Rettungswege-Check für Bezirksstraßen - Feuerwehr und Rettungsdienst bei Verkehrsplanungen verbindlich berücksichtigen Debattenantrag der AfD-Fraktion
Eine leistungsfähige und jederzeit verlässliche Erreichbarkeit von Einsatzorten ist eine wesentliche Voraussetzung für einen funktionierenden Rettungsdienst und Brandschutz. Nach den in den Bürgerschaftsdrucksachen 23/5000 und 23/5001 ausgewiesenen Kennzahlen erreichte der Rettungswagen im Jahr 2025 hamburgweit lediglich bei 56 Prozent der Notfalleinsätze die Einsatzstelle innerhalb von acht Minuten; der ausgewiesene Planwert liegt bei 75 Prozent.
Im Zusammenhang mit der Entwicklung der Eintreffzeiten werden in Drs. 23/5001 unter anderem das stadtweite Ausrollen von Tempo-30-Zonen, der Rückbau von Hauptverkehrsachsen sowie streckenweise verkehrsberuhigende Maßnahmen als Faktoren benannt, die Auswirkungen auf Fahrzeiten und erreichbare Einsatzgebiete haben können.
Unabhängig von der jeweiligen verkehrspolitischen Zielsetzung muss deshalb bei Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum sichergestellt werden, dass die Belange von Feuerwehr und Rettungsdienst von Beginn an berücksichtigt und mögliche Auswirkungen auf Rettungswege bereits während des Planungsverfahrens erkannt werden.
Dies betrifft im Bezirk Wandsbek insbesondere Fahrradstraßen, Modalfilter, Poller und andere Durchfahrtssperren, Aufpflasterungen und Fahrbahnkissen, Fahrbahnverengungen, Tempo-30-Planungen sowie größere Straßenbaumaßnahmen. Bei solchen Vorhaben muss nicht nur die theoretische Befahrbarkeit gewährleistet sein. Entscheidend ist vielmehr, dass Rettungswagen, Löschfahrzeuge und gegebenenfalls Drehleitern die betroffenen Straßen auch unter realen Einsatzbedingungen sicher und möglichst ohne vermeidbare Verzögerungen passieren können.
Besondere Bedeutung kommt dabei der Rodigallee zu. Der Straßenzug wird seit August 2025 grundlegend saniert und zugleich neu geordnet. Die Arbeiten erstrecken sich nach derzeitiger Planung in mehreren Bauabschnitten bis voraussichtlich Mitte 2029. Während der Bauzeit kommt es abschnittsweise zu erheblichen Einschränkungen der Verkehrsflächen. Nach Abschluss der Maßnahme wird der Straßenquerschnitt dauerhaft neu geordnet und unter anderem ein Bussonderstreifen stadteinwärts eingerichtet.
Die zuständigen Stellen erklären, dass die Rettungswege während der Bauzeit sichergestellt seien. Eine dauerhaft belastbare Betrachtung sollte jedoch neben der unmittelbaren Baustellenzufahrt auch mögliche Auswirkungen von Stau- und Ausweichverkehren auf angrenzende Bezirksstraßen sowie die Situation nach Fertigstellung der Maßnahme einbeziehen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf Jenfeld, Marienthal und Tonndorf sowie die Erreichbarkeit der Asklepios Klinik Wandsbek.
Die Bezirksversammlung hat bereits am 9. Oktober 2025 beschlossen, dass die Baustellenkoordination die Rettungszufahrt zur Klinik sicherstellen und Klinik und Feuerwehr frühzeitig in die Baustellenplanung einbezogen werden sollen. Darüber hinaus sollte gewährleistet werden, dass auch die Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz und die dauerhafte Verkehrsführung nach Abschluss der Baumaßnahme aus Sicht des Rettungsdienstes betrachtet werden
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
1. bei künftigen Verkehrs- und Straßenplanungen in eigener Zuständigkeit, die erhebliche Auswirkungen auf die Befahrbarkeit durch Einsatzfahrzeuge haben können, die Feuerwehr Hamburg bereits in einem frühen Planungsstadium, grundsätzlich spätestens mit der Erstverschickung, zu beteiligen. Dies gilt insbesondere für die Einrichtung oder wesentliche Änderung von Tempo-30-Zonen, Fahrradstraßen, Modalfiltern und Diagonalsperren, Pollern und sonstigen Durchfahrtssperren, Aufpflasterungen und Fahrbahnkissen, Fahrbahn- und Fahrspurverengungen, den Rückbau von Fahrstreifen sowie vergleichbare Maßnahmen. Dabei soll insbesondere eine fachliche Einschätzung dazu eingeholt werden, ob die Planung von Rettungswagen, Löschfahrzeugen und erforderlichen Sonderfahrzeugen sicher befahren werden kann, ob vermeidbare Verzögerungen im Einsatzverkehr zu erwarten sind und ob besondere Vorkehrungen für Feuerwehr und Rettungsdienst erforderlich sind,
2. bei den unter Ziffer 1 genannten Vorhaben die Befahrbarkeit für die im Einsatzdienst maßgeblichen Fahrzeugtypen bereits im Planungsverfahren nachvollziehbar zu prüfen und zu dokumentieren. Hierbei sollen, soweit für das jeweilige Vorhaben erforderlich, insbesondere Schleppkurven, tatsächlich nutzbare Fahrbahnbreiten, Kurvenradien, Durchfahrtsbreiten und Durchfahrtshöhen, Begegnungsmöglichkeiten, erforderliche Aufstell- und Bewegungsflächen sowie die Passierbarkeit von Sperreinrichtungen berücksichtigt werden. Der entsprechende Nachweis soll Bestandteil der Planungs- beziehungsweise Verschickungsunterlagen sein,
3. dem jeweils zuständigen Ausschuss bei Vorhaben nach Ziffer 1 zusammen mit der Planung auch die Stellungnahme der Feuerwehr beziehungsweise der beteiligten Fachstelle sowie den Nachweis über die Befahrbarkeit durch die maßgeblichen Einsatzfahrzeuge vorzulegen. Werden fachliche Bedenken oder Änderungsvorschläge der Feuerwehr nicht oder nur teilweise berücksichtigt, ist dies gegenüber dem zuständigen Ausschuss nachvollziehbar darzustellen und zu begründen,
4. Aufpflasterungen, Fahrbahnkissen, Fahrbahnverengungen und vergleichbare bauliche Maßnahmen so zu planen, dass Einsatzfahrzeuge diese sicher und möglichst ohne vermeidbare Verzögerungen passieren können und hierbei auch die besonderen Anforderungen des Patiententransports berücksichtigt werden. Modalfilter, Poller und andere Durchfahrtssperren sollen, soweit sie auf einer für Feuerwehr oder Rettungsdienst relevanten Verbindung liegen, grundsätzlich so ausgeführt werden, dass sie von Einsatzfahrzeugen ohne vermeidbaren Zeitverlust passiert beziehungsweise geöffnet werden können. Soweit hierfür Schlüssel, Schließsysteme, Transponder oder vergleichbare technische Einrichtungen erforderlich sind, ist sicherzustellen, dass die erforderlichen Zugangsmöglichkeiten auch bei den im öffentlichen Rettungsdienst eingesetzten Fahrzeugen der Hilfsorganisationen verfügbar sind. Die Lage neu eingerichteter Sperren und deren jeweilige Passierbarkeit sind den zuständigen Einsatz- beziehungsweise Leitstellen rechtzeitig mitzuteilen,
5. die seit dem 1. Januar 2020 auf Bezirksstraßen eingerichteten Modalfilter, Poller und sonstigen Durchfahrtssperren, Aufpflasterungen, Fahrbahnkissen sowie wesentlichen Fahrbahnverengungen daraufhin zu überprüfen, ob eine sichere und möglichst verzögerungsfreie Befahrbarkeit durch Feuerwehr und Rettungsdienst gewährleistet ist. Die Prüfung soll unter Beteiligung der Feuerwehr erfolgen und insbesondere solche Standorte priorisieren, zu denen bereits Hinweise auf Probleme bestehen oder die auf regelmäßig genutzten Einsatz- beziehungsweise Zufahrtsrouten liegen. Festgestellte Defizite sind, soweit sie in die Zuständigkeit des Bezirksamtes fallen, zeitnah zu beseitigen,
6. bei größeren Straßenbaumaßnahmen auf Bezirksstraßen vorgesehene Voll-
und Teilsperrungen sowie wesentliche Änderungen der Verkehrsführung rechtzeitig vor Baubeginn mit der Feuerwehr abzustimmen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob Einsatzfahrzeuge das Baufeld passieren können, welche Alternativ- und Umleitungsrouten zur Verfügung stehen, ob diese Routen ebenfalls durch Baustellen oder Verkehrsberuhigungsmaßnahmen eingeschränkt sind und ob im Bedarfsfall besondere Regelungen für Einsatzfahrzeuge erforderlich sind,
7. sich gegenüber der Behörde für Inneres und Sport, der Behörde für Verkehr
und Mobilitätswende sowie dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer dafür einzusetzen, dass die Auswirkungen der Baumaßnahme Rodigallee auf Feuerwehr und Rettungsdienst nicht ausschließlich hinsichtlich der unmittelbaren Zufahrt zur Asklepios Klinik Wandsbek, sondern für das gesamte betroffene Straßennetz betrachtet werden. Dabei sollen insbesondere die Einsatz- und Rettungswege in Jenfeld, Marienthal und Tonndorf, durch Stau- und Ausweichverkehr zusätzlich belastete Bezirksstraßen, die Zufahrt zur Asklepios Klinik Wandsbek sowie die Verkehrsverhältnisse nach Fertigstellung und dauerhafter Neuordnung der Rodigallee berücksichtigt werden. Das Bezirksamt soll sich dafür einsetzen, dass Feuerwehr und Rettungsdienst sowohl während der weiteren Bauphasen als auch hinsichtlich des dauerhaften Endzustandes beteiligt werden und festgestellte Probleme beziehungsweise Risiken in die weitere Verkehrs- und Baustellenplanung einfließen,
8. sich gegenüber der Behörde für Inneres und Sport und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende dafür einzusetzen, dass auch bei Verkehrsmaßnahmen außerhalb der unmittelbaren Zuständigkeit des Bezirksamtes, die wesentliche Auswirkungen auf Rettungswege im Bezirk Wandsbek haben können, eine frühzeitige Beteiligung der Feuerwehr erfolgt. Dies soll insbesondere bei Tempo-30-Anordnungen auf wichtigen Einsatz- und Ausrückerouten, wesentlichen Fahrspurreduzierungen, größeren Änderungen der Verkehrsführung sowie längerfristigen Baustellen gelten,
9. der Bezirksversammlung bis zum 31. März 2027 zu berichten.
keine Anlage/n
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