Tempo 30 in den Straßen Fahrenort und Spreestraße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.03.2026
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.03.2026 anliegende Drucksache 22-1978B beschlossen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 21.04.2026 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Die Prüfung zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone in den Straßen Fahrenort und Spreestraße war bereits Bestandteil der Drucksache 21-4524.2B. Zu dem entsprechenden Beschluss der Bezirksversammlung Altona hat die BVM mit Schreiben vom 14.07.2025 bereits Stellung genommen und die Einführung einer Tempo-30-Zone in den genannten Straßen aufgrund zu hoher Zeitverluste für die Fahrzeuge der Feuerwehr abgelehnt. Diese Stellungnahme ist weiterhin gültig.
Auf einer Strecke von ca. 370 Metern gilt vor der „Fridtjof-Nansen-Schule“ als sensible Einrichtung bereits heute Tempo 30 werktags (6 bis 22 Uhr). Zudem gilt aus Verkehrssicherheitsgründen im Kurvenbereich auf Höhe der Trebelstraße eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Einem möglichen Lückenschluss beider Tempo-30-Strecken oder einer Verlängerung der jeweiligen Strecken stimmt die BVM aus Verstetigungsgründen zu.
Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5hat unter Beteiligung der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 25 mit Schreiben vom 12.05.2026 wie folgt Stellung genommen:
Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde befindet sich derzeit in einer behördenübergreifenden Abstimmung und kann daher aktuell keine verbindliche Stellungnahme abgeben. Über das Ergebnis wird informiert, sobald die Rückmeldungen aller beteiligten Behörden vorliegen.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Drs. 22-1978B
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