Quantität vor Qualität- wie steht es um die Krippen-und Elementarbetreuung in Wandsbek?
Die Zahl der zu betreuenden und betreuten Kindern in Wandsbek steigt immer weiter.
Zur Sicherstellung einer bestmöglichen frühkindlichen Bildung gibt es verschiedenste Qualitative Anforderungen. Zum einen ist es die Erzieher-Kind-Relation und zum anderen ist es die pädagogische Nutzfläche.
Nur wenn beides in ausreichendem und mitwachsendem Ausmaß vorhanden ist, kann eine bestmögliche Betreuung sichergestellt werden.
So heißt es bzgl. der pädagogischen Nutzfläche in der „Richtlinie für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen“ (Stand 2012) und den „Materialien zur Gründung einer Kita“ (Herausgegeben durch die BASFI; Stand Juli 2019):
Bei der Aufnahme der Kinder haben alle Kita-Träger sicherzustellen, dass die Vorgaben der Hamburger Richtlinien für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen zum Mindestraumbedarf je betreutem Kind zuverlässig eingehalten werden. Im Rahmen der Krippenbetreuung ist den Kindern eine pädagogisch nutzbare Fläche von mindestens 3,3 Quadratmeter pro Kind zur Verfügung zu stellen. Der Mindestraumbedarf an pädagogisch nutzbarer Fläche beträgt im Elementarbereich pro Kind bei vier- bis fünfstündiger Betreuung 2,2 Quadratmeter und ab sechsstündiger Betreuungszeit 3,0 Quadratmeter. Die Quadratmeter Angaben beziehen sich ausschließlich auf die für pädagogische Aktivitäten genutzte Flächen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
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