Ladesäulen für E-Autos: Entwicklung und Potential im Bezirk Wandsbek Auskunftsersuchen vom 12.04.2023
Letzte Beratung: 25.05.2023 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 8.1
Die Politik sieht einen größeren Anteil an E-PKW unter den PKW insgesamt als einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der CO2-Bilanz in Hamburg an. Die Automobilwirtschaft weist einen zwar noch geringen, aber doch steigenden Anteil an E-PKW unter den verkaufen PKW aus. Ohne entsprechenden Energie-Input sind solche E-PKW aber nutzlos, insofern hat das Thema E-Ladesäulen eine maßgebliche Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) antwortet wie folgt: 09.05.2023
Vorbemerkung:
Die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur besteht nicht nur aus den städtischen, von der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) betriebenen Ladesäulen, sondern auch aus Ladesäulen, die von privaten Betreibern auf privatem oder öffentlichem Grund errichtet und öffentlich zugänglich gemacht werden. Insbesondere im privaten Bereich ist ein großes Wachstum zu verzeichnen, sodass neben öffentlichem Grund verstärkt Flächen wie Parkhäuser, Supermarktparkplätze und Tankstellen für den Aufbau von Ladesäulen genutzt werden. Bis zum Jahr 2025 ist beabsichtigt, die städtische Ladeinfrastruktur auf 2.000 Ladepunkte auszubauen. Die BWI versteht den Aufbau einer leistungsfähigen öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur als eine gemeinsame Aufgabe des öffentlichen sowie privaten Sektors.
Die BWI beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) sowie des Bezirksamts Wandsbek.
Es wurden seit dem 01.01.2020 insgesamt 63 städtische Ladesäulen auf öffentlichem Grund in Wandsbek errichtet. Dabei handelt es sich ausschließlich um AC-Ladesäulen (22kW). Aktuell werden sowohl Standorte für den Aufbau von AC- als auch von HPC-Ladesäulen geplant und umgesetzt.
Es ist zu unterscheiden zwischen Anträgen an die SNH und an das zuständige Bezirksamt als Verteilnetzbetreiber.
SNH:
Gemäß den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz muss jede Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge mit einer Leistung über 3,6 kW beim Verteilnetzbetreiber Stromnetz Hamburg angemeldet werden, Ladeeinrichtungen mit einer elektrischen Leistung über 11 kW müssen von Stromnetz Hamburg genehmigt werden.
a) Siehe Anlage. Bei den genannten Zahlen handelt es sich um anmeldepflichtige und zustimmungspflichtige Ladeeinrichtungen. Eine bezirksscharfe Auswertung ist der SNH nicht möglich. In der Anlage findet sich daher eine Auswertung über ganz Hamburg aufgeteilt nach Postleitzahlen (PLZ). Es können vereinzelt auch PLZ enthalten sein, deren Bereich nicht in Hamburg liegt. Dabei handelt es sich um einen sog. Netzausläufer, also ein Kabel, welches eine Straße im Nachbarbundesland aus Hamburg versorgt. Es können in der Liste auch PLZ-Bereiche vorhanden sein, für die fälschlicherweise Anmeldungen bei der SNH eingegangen sind.
a) a) Es wurden alle Anträge von Seiten der SNH genehmigt.
b) Aktuell liegen 45 Anträge zur Bearbeitung bei der SNH vor. Eine getrennte Auswertung der Anträge nach privat und gewerblich ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
c) Nach Vorlage aller korrekt ausgefüllten technischen Dokumente kann die Bearbeitung bei der SNH binnen eines Werktags erfolgen.
Bezirksamt:
Eine behördliche Genehmigung zur Installation von Ladeeinrichtungen auf Privatgrundstücken, etwa in Tiefgaragen, auf betrieblichen oder privaten Parkplätzen von Mehrfamilienhäusern ist grundsätzlich nicht erforderlich. Für etwaige Dächer oder Trafostationen können jedoch Genehmigungen notwendig sein.
a) bis c): Diese Angaben werden nicht statistisch im Bezirksamt Wandsbek erfasst. Eine Einzelfallauswertung ist in der zur Beantwortung eines Auskunftsersuchens zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. Eine solche Auswertung würde im Übrigen nicht den kompletten Bestand an Ladesäulen abbilden, da diese nach Nr.15.2 I der Anlage 2 der Hamburgischen Bauordnung verfahrensfrei sind.
Für den Bereich der von privaten Betreibern errichteten Ladesäulen auf öffentlichem Grund ist keine Aussage möglich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Zu dieser Frage kann keine pauschale Aussage getroffen werden. Das Stromnetz ist nicht der Engpass bei der Errichtung. Im Übrigen siehe Antwort zu 2 b).
Der Drs. 22-11562 ist zu entnehmen, dass die Auslastung der städtischen, von der SNH betriebenen Ladesäulen im Jahr 2022 bei bis zu 70 % der verfügbaren Zeit lag. Zu diesen Auslastungszahlen kann somit festgestellt werden, dass die Ladesäulen gut genutzt werden, allerdings auch noch Kapazitäten für weitere Fahrzeuge bzw. eine häufigere Nutzung aufweisen. Es kann daher abgeleitet werden, dass der aktuelle Bestand an Ladesäulen den Bedarf der Nutzer von E-Fahrzeugen deckt.
Eine Auswertung nur für Ladesäulen im Bezirk Wandsbek ist nicht vorgesehen, da es sich bei der differenzierten Ausweisung von standortscharfen Auslastungszahlen um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der SNH handelt.
Für Ladesäulen privater Betreiber liegen keine Daten vor.
Abgeleitet aus dem Verkehrsentwicklungsplan mit der hinterlegten Fahrzeuganzahl sowie dem Elektrifizierungsgrad plant die FHH den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Grund. Dabei wird berücksichtigt, wo bzw. zu welchen Anteilen die Fahrzeuge jeweils laden (Privatgrund oder öffentlicher Grund).
Die Dauer von der Bewilligung bis zur Inbetriebnahme einer Ladesäule im Bereich der städtischen Ladeinfrastruktur variiert je nach Standort und ist stark von der gegenwärtigen Marktlage im Beschaffungsprozess sowie der verfügbaren Kapazität der Dienstleister abhängig. Die Dienstleister sind sowohl für die Aufstellung aller Ladesäulen als auch für den Anschluss zum Backend-System der SNH verantwortlich. Die durchschnittliche Dauer betrug im Jahr 2022 im Bezirk Wandsbek knapp vier Monate.
Für den Bereich der von privaten Betreibern errichteten Ladesäulen auf öffentlichem Grund ist keine Aussage möglich.
a) Die Materialkosten sind abhängig vom Hersteller, Modell und Ausführung:
b) Die Bau- und Installationskosten sind abhängig von der Anzahl der Ladesäulen an dem Standort, dem Umfang der Tiefbauarbeiten und der Elektroinstallation. Bei Errichtung von 2 AC-Ladesäulen an einem Standort liegen die durchschnittlichen Kosten bei ca. 10.000 € inkl. Netzanschluss und Fundament.
c) An sonstigen Kosten fallen folgende Positionen an:
Für den Bereich der von privaten Betreibern errichteten Ladesäulen auf öffentlichem Grund ist keine Aussage möglich.
Der Anteil der Elektromobilität (PKW, Busse und Bahnen) am Gesamtstromverbrauch belief sich im Jahr 2020 auf ca. 3 %, im Jahr 2021 auf ca. 3,1 % und im Jahr 2022 auf ca. 3,3 %.
Der Strombedarf der Stadt Hamburg wird durch dezentrale Erzeugung im Stadtgebiet und durch den Bezug von Strom aus dem Höchstspannungsnetz der 50Hertz Transmission gedeckt.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
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