Rettungswege unter Druck? Auswirkungen von Verkehrsberuhigung und Straßenumbauten auf Feuerwehr und Rettungsdienst in Wandsbek Kleine Anfrage vom 28.09.2026
Nach den in den Bürgerschaftsdrucksachen 23/5000 und 23/5001 veröffentlichten Angaben erreichten Rettungswagen im Jahr 2025 hamburgweit lediglich bei 56 Prozent der Notfalleinsätze die Einsatzstelle innerhalb von acht Minuten; als Planwert werden 75 Prozent ausgewiesen.
In Drs. 23/5001 werden im Zusammenhang mit der Entwicklung der Hilfsfristen unter anderem das „stadtweite Ausrollen von Tempo-30-Zonen“, der „Rückbau von Hauptverkehrsachsen“ sowie „verkehrsberuhigende Maßnahmen“ genannt. Auch auf Bezirksstraßen werden durch das Bezirksamt Wandsbek beziehungsweise unter dessen Beteiligung regelmäßig Maßnahmen geplant oder umgesetzt, die Einfluss auf die Befahrbarkeit des Straßennetzes haben können. Hierzu zählen insbesondere Fahrradstraßen, Modalfilter, Poller und andere Durchfahrtssperren, Aufpflasterungen, Fahrbahnkissen, Fahrbahnverengungen sowie Planungen im Zusammenhang mit Tempo-30-Zonen.
Für Feuerwehr und Rettungsdienste ist jedoch von erheblicher Bedeutung, dass Einsatzorte auch nach derartigen baulichen oder verkehrsrechtlichen Veränderungen schnell und ohne vermeidbare Verzögerungen erreichbar bleiben. Dies gilt insbesondere bei dauerhaft oder zeitweise gesperrten Straßenverbindungen und bei Maßnahmen, die die Durchfahrt größerer Einsatzfahrzeuge erschweren können. Die nachfolgenden Fragen beziehen sich ausschließlich auf Planungen, Maßnahmen und Verfahren, die vollständig oder teilweise in die Zuständigkeit des Bezirksamtes Wandsbek fallen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
– Einrichtung oder Änderung einer Tempo-30-Zone beziehungsweise einer sonstigen Tempo-30-Regelung,
– Einrichtung einer Fahrradstraße,
– Einrichtung eines Modalfilters,
– Errichtung von Pollern oder sonstigen Durchfahrtssperren,
– Errichtung von Aufpflasterungen oder Fahrbahnkissen,
– Fahrbahn- oder Fahrspurverengungen,
– Rückbau von Fahrspuren oder
– vergleichbare Maßnahmen mit möglichen Auswirkungen auf die Befahrbarkeit durch Einsatzfahrzeuge?
Bitte für jedes einzelne Vorhaben tabellarisch Straße und genauen Abschnitt, Art der Maßnahme, zuständiges Fachamt beziehungsweise zuständige Stelle, Beginn der Planung, Datum der Erst- beziehungsweise Schlussverschickung, Datum der Umsetzung beziehungsweise der geplanten Umsetzung sowie den derzeitigen Verfahrensstand angeben.
– Straße und Standort,
– Jahr der Errichtung beziehungsweise der geplanten Errichtung,
– Art der Sperre (fest, herausnehmbar, umlegbar, versenkbar oder anderweitig überfahrbar)
– Feuerwehr und Rettungsdienste auf welche Weise die Sperre passieren können,
– hierfür Schlüssel, besondere Schließsysteme, Transponder oder sonstige technische Einrichtungen erforderlich sind,
– sämtliche in Hamburg tätigen Rettungswagen der Hilfsorganisationen über eine entsprechende Zugangsmöglichkeit verfügen und
– wann die zuständige Leitstelle über die Sperre beziehungsweise deren Passierbarkeit informiert wurde?
– Straße und Standort,
– Art und Abmessungen der Maßnahme,
– die Befahrbarkeit mit Rettungswagen, Löschfahrzeugen und Drehleitern vor der Umsetzung geprüft wurde,
– mit welchem Ergebnis die Prüfung erfolgte und
– aufgrund der Prüfung Änderungen an der ursprünglichen Planung vorgenommen wurden?
– insbesondere auf die Planungen beziehungsweise Überlegungen für die Rahlstedter Straße, Scharbeutzer Straße, Waldweg, Ahrensburger Straße und Rodenbeker Straße eingehen und
– je Vorhaben den aktuellen Verfahrensstand, die zuständige Stelle, den vorgesehenen beziehungsweise geprüften Streckenabschnitt, die Begründung der Maßnahme, die Beteiligung der Feuerwehr Hamburg und gegebenenfalls das Ergebnis dieser Beteiligung angeben.
– welche Bemessungsfahrzeuge für Rettungswagen, Löschfahrzeuge und Drehleitern zugrunde gelegt werden,
– welche Mindestbreiten, Kurvenradien und sonstigen Anforderungen berücksichtigt werden,
– welche Fachstelle die entsprechende Prüfung durchführt und
– ob der Nachweis der Befahrbarkeit regelmäßig Bestandteil der Verschickungs- beziehungsweise Planungsunterlagen ist (falls nein: Warum nicht?).
– Straße und Abschnitt,
– Art der Maßnahme,
– voraussichtlicher Beginn und Dauer,
– vorgesehene Sperrungen oder Einschränkungen,
– vorgesehene Umleitungsstrecken sowie
– Art und Zeitpunkt der Abstimmung mit Feuerwehr und Rettungsdiensten.
– auf welchen Straßen relevante Verkehrsverlagerungen festgestellt oder erwartet wurden,
– welche Verkehrszählungen oder sonstigen Erhebungen hierzu vorliegen,
– welche Maßnahmen das Bezirksamt zur Steuerung beziehungsweise Reduzierung dieser Verkehre getroffen hat,
– ob und in welcher Form das Bezirksamt an der Verschickung beziehungsweise Abstimmung der Planung des LSBG zur Rodigallee beteiligt war und
– welche Erkenntnisse dem Bezirksamt hinsichtlich der Erreichbarkeit und Rettungszufahrt zur Asklepios Klinik Wandsbek vorliegen, die über die Mitteilung in Drs. 22-2521 hinausgehen?
keine Anlage/n
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