21-6879.1

Ladesäulen für E-Autos: Entwicklung und Potential im Bezirk Wandsbek Auskunftsersuchen vom 12.04.2023

Antwort zu Anfragen

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
25.05.2023
11.05.2023
Sachverhalt

 

Die Politik sieht einen größeren Anteil an E-PKW unter den PKW insgesamt als einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der CO2-Bilanz in Hamburg an. Die Automobilwirtschaft weist einen zwar noch geringen, aber doch steigenden Anteil an E-PKW unter den verkaufen PKW aus. Ohne entsprechenden Energie-Input sind solche E-PKW aber nutzlos, insofern hat das Thema E-Ladesäulen eine maßgebliche Bedeutung.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) antwortet wie folgt:         09.05.2023

 

Vorbemerkung:

Die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur besteht nicht nur aus den städtischen, von der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) betriebenen Ladesäulen, sondern auch aus Ladesäulen, die von privaten Betreibern auf privatem oder öffentlichem Grund errichtet und öffentlich zugänglich gemacht werden. Insbesondere im privaten Bereich ist ein großes Wachstum zu verzeichnen, sodass neben öffentlichem Grund verstärkt Flächen wie Parkhäuser, Supermarktparkplätze und Tankstellen für den Aufbau von Ladesäulen genutzt werden. Bis zum Jahr 2025 ist beabsichtigt, die städtische Ladeinfrastruktur auf 2.000 Ladepunkte auszubauen. Die BWI versteht den Aufbau einer leistungsfähigen öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur als eine gemeinsame Aufgabe des öffentlichen sowie privaten Sektors.

 

Die BWI beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) sowie des Bezirksamts Wandsbek.

 

  1. Wie viele E-Ladesäulen auf öffentlichem Grund sind seit 1.1.2020 im Bezirk Wandsbek installiert worden?
    1. Wieviele davon sind sogenannte Schnell-Ladesäulen?
    2. Werden aktuell noch andere als Schnell-Ladesäulen errichtet und wenn nicht, warum?

 

Es wurden seit dem 01.01.2020 insgesamt 63 städtische Ladesäulen auf öffentlichem Grund in Wandsbek errichtet. Dabei handelt es sich ausschließlich um AC-Ladesäulen (22kW). Aktuell werden sowohl Standorte für den Aufbau von AC- als auch von HPC-Ladesäulen geplant und umgesetzt.

 

 

  1. Wieviele Genehmigungen für die Errichtung von E-Ladesäulen auf privatem (oder Unternehmens/Organisations-) Grundstück sind seit 1.1.2020 im Bezirk Wandsbek erteilt worden?
    1. Wieviele Anträge für die Errichtung von E-Ladesäulen auf privatem (bzw. Unternehmens/Organisations-) Grund sind bei der Verwaltung eingegangen seit 1.1.2020?
      1. Wieviele von diesen wurden seit 1.12020 nicht genehmigt und wenn nicht genehmigt, aus welchen Gründen?
    2. Wieviele Anträge liegen aktuell (Stichtag 1.4.2023) vor (1. von Privatpersonen, 2. von Firmen/Unternehmen/Organisationen) und warten auf Bearbeitung?
    3. Wie lang ist durchschnittlich die Bearbeitungszeit eines Antrages (Privatperson/Unternehmen) auf eine E-Ladesäule auf eigenem Grund?

 

Es ist zu unterscheiden zwischen Anträgen an die SNH und an das zuständige Bezirksamt als Verteilnetzbetreiber.

 

SNH:

Gemäß den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz muss jede Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge mit einer Leistung über 3,6 kW beim Verteilnetzbetreiber Stromnetz Hamburg angemeldet werden, Ladeeinrichtungen mit einer elektrischen Leistung über 11 kW müssen von Stromnetz Hamburg genehmigt werden.

 

a)      Siehe Anlage. Bei den genannten Zahlen handelt es sich um anmeldepflichtige und zustimmungspflichtige Ladeeinrichtungen. Eine bezirksscharfe Auswertung ist der SNH nicht möglich. In der Anlage findet sich daher eine Auswertung über ganz Hamburg aufgeteilt nach Postleitzahlen (PLZ). Es können vereinzelt auch PLZ enthalten sein, deren Bereich nicht in Hamburg liegt. Dabei handelt es sich um einen sog. Netzausläufer, also ein Kabel, welches eine Straße im Nachbarbundesland aus Hamburg versorgt. Es können in der Liste auch PLZ-Bereiche vorhanden sein, für die fälschlicherweise Anmeldungen bei der SNH eingegangen sind.

 

a) a) Es wurden alle Anträge von Seiten der SNH genehmigt.

 

b)      Aktuell liegen 45 Anträge zur Bearbeitung bei der SNH vor. Eine getrennte Auswertung der Anträge nach privat und gewerblich ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

 

c)      Nach Vorlage aller korrekt ausgefüllten technischen Dokumente kann die Bearbeitung bei der SNH binnen eines Werktags erfolgen.

 

 

Bezirksamt:

Eine behördliche Genehmigung zur Installation von Ladeeinrichtungen auf Privatgrundstücken, etwa in Tiefgaragen, auf betrieblichen oder privaten Parkplätzen von Mehrfamilienhäusern ist grundsätzlich nicht erforderlich. Für etwaige Dächer oder Trafostationen können jedoch Genehmigungen notwendig sein.

 

a) bis c): Diese Angaben werden nicht statistisch im Bezirksamt Wandsbek erfasst. Eine Einzelfallauswertung ist in der zur Beantwortung eines Auskunftsersuchens zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. Eine solche Auswertung würde im Übrigen nicht den kompletten Bestand an Ladesäulen abbilden, da diese nach Nr.15.2 I der Anlage 2 der Hamburgischen Bauordnung verfahrensfrei sind.

 

 

  1. Wieviele E-Ladesäulen auf öffentlichem Grund plant die Verwaltung zur Inbetriebnahme bis 1.1.2025?

 

Für den Bereich der von privaten Betreibern errichteten Ladesäulen auf öffentlichem Grund ist keine Aussage möglich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

 

  1. Für wieviele weitere E-Ladesäulen wären mit Blick auf die Leistungskapazität des Stromnetztes noch Potential für einen vermehrten Ausbau der E-Ladesäulen-Angebote im Bezirk Wandsbek
    1. auf öffentlichem Grund
    2. auf privatem Grund (Unternehmen/Organisationen etc.)

 

Zu dieser Frage kann keine pauschale Aussage getroffen werden. Das Stromnetz ist nicht der Engpass bei der Errichtung. Im Übrigen siehe Antwort zu 2 b).

 

 

  1. Deckt der aktuelle Bestand an E-Säulen den Bedarf der Nutzer von E-Autos im Bezirk Wandsbek?

 

Der Drs. 22-11562 ist zu entnehmen, dass die Auslastung der städtischen, von der SNH betriebenen Ladesäulen im Jahr 2022 bei bis zu 70 % der verfügbaren Zeit lag. Zu diesen Auslastungszahlen kann somit festgestellt werden, dass die Ladesäulen gut genutzt werden, allerdings auch noch Kapazitäten für weitere Fahrzeuge bzw. eine häufigere Nutzung aufweisen. Es kann daher abgeleitet werden, dass der aktuelle Bestand an Ladesäulen den Bedarf der Nutzer von E-Fahrzeugen deckt.

 

Eine Auswertung nur für Ladesäulen im Bezirk Wandsbek ist nicht vorgesehen, da es sich bei der differenzierten Ausweisung von standortscharfen Auslastungszahlen um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der SNH handelt.

 

Für Ladesäulen privater Betreiber liegen keine Daten vor.

 

 

  1. Aufgrund welcher Prognose zur Weiterentwicklung der Zahlen der Käufer/Nutzer von E-Autos plant die Verwaltung den Ausbau entsprechender Ladesäulen?

 

Abgeleitet aus dem Verkehrsentwicklungsplan mit der hinterlegten Fahrzeuganzahl sowie dem Elektrifizierungsgrad plant die FHH den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Grund. Dabei wird berücksichtigt, wo bzw. zu welchen Anteilen die Fahrzeuge jeweils laden (Privatgrund oder öffentlicher Grund).

 

 

  1. Wie schnell gelingt die Umsetzung einer bewilligten E-Ladesäule auf öffentlichem Grund durchschnittlich zwischen Bewilligung und Inbetriebnahme – und welche Rolle spielt dabei die Situation auf dem Arbeits- und Material-Markt, Montage und Inbetriebnahme von E-Ladesäulen bezogen?

 

Die Dauer von der Bewilligung bis zur Inbetriebnahme einer Ladesäule im Bereich der städtischen Ladeinfrastruktur variiert je nach Standort und ist stark von der gegenwärtigen Marktlage im Beschaffungsprozess sowie der verfügbaren Kapazität der Dienstleister abhängig. Die Dienstleister sind sowohl für die Aufstellung aller Ladesäulen als auch für den Anschluss zum Backend-System der SNH verantwortlich. Die durchschnittliche Dauer betrug im Jahr 2022 im Bezirk Wandsbek knapp vier Monate.

 

Für den Bereich der von privaten Betreibern errichteten Ladesäulen auf öffentlichem Grund ist keine Aussage möglich.

 

 

  1. Was kostet eine neue E-Ladesäule (Normal- und Schnell-Ladesäule), differenziert zwischen
    1. Materialkosten Einkauf Ladesäule (Normal-Ladesäule/ Schnell-Ladesäule)?
    2. Bau- und Installationskosten?
    3. sonstigen Kosten (beispielsweise Gebühren etc., bitte auflisten)?

 

a)      Die Materialkosten sind abhängig vom Hersteller, Modell und Ausführung:

  • AC-Ladesäule (22 kW, mit integriertem Hausanschluss): 5.000 € bis 8.000 €
  • DC-Ladesäule (bis 50 kW): 20.000 € bis 35.000 €
  • HPC-Ladesäule (ab 100 kW): 35.000 € bis deutlich über 60.000 € (bei höheren Leistungen)

 

b)      Die Bau- und Installationskosten sind abhängig von der Anzahl der Ladesäulen an dem Standort, dem Umfang der Tiefbauarbeiten und der Elektroinstallation. Bei Errichtung von 2 AC-Ladesäulen an einem Standort liegen die durchschnittlichen Kosten bei ca. 10.000 € inkl. Netzanschluss und Fundament.

 

c)      An sonstigen Kosten fallen folgende Positionen an:

  • Gebühr für die Sondernutzungserlaubnis: pro Ladesäule 53,60 €/Jahr
  • Folierung: ca. 300 €/Ladesäule
  • Bodenmarkierung: ca. 200 €/Ladesäule
  • Gebühren für die Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht: 230 €/Standort.

 

Für den Bereich der von privaten Betreibern errichteten Ladesäulen auf öffentlichem Grund ist keine Aussage möglich.

 

 

  1. Wie stellt sich der steigende Energie-Bedarf für e-Mobilität nicht nur hinsichtlich der PKW, sondern auch der Busse und Verkehrsmittel insgesamt etc. dar mit Blick auf den in Hamburg verfügbaren Strom – kann die Stadt Hamburg den Bedarf an Energie für e-Mobilität decken?
    1. Welchen Anteil am Gesamtstromverbrauch hat derjenige für e-Mobilität? Wie hat sich dieser seit 1.1.2020 verändert?
    2. Kann sich Hamburg selbst mit dem entsprechenden Bedarf versorgen oder muss Hamburg entsprechend Energie zukaufen, und falls ja, wie und bei wem hat die Stadt Hamburg im Jahr 2022 Strom/Energie zugekauft?

 

Der Anteil der Elektromobilität (PKW, Busse und Bahnen) am Gesamtstromverbrauch belief sich im Jahr 2020 auf ca. 3 %, im Jahr 2021 auf ca. 3,1 % und im Jahr 2022 auf ca. 3,3 %.

 

Der Strombedarf der Stadt Hamburg wird durch dezentrale Erzeugung im Stadtgebiet und durch den Bezug von Strom aus dem Höchstspannungsnetz der 50Hertz Transmission gedeckt.

Anhänge

keine Anlage/n