21-2841

Riesenbärenklau-Bekämpfung

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
23.03.2021
23.02.2021
Sachverhalt

 

Riesenbärenklau-Bekämpfung 2020

 

Die Maßnahmen zur Eindämmung des Riesenbärenklaus in 2020 sind umgesetzt. Die Entwicklung auf den Standorten ist positiv.

 

Der Riesenbärenklau steht auf der Unionsliste „Invasive Arten“. Für die Bekämpfung der Arten auf dieser Liste hatte die damalige Behörde für Umwelt und Energie (BUE) Gelder im Haushalt 2019/2020 eingestellt. Die Kosten für die im Bezirk Wandsbek umgesetzten Maßnahmen zur Eindämmung von Riesenbärenklau und Drüsigem Springkraut wurden komplett von der BUE übernommen.

 

 

Antrag
Einsatz von Pflanzenbehandlungsmittel auf dem Standort Hummelsbütteler Berg 2021

 

Vor dem Hintergrund der besonderen Schwierigkeiten am Standort Hummelsbütteler Berg hatte der UGV für die Jahre 2015 bis 2020 dort einer Bekämpfung mit Herbiziden zugestimmt (Drs. 20-1269, Drs. 20-2435, Drs. 20-4857, Drs. 20-5469.1, Drs. 20-6823 , Drs. 20-5469.1 und Drs. 21-1065.1).

 

Auch der Standort „Hummelsbütteler Berg“ zeigt eine positive Entwicklung. Flächige Bereiche sind wieder frei von Riesenbärenklau. Randbereiche und neuaufkommende Pflanzen müssen weiterhin kontrolliert und behandelt werden. Es sind jedoch nur noch einzelne Pflanzen. Im Jahr 2021 sollte in der bewährten Weise fortgefahren werden. Der Einsatz wird sich zukünftig wohl so gestalten, dass zwar eine große Fläche zu kontrollieren, aber nur auf einzelnen Pflanzen Behandlungsmittel anzuwenden ist. Eine mechanische Bearbeitung ist unter den gegebenen Umständen nicht nachhaltig umsetzbar.

 

Das Bezirksamt bereitet die Bekämpfung des Riesenbärenklaus 2021 vor. Nach den guten Erfahrungen in den vergangenen Jahren bittet das Bezirksamt für 2021 erneut um Zustimmung, die Bekämpfung dieser in Hamburg eingeschleppten und sich stark ausbreitenden Pflanzenart (sogenannter invasiver Neophyt) am Hummelsbütteler Berg mit einem dafür zugelassenen Herbizid und nach Maßgabe der genannten Drucksachen vorzunehmen.

 

Die Anwendung bedarf immer der Genehmigung durch das Pflanzenschutzamt, welches Mittel und Anwendung vorgibt. Es wird ein nicht auf Gräser wirkendes Unkraut­bekämpfungs­mittel verwendet und in Einzel­pflanzen­behandlung ausgebracht. Dadurch und durch den Umstand, dass in Gesellschaft zum Riesenbärenklau andere Pflanzen so gut wie keine Entwicklungschance haben, ist mit negativen Auswirkungen auf benachbarte Flächen und Pflanzen nicht zu rechnen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

keine Anlage/n