Neue Low-DC-Ladesäulen im Bezirk Wandsbek Auskunftsersuchen vom 12.08.2026
Laut Pressemitteilung der Hamburger Energiewerke vom 10.08.2026 wird die neue Ladetechnologie Low-DC-Ladesäulen in Hamburg eingeführt.
Laut Bericht in der Hamburger Morgenpost soll es auch mindestens einen Standort im Bezirk Wandsbek geben.
Der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur erfolgt auf Grundlage von Sondernutzungserlaubnissen nach § 19 Hamburgisches Wegegesetz (HWG). Die Betreiber reichen hierzu Standortvorschläge beim Bezirksamt ein, das die Anträge prüft und die zuständigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Der Senat stellt in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage 23/3872 klar:
„Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes […] trifft auf der Grundlage des Hamburgischen Wegegesetzes eine Ermessensentscheidung nach Beendigung des fachlichen Prüfverfahrens.“
Eine leistungsfähige Ladeinfrastruktur ist Voraussetzung für die weitere Verbreitung der Elektromobilität. Für viele Nutzerinnen und Nutzer ohne eigene Lademöglichkeit sind Ladesäulen im öffentlichen Raum unverzichtbar. Gleichzeitig weist der Senat darauf hin, dass eine Beteiligung von Gewerbetreibenden oder Anwohnenden im Verfahren nicht vorgesehen ist:
„Eine Beteiligung oder Anhörung ist nicht Bestandteil der Regelprozesse bei der Prüfung und Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nach dem Hamburgischen Wegegesetz (HWG).“
In der praktischen Umsetzung zeigt sich, dass Standortvorschläge teilweise in Bereichen mit hoher Nutzungsdichte liegen. Dazu gehören auch Kurzzeitparkplätze, die im Umfeld von Bäckereien, Einzelhandel oder Gastronomie eine wichtige Funktion für die Erreichbarkeit und den kurzfristigen Kundenverkehr erfüllen. In den vergangenen Monaten wurde deutlich, dass insbesondere HEnW Mobil vermehrt solche Standorte vorschlägt. Dies führt vor Ort zu Rückmeldungen, dass der Wegfall kurzfristig nutzbarer Parkplätze zu Nutzungskonflikten führen kann.
Diese Konflikte richten sich nicht gegen den Ausbau der Ladeinfrastruktur, sondern ergeben sich aus der Vielzahl gleichberechtigter Nutzungsansprüche im öffentlichen Raum.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) antwortet wie folgt: 15.09.2026
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 16.09.2026
Vorbemerkung der BWAI:
Seit Beginn des Jahres 2025 erfolgt der weitere Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum im Rahmen von Konzessionsverträgen mit sechs verschiedenen Ladeinfrastruktur-Betreibern. Im Rahmen dieser Verträge sollen mindestens 3.700 zusätzliche Ladepunkte errichtet werden.
Vertraglich vorgesehen ist die Errichtung von Ladeeinrichtungen mit einer Ladeleistung von mindestens 11 bis maximal 22 Kilowatt (kW) pro Ladepunkt (AC-Wechselstromladesäule). Abweichend davon dürfen in Absprache und mit Zustimmung der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) auch DC-Gleichstromladesäulen mit einer Ladeleistung von mindestens 22 kW und kleiner 150 kW pro Ladepunkt errichtet werden. Ebenfalls nur in Absprache und mit Zustimmung der FHH dürfen bis zu 6 % der geschuldeten Ladepunkte auch mit einer Leistung von mindestens 150 kW pro Ladepunkt errichtet werden (superschnelle HPC-Ladeeinrichtungen).
Der Fokus dieses Konzessionsverfahrens liegt mithin auf dem Ausbau mit AC-Ladeeinrichtungen. Die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) begrüßt ausdrücklich das erweiterte Ladeangebot der bereits in Betrieb genommenen sowie der geplanten Low-DC-Ladesäulen als neue Leistungsklasse zwischen klassischen AC- und HPC-Ladeinrichtungen.
BWAI:
Die Bezirksämter sind für die Prüfung und Erteilung von Sondernutzungsanträge zuständig. Nach den der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) gegenwärtig vorliegenden Unterlagen wurde bislang durch das zuständige Bezirksamt Wandsbek für den Standort Wandsbeker Chaussee 47 eine Sondernutzungsgenehmigung für die Errichtung von vier DC-Ladepunkten an die Hamburger Energiewerke Mobil GmbH erteilt.
BWAI:
In den Konzessionsverträgen ist geregelt, dass die Inbetriebnahme der errichteten Ladepunkte bis zum 30. Juni 2027 erfolgen soll. Ein konkretes Datum für die Inbetriebnahme der Ladepunkte am Standort Wandsbeker Chaussee 47 liegt der BWAI nicht vor.
Bezirksamt Wandsbek:
Entfällt, siehe Antwort zu den Fragen 1 bis 8 der Drs. 23/3872.
BWAI zu den Fragen 3 und 4:
Hierzu verweist die BWAI auf die bereits im Sachverhalt dieses Auskunftsersuchens genannte Drs. 23/3872, dortige Antworten zu den Fragen 1 bis 8. Eine ergänzende Stellungnahme mit weiteren Informationen kann von Seiten der BWAI nicht beigetragen werden.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu den Fragen 1 bis 8 der Drs. 23/3872.
keine Anlage/n
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