20-4160.01

Antrag CDU betr. Harburg Schlusslicht bei Kita-Versorgung

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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09.01.2019
Sachverhalt

Das Bezirksamt Harburg nimmt wie folgt Stellung:

 

Einführung

Die Versorgung mit Kita-Plätzen erfolgt in Hamburg über das Kita-Gutscheinsystem. Dabei wird davon ausgegangen, dass Angebot und Nachfrage von Kindertagesbetreuung flexibel dem unterschiedlichen Marktgeschehen in den Stadtteilen unterliegen. Eine zentralistische Angebotsplanung durch die Fachbehörde erfolgt damit nicht mehr.

Gleichwohl obliegt die ministerielle Steuerung des Aufgabenbereiches Kindertagesbetreuung der Fachbehörde.

So muss bei größeren Neubauvorhaben (ab 100 Wohneinheiten) die BASFI durch das Bezirksamt informiert werden, um einen möglichen Bedarf an zusätzlichen Kita-Plätzen festzustellen.

Sofern in Planverfahren städtische Flächen für die Kita-Nutzung vorgesehen sind und die BASFI einen zusätzlichen Bedarf festgestellt hat, betreibt die BASFI ein Interessenbekundungsverfahren. Adressaten des Interessenbekundungsverfahrens sind die Mitglieder der Vertragskommission (Landesrahmenvertrag Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen) sowie alle Kita-Träger, die nicht über die in der Vertragskommission vertretenen Verbände vertreten sind.

Handelt es sich um Flächen in privater Hand, die nicht explizit für die Nutzung als Kita veräußert wurden, wählen die Eigentümer den Mieter selbst aus.

Für Nachverdichtungsvorhaben gibt es kein geregeltes Verfahren zwischen der BASFI und den Bezirken. Bei größeren Bauvorhaben (ab 30 – 40 familienfreundlichen Wohneinheiten) wird die BASFI jedoch regelhaft von den Bezirken informiert. Zudem haben sich in der Praxis Informationsroutinen zwischen der Fachbehörde und dem Bezirk etabliert, so dass man bei auftretenden Problemen grundsätzlicher Art oder in spezifischen Fällen gemeinsam an einer Lösung arbeiten kann.

Weiterhin hat die BASFI einen Austausch mit den Dezernatsleitungen 3 und 4 aufgenommen, um eine bessere Abstimmung im Kontext der Realisierung von Kita-Plätzen zu ermöglichen.

 

Maßnahmen zur Generierung zusätzlicher Kita-Plätze

Maßnahmen der Bezirksverwaltung

Die Bezirksverwaltung kann die Planung von Kita-Plätzen unterstützen, indem potentielle Bauherren bereits in der Planungsphase durch die Stadtplanungsabteilung auf den Bau von Kitas hingewiesen werden bzw. im Dispensverfahren die Berücksichtigung einer Kita vereinbart wird.

Eine weitere Möglichkeit der Förderung von zusätzlichen Kita-Plätzen besteht im Rahmen von Konzeptausschreibungen.

 

Interne Maßnahmen der Bezirksverwaltung

Ausgehend von dem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen Drs. 20-2957 wurde im Juni 2017 eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe aus den Bereichen Stadtplanung, Bauprüfabteilung, Management des öffentlichen Raumes, Jugendamt und dem Sozialraummanagement gebildet. Die Aufgabe dieser Arbeitsgruppe bestand darin, Potentialflächen zu identifizieren und Steckbriefe für interessierte Träger zu den einzelnen Stadtteilen hinsichtlich potentieller Kita-Flächen zu erstellen. Leider stellte sich heraus, dass die meisten der identifizierten Flächen Restriktionen unterliegen. Diese können planungsrechtlicher, bauordnungsrechtlicher, naturschutzrechtlicher oder straßenbaurechtlicher bzw. der verkehrsrechtlicher Art sein.

Ein Rückgriff auf das Wohnungsbauprogramm des Bezirkes war ebenfalls insofern nicht hilfreich, als grundsätzlich geeignete Flächen nicht kurzfristig verfügbar sind oder die Notwendigkeit von vorheriger Räumung oder Planrechtsänderung besteht.

Städtische Flächen bestanden überwiegend im Rahmen der Schulflächen der BSB. Aufgrund  der wieder ansteigenden Schülerzahlen benötigt die BSB diese Flächen jedoch für ihre eigenen Planungen. Leider besteht seitens der BSB keine ausgeprägte Bereitschaft zur Doppelnutzung von Kita und Schule auf einem Gelände bzw. in einem Gebäudekomplex.

Im Ergebnis musste festgestellt werden, dass interessierte Träger nicht über Stadtteil-Steckbriefe hinsichtlich potentieller Kita-Flächen informiert werden können, weil möglicherweise falsche Erwartungshaltungen geweckt werden. Sofern überhaupt geeignete und verfügbare Flächen identifiziert werden, muss doch in jedem Einzelfall durch eine Bauvoranfrage die spezifische Realisierungsmöglichkeit geprüft werden.

Seit Mitte des Jahres 2018 tagt die Arbeitsgruppe monatlich, um Instrumente zum internen Umgang mit der Kita-Problematik zu entwickeln und zu pflegen. In diesem Kontext wurden Stadtteilblätter zur Versorgung mit Kita-Plätzen erstellt, die eine Karte mit der Abbildung der vorhandenen und der geplanten Kitas sowie möglicher Potentialflächen  enthalten. Weiterhin sind die jeweiligen Betreuungsquoten  differenziert nach Krippe und Elementar in Relation zum Bezirks- und FHH-Durchschnitt aufgeführt. So ist für die Akteure im Bereich der Stadtplanung sofort ersichtlich, in welchen Stadteilen noch ein Bedarf an Kita-Plätzen besteht, der bei Bauvorhaben ggf. berücksichtigt werden sollte.

Weiterhin werden Übersichten hinsichtlich geplanter Kita-Vorhaben (unter Einbeziehung der BASFI) monatlich - unter Beteiligung der Stadtplanungsabteilung und der Bauprüfabteilung -fortgeschrieben, so dass bei allen Dienststellen Transparenz hinsichtlich des Planungsstandes besteht. Insofern ist sichergestellt, dass auch Anträge auf kleinere Vorhaben und Umnutzungen bekannt sind. Weiterhin informiert die BASFI den Bezirk bezüglich der geplanten bzw. der tatsächlichen Inbetriebnahme von Einrichtungen.

Ein weiteres Instrument zur Identifikation potentieller Kita-Flächen stellt ein Anfrage-Formular dar. Es ermöglicht eine grobe Einschätzung der Fachdienststellen Stadtplanung, Bauprüfabteilung sowie Management des öffentlichen Raumes zu einer potentiellen Fläche auf der Basis von bereichsspezifischen Fragestellungen. Auf Grundlage dieser Abfrage entscheidet sich dann, ob eine Fläche grundsätzlich für eine Kita geeignet ist. Davon unberührt muss weiterhin in jedem Einzelfall das konkrete Bauvorhaben im Rahmen einer Bauvoranfrage einer Prüfung unterzogen werden.

Die Arbeitsgruppe dient zudem dazu, mögliche Konfliktlagen im Zuge von Kita-Planungen zwischen den einzelnen bezirklichen Dienststellen einer möglichen Lösung zuzuführen.