Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag GRÜNE, SPD, DIE LINKE betr. Kitaplatzversorgung optimieren und Trägervielfalt garantieren
Letzte Beratung: 15.01.2019 Hauptausschuss Ö 3.3
Seit dem 01.08.2013 besteht der Rechtsanspruch auf einen Kita Platz für jedes Kind ab dem 1. Lebensjahr. Hamburg ist im bundesweiten Ranking im oberen Bereich, unterscheidet sich aber im Platzangebot innerhalb der einzelnen Bezirke. In Harburg ist die Nachfrage derzeit höher als das Angebot. Die Folge ist, das vorwiegend Mütter, nicht, wie geplant in die Berufstätigkeit zurückkehren können, und damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht gewährleistet ist. Zum anderen fußte der Rechtsanspruch auf ein frühzeitiges Betreuungsangebot für Familien mit Unterstützungsbedarf, die durch die derzeitige Versorgungslage auch nur unzureichend berücksichtigt werden können. Im Hinblick auf die Neubaugebiete Vogelkamp, Fischbeker Heidbrook und Fischbeker Reethen, die mit 4000-5000 Wohneinheiten geplant sind, wird sich die Lücke vergrößern. Einige Kitas befinden sich zwar derzeit in Planung oder auch schon im Bau, aber diese weiteren Platzkapazitäten werden durch die zu erwartenden Zuzüge nicht ausreichen. Unser erklärtes Ziel ist ein bedarfsdeckendes Angebot. Daher müssen zeitnah zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden um die Lücke zwischen dem Betreuungsbedarf und- Angebot zu schließen. Dazu müssen aktuelle Bedarfszahlen ermittelt werden - und es muss ein transparentes Verfahren zur Bekanntmachung von Kitaplanungen entwickelt werden. Dieses muss jeden interessierten, expansionswilligen Träger erreichen, um zum einen Monopolen entgegenzuwirken und im anderen die in §3, Abs. 1 SGB VIII geforderte, Vielfalt von Trägern mit ihren unterschiedlichen Wertorientierungen, Inhalten, Methoden und Arbeitsformen, entsprechen
Die Verwaltung wird gebeten, die derzeit im Bezirk Harburg gemeldeten Kinder im Alter von 0-6 Jahre stadtteilorientiert zu ermitteln und in einer Tabelle darzustellen. Im Vergleich, sollen die derzeit bewilligten Kita Plätze stadtteilorientiert, sowie die in Planung befindlichen Platzkontingente von der BASFI, erfragt werden Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) ermittelte 2016 bundesweit einen Betreuungsbedarf von 59,7% bei einjährigen- und 77,1% bei zweijährigen- Kindern. Bei Kindern ab dem 3. Lebensjahr liegt der Bedarf bei über 95%. Diese Bedarfszahlen sollen weiteren Planungen zugrunde gelegt werden.
Die Verwaltung wird gebeten ein System zu entwickeln, in dem für jedes Neubauvorhaben mit geplanter Kita im Bezirk Harburg, alle Hamburger Träger über die Dachverbände, regelhaft informiert werden.
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
10.12.2018
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem gemeinsamen Antrag (Drs. 20-4026) wie folgt Stellung:
Zu Aufgabenkomplex 1:
Siehe Antwortschreiben der BASFI.
Zu Aufgabenkomplex 2:
Die aufgeführten Bedarfszahlen des BMFSJ werden zukünftig im Bezirk angestrebt.
Zu Aufgabenkomplex 3:
S. Antwort zur Drs. 20-4160.
Im Übrigen gilt, dass bei städtischen Grundstücken im Rahmen von Konzeptausschreibungen Kitas ggf. auch in Kombination mit anderen Nutzungen verlangt werden können. Ebenso kann die Schaffung von Kitas in städtebaulichen Verträgen im Zusammenhang mit umfänglichen baurechtlichen Befreiungen oder mit investorengetriebenen Bebauungsplänen vereinbart werden. Die Auswahl des Trägers obliegt dann jedoch dem Investor. Bei Bedarf berät der Bezirk den Träger in Absprache mit der Fachbehörde.
Fredenhagen
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