21-3744.1

Mobile Luftreinigungsgeräte für soziale Treffpunkte Beschlussvorlage des Ausschusses für Soziales

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 19.08.2021 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.31

Sachverhalt

 

-          Mehrheitlicher Beschluss des Ausschussesr Soziales vom 14.06.2021 zum geänderten interfraktionellen Ursprungsantrag der SPD- und Grünen-Fraktion Drs.Nr. 21-3744.1 bei Enthaltung der AfD-Fraktion

-          Die Fraktionen CDU, Linke und FDP sind dem Antrag während der Sitzung beigetreten

 

Angesichts steigender Inzidenz und aufgrund neuer hochinfektiöser Corona-Varianten sind zusätzliche Schutzmaßnahmen in den Räumen der Offenen Seniorenarbeit ("Seniorentreffs") erforderlich. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass es sich um hoch vulnerable Gruppen handelt in den die Impfquote noch deutlich unter 90% liegt.

 

Der Einsatz von Luftreinigungsgeräten trägt neben anderen Eindämmungsmaßnahmen in besonderer Weise dazu bei, dass Infektionsrisiko zu verringern. Zur bevorstehenden Herbstzeit ist ein weiterer Anstieg des Infektionspotentials zu erwarten. Es ist daher dringend geboten das Schutzniveau zu erhöhen.

 

Für Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit ist zu berücksichtigen, dass die Impfquote dort deutlich niedriger ist, es sich in der Regel auch um weniger vulnerable Gruppen handelt. Dennoch ist auch dort und in Einrichtungen der Stadtteilkultur der Einsatz solcher Geräte grundsätzlich sinnvoll.

 

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, kurzfristig den Bedarf an zur Bekämpfung der Coronapademie geeignten (mobilen) Lüftungsgeräten (HEPA-Filter mindestens der Klasse H14 nach DIN EN 1822-1) für die Wandsbeker Seniortreffs festzustellen und hierüber den Ausschuss der Bezirksversammlung sowie die zuständige Fachbehörde zu informieren.

 

  1. Zusätzlich ist ein solcher Bedarf für die offene Kinder- und Jugendarbeit, Stadtteilkulturzentren und ähnliche Einrichtungen festzustellen.

 

  1. Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, die erforderlichen Luftreinigungsgeräte kurzfristig zu beschaffen und den Einrichtungen zur Verfügung zu stellen bzw. ggü. dem Bezirk die Kostenübernahme zu erklären.

 

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