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Spielplatzgebühren für Wandsbeker Kitas Kleine Anfrage vom 18.04.2023

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Die Hamburgische Bürgerschaft diskutierte in ihrer Sitzung am 13. April 2023 die Frage, ob Kindertagesstätten ohne ausreichend große eigene Freiflächen (mind. sechs Quadratmeter je Kind) öffentliche Spielplätze kostenfrei nutzen dürfen oder nicht. Eine entsprechend Fachanweisung für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Nutzung eines Spielplatzes durch eine Kita regelt, dass die Einrichtungen künftig eine Sondernutzungsgebühr entrichten müssen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung des Bezirksamts Wandsbek:

 

  1. Welche der derzeit in Wandsbek befindlichen Kitas verfügen nicht über eine vorgeschriebene Außenfläche von mindestens sechs Quadratmetern pro Kind?

 

  1. Wie viele der Wandsbeker Kitas, die sich in Planung befinden, verfügen nicht über eine vorgeschriebene Außenfläche von mindestens sechs Quadratmetern pro Kind?

 

  1. Welche der unter 1.) und 2.) genannten Kitas haben einen Antrag auf Sondernutzung von benachbarten Spielplätzen gestellt?

 

  1. In welchen der unter 3.) genannten Fälle wurde diese Sondernutzung bewilligt und welche Gebühren fallen für die betreffenden Kitas an?

 

  1. In welchen der unter 3.) genannten Fälle wurde eine Sondernutzung abgelehnt und warum?

 

 

 

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