22-2167.1

Tempo 30 in den Straßen Fahrenort und Spreestraße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.03.2026

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.03.2026 anliegende Drucksache 22-1978B beschlossen.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 21.04.2026 wie folgt Stellung genommen:

Zu 1:

Die Prüfung zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone in den Straßen Fahrenort und Spreestraße war bereits Bestandteil der Drucksache 21-4524.2B. Zu dem entsprechenden Beschluss der Bezirksversammlung Altona hat die BVM mit Schreiben vom 14.07.2025 bereits Stellung genommen und die Einführung einer Tempo-30-Zone in den genannten Straßen aufgrund zu hoher Zeitverluste für die Fahrzeuge der Feuerwehr abgelehnt. Diese Stellungnahme ist weiterhin gültig.

Auf einer Strecke von ca. 370 Metern gilt vor der „Fridtjof-Nansen-Schule“ als sensible Einrichtung bereits heute Tempo 30 werktags (6 bis 22 Uhr). Zudem gilt aus Verkehrssicherheitsgründen im Kurvenbereich auf Höhe der Trebelstraße eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Einem möglichen Lückenschluss beider Tempo-30-Strecken oder einer Verlängerung der jeweiligen Strecken stimmt die BVM aus Verstetigungsgründen zu.

Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5hat unter Beteiligung der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 25 mit Schreiben vom 12.05.2026 wie folgt Stellung genommen:

Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde befindet sich derzeit in einer behördenübergreifenden Abstimmung und kann daher aktuell keine verbindliche Stellungnahme abgeben. Über das Ergebnis wird informiert, sobald die Rückmeldungen aller beteiligten Behörden vorliegen.

Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde der Verkehrsdirektion (VD) 5 hat mit Schreiben vom 21.08.2026 ergänzend wie folgt Stellung genommen:

Die Rückmeldungen der Feuerwehr und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) liegen nun vor.

Die Feuerwehr führte dazu aus:

Die Feuerwehr unterscheidet zwischen Feuerwehrmagistralen, Feuerwehrnebenachsen und Feuerwehrergänzungsachsen.

Die Feuerwehrmagistralen bezeichnen die Hauptverkehrsachsen und strategisch wichtige Erschließungsstrecken in den jeweiligen Revieren der Feuer- und Rettungswachen, die zwingend benötigt werden, um innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfristen zur Menschenrettung, im Brandschutz und im Rettungsdienst, den Einsatzort erreichen zu können.

Feuerwehrnebenachsen dienen der Reviererschließung auf der Anfahrt zum Einsatzort; Sie verbinden die Feuerwehrmagistralen mit den Wohnquartiererschließungsstraßen, von denen die verschiedenen Wohnstraßen aus zu erreichen sind.

Feuerwehrergänzungsachsen bezeichnen revierübergreifende Verbindungstrecken, die benötigt werden, wenn Ergänzungskomponenten aus anderen Wachrevieren im Einsatz herangezogen werden müssen.

Ergänzend zu den geographischen Vorgaben des Hamburger Straßennetzes finden in jedem Fall zur Festsetzung der Magistralen in den jeweiligen Wachrevieren, geodatenbasierte Analysen statt, um die Anfahrtswege im Hinblick auf die Hilfsfristen zu überprüfen. Gleiches gilt bei der Überprüfung von Anfragen zu möglichen 30 km/h-Einrichtungen. Jede 30-km/h-Anfrage wird neben der geographischen Lage der Straße im Gesamtnetz durch geodatenbasierte Analysen einer Einzelfallbetrachtung hinsichtlich der Hilfsfristen und der Anfahrtswege unterzogen.

Der Straßenzug Fahrenort/Spreestraße ist eine strategisch wichtige Erschließungsstrecke und damit eine Feuerwehrmagistrale - der Verbleib bei 50 km/h ist daher erforderlich. Der Straßenzug verbindet darüber hinaus die Elbgaustraße mit der Luruper Hauptstraße, beides essenzielle Feuerwehrmagistralen. Die Straßen Fahrenort/Spreestraße sind die einzig verbliebenen Straßen im gesamten Quartier, auf denen noch keine Tempo-30-Beschränkung gilt (vgl. Hamburg-Atlas Stand Mai 2026) und sie werden daher zwingend zur Einhaltung der im AGBF-Schutzziel festgesetzten Hilfsfristen zur Menschenrettung benötigt. Es existieren keine Alternativrouten mehr, die nicht bereits Tempo-reduziert sind. Das Quartier birgt einige Feuerwehrisikoobjekte, darunter vier Schulen und ein Kleingartenverein. Weiterhin ist die Freiwillige Feuerwehr Lurup im Stückweg 4 ansässig. Die Kameradinnen und Kameraden unterliegen auf der hilfsfristrelevanten Anfahrt zum Gerätehaus ebenfalls der StVO, ein weiterer Grund, der gegen die Erweiterung von Tempo-30-Strecken im Fahrenort/Spreestraße spricht. Jegliche weitere Geschwindigkeitseinschränkung wirkt sich zu Ungunsten der Hilfsfristen und der Quartiersversorgung aus. Seitens der Feuerwehr wird sich daher gegen die Tempo-30-Erweiterung in den Straßen Fahrenort und Spreestraße ausgesprochen, da fernerhin eine hilfsfristgerechte Quartierserschließung und -Versorgung nicht gewährleistet werden kann.“

Die BVM führt dazu aus:

Die Prüfung zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone in den Straßen Fahrenort und Spreestraße war bereits Bestandteil der Drucksache 21-4524.2B der Bezirksversammlung Altona. Hierzu hatte die BVM mit Schreiben vom 14.07.2025 bereits Stellung genommen und die Einführung einer Tempo-30-Zone in den genannten Straßen aufgrund der zu erwartenden Zeitverluste für die Fahrzeuge der Feuerwehr und des öffentlichen Verkehrs abgelehnt. Diese Einschätzung und Stellungnahme ist weiterhin gültig.

Bezüglich einer Zusammenlegung der bestehenden Tempo-30-Strecken weisen die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein darauf hin, dass hiervon insbesondere die Metrobuslinie 21 betroffen wäre. Diese Linie sei die wichtigste Tangentialverbindung im Hamburger Westen und bereits heute häufig durch Störungen auf der A7 beeinträchtigt. Eine Ausweitung von Tempo 30 auf weitere 1.200 Meter würde voraussichtlich zu einer Fahrzeitverlängerung von mindestens einer Minute pro Richtung führen und die Anschlusssicherheit sowie die Qualität des ÖPNV-Angebots beeinträchtigen. Im ungünstigsten Fall müsste das Angebot im Bereich Lurup reduziert werden.

Fazit: Aufgrund der hohen Bedeutung der Straßen Fahrenort und Spreestraße für den öffentlichen Personennahverkehr kann seitens der BVM einer Zusammenlegung der bestehenden Tempo-30-Strecken über die gesamte Länge beider Straßen leider nicht zugestimmt werden.“

Fazit:

Aufgrund der ablehnenden Stellungnahme der Feuerwehr und der BVM kann die VD 51 der Empfehlung der Bezirksversammlung nicht folgen, durchgängig Tempo 30 in den Straßen Fahrenort und Spreestraße anzuordnen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Lokalisation Beta
Fahrenort Spreestraße Trebelstraße Elbgaustraße Luruper Hauptstraße Stückweg Lurup

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.