21-4581

Riesenbärenklau-Bekämpfung 2022

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
11.01.2022
Sachverhalt

 

Die Maßnahmen zur Eindämmung des Riesenbärenklaus in 2021 sind umgesetzt. Die Entwicklung auf den Standorten ist weiter rückläufig.

 

Der Riesenbärenklau steht auf der Unionsliste „Invasive Arten“. Für die Bekämpfung der Arten auf dieser Liste hat die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Gelder im Haushalt eingestellt. Die Kosten für die im Bezirk Wandsbek umgesetzten Maßnahmen zur Eindämmung von Riesenbärenklau und Drüsigem Springkraut 2021 wurden komplett von der BUKEA übernommen.

 

 

Antrag
Einsatz von Pflanzenbehandlungsmittel auf dem Standort Hummelsbütteler Berg 2022

 

Vor dem Hintergrund der besonderen Schwierigkeiten am Standort Hummelsbütteler Berg hatte der UGV/KUV für die Jahre 2015 bis 2021 dort einer Bekämpfung mit Herbiziden zugestimmt (Drs. 20-1269, Drs. 20-2435, Drs. 20-4857, Drs. 20-5469.1, Drs. 20-6823 , Drs. 20-5469.1, Drs. 21-1065.1, Drs. 21-2841.1).

 

Auch der Standort „Hummelsbütteler Berg“ zeigt eine positive Entwicklung. Flächige Bereiche sind wieder frei von Riesenbärenklau. Randbereiche und neuaufkommende Pflanzen müssen weiterhin kontrolliert und behandelt werden – das sind jedoch nur noch einzelne Pflanzen. Im Jahr 2022 soll in der bewährten Weise fortgefahren werden. Der Einsatz wird sich zukünftig so gestalten, dass zwar eine große Fläche zu kontrollieren, aber nur auf einzelnen Pflanzen Behandlungsmittel anzuwenden ist. Eine mechanische Bearbeitung ist unter den gegebenen Umständen nicht nachhaltig umsetzbar.

 

Das Bezirksamt Wandsbek bereitet die Bekämpfung des Riesenbärenklaus 2022 vor. Nach den guten Erfahrungen in den vergangenen Jahren bittet das Bezirksamt für 2022 erneut um Zustimmung, die Bekämpfung dieser in Hamburg eingeschleppten und sich stark ausbreitenden Pflanzenart (sogenannter invasiver Neophyt) am Hummelsbütteler Berg mit einem dafür zugelassenen Herbizid und nach Maßgabe der genannten Drucksachen vorzunehmen.

 

Die Anwendung bedarf immer der Genehmigung durch das Pflanzenschutzamt, welches Mittel und Anwendung vorgibt. Es wird ein nicht auf Gräser wirkendes Unkraut­bekämpfungs­mittel verwendet und in Einzel­pflanzen­behandlung ausgebracht. Dadurch und durch den Umstand, dass in Gesellschaft zum Riesenbärenklau andere Pflanzen so gut wie keine Entwicklungschance haben, ist mit negativen Auswirkungen auf benachbarte Flächen und Pflanzen nicht zu rechnen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss stimmt zu.

 

Anhänge

keine Anlage/n