20-2063

Nutzung von Elektroladesäulen ermöglichen

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

19.01.2017

Lfd. Nr. 106 (20)

 

Kleine Anfrage des Mitglieds der Bezirksversammlung, Lutz Schmidt (FDP)

 

Nutzung von Elektroladesäulen ermöglichen

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Am 26. Januar 2016 hat die Bezirksversammlung einstimmig auf meinen Antrag (Drucksache 20/1293) hin beschlossen: „Die Bezirksversammlung Eimsbüttel fordert den Bezirksamtsleiter auf, dafür Sorge zu tragen, dass an sämtlichen Ladesäulen von Stromnetz Hamburg im Bezirksgebiet entsprechende Markierungen ‚e-mobil Ladeplatz’ aufgebracht werden. So schnell wie möglich sollen zudem auch Beschilderungen mit entsprechend eindeutigen Parkhinweisen installiert werden.“

 

Obwohl mittlerweile knapp ein Jahr vergangen ist, hat das Unternehmen, das in ganz Hamburg für die Aufstellung von Ladesäulen zuständig ist, es immer noch nicht fertig gebracht, diesem Beschluss vollumfänglich Folge zu leisten. Insbesondere fehlen an etlichen Ladeplätzen die gewünschten blauen Markierungen, die jedem, der dort „mal kurz halten will“, klar signalisieren würde, dass er dort mit einem Nicht-Elektrofahrzeug nicht einmal halten darf. Im Ergebnis sind die Ladesäulen – auch wegen des zumeist starken Parkdrucks – immer noch häufig zugeparkt. Das Rufen der Polizei und anschließende Abschleppen geht selten unter 45 Minuten ab. Man stelle sich einmal vor, was los wäre, wenn sämtliche Tankstellen in einem größeren Umkreis zugeparkt wären und Autofahrer nicht mehr tanken könnten.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:

 

1)       Warum ist es binnen eines Jahres nicht möglich gewesen, sämtliche Ladesäulen zugeordneten Stellplätze – jeweils zwei pro Ladesäule von Stromnetz Hamburg – im Bezirksgebiet entsprechend kennzeichnen zu lassen?

 

Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur liegt bei der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI).

 

Die BWVI hat mit der Straßenverkehrsbehörde vereinbart, dass die von der BWVI gewünschten Markierungen durch den Betreiber/Antragsteller der Ladeinfrastruktur  erfolgen.

 

Die Wegeaufsicht des Bezirksamtes ist für die Beschilderungen, nicht jedoch für die Bodenmarkierungen zuständig. Im Bezirk Eimsbüttel sind alle Standorte beschildert.

 

2)       Was hat die Bezirksverwaltung unternommen, um diesen klaren Mangel beseitigen zu lassen?

 

Die Zuständigkeit sowie das Controlling hierzu liegen bei der BWVI.

 

3)       Was gedenkt die Bezirksverwaltung zu unternehmen, damit der von der Stadt beauftragte Dienstleister endlich – zumindest im Bezirksgebiet – seiner Pflicht zügig nachkommt?

 

Siehe Antwort zu 2).

 

4)       Wie kann aus Sicht des Bezirksamtsleiters die abgasfreie Elektromobilität stärker gefördert werden?

 

Sollte die Bundesregierung das Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharings beschließen, könnte das Bezirksamt möglicherweise Sondernutzungsflächen im öffentlichen Raum für Carsharinganbieter erlauben. Als Bedingung könnte ein E Mobil Anteil in die Erlaubnis eingearbeitet werden.

 

Petitum/Beschluss

ohne

 

Anhänge

keine

 

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