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Mobile Luftreinigungsgeräte für soziale Treffpunkte Interfraktioneller Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Die Grünen und FDP

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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16.12.2021
Sachverhalt

Bereits im August 2021 beantragten die Fraktionen der SPD, Grünen, CDU, FDP und Linke mit einer Beschlussvorlage aus dem Ausschuss für Soziales in der Bezirksversammlung die Beschaffung von Luftreinigungsgeräten. Die Begründung lautete wie folgt:

 

Angesichts steigender Inzidenz und aufgrund neuer hochinfektiöser Corona-Varianten sind zusätzliche Schutzmaßnahmen in den Räumen der Offenen Seniorenarbeit ("Seniorentreffs") erforderlich. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass es sich um hoch vulnerable Gruppen handelt in den die Impfquote noch deutlich unter 90% liegt.

 

Der Einsatz von Luftreinigungsgeräten trägt neben anderen Eindämmungsmaßnahmen in besonderer Weise dazu bei, dass Infektionsrisiko zu verringern. Zur bevorstehenden Herbstzeit ist ein weiterer Anstieg des Infektionspotentials zu erwarten. Es ist daher dringend geboten das Schutzniveau zu erhöhen.

 

Für Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit ist zu berücksichtigen, dass die Impfquote dort deutlich niedriger ist, es sich in der Regel auch um weniger vulnerable Gruppen handelt. Dennoch ist auch dort und in Einrichtungen der Stadtteilkultur der Einsatz solcher Geräte grundsätzlich sinnvoll.

 

In dem Antrag wurde die Verwaltung gebeten, die Bedarfe an Mobilen Luftreinigungsgeräten in den Seniorentreffs, Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und Familienförderung und Stadtteilkulturzentren zu ermitteln.

 

Die Bedarfe wurden durch eine Abfrage an die Träger ermittelt und stellen sich wie folgt dar:

 

-                      OKJA & FamFö 62

-                      Stadtteilkultur 45

-                      Seniorentreffs 20

-                      Gesamt 128

 

Das Ergebnis wurde an die drei entsprechenden Fachbehörden (BWFGB, BKM, Sozialbehörde) herantragen mit der Bitte, die Gelder bereitzustellen. Die Sozialbehörde hat am 22.11.2021 geantwortet und hierbei  auf die Drs. 22/5583 verwiesen.

Dort heißt es:

Für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe und der Familienförderung stehen keine ausgewiesenen Finanzmittel für die Beschaffung von mobilen Luftfiltern zur Verfügung.

 

Die anderen Fachbehörden haben sich nicht schriftlich geäußert.

 

Der Jugendhilfeausschuss Wandsbek ist in seiner Sitzung am 24.11.2021 über die negative Antwort der Sozialbehörde informiert worden, hat darüber beraten und mit Hilfe einer Schätzung über die erforderlichen Kosten zur Beschaffung mobiler Luftfilter daraufhin wie folgt beschlossen: 

 

Der Jugendhilfeausschuss bittet die Bezirksversammlung, schnellstmöglich Mittel in Höhe von 25.000 € zur Beschaffung von Luftreinigungsgeräten für die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und Familienförderung zur Verfügung zu stellen.

 

Diesen Beschluss möchten die Antragsteller übernehmen und ihn um die ermittelten Bedarfe der Kultur- und Senioreneinrichtungen (ebenfalls Beschaffungskosten in Höhe von 25.000 €) erweitern. Gerade in Zeiten der sich weiter verschärfenden Pandemielage gilt es auch mit Hilfe von Schutzmaßnahmen, zu denen Luftfilter gehören, Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe, der Senioreneinrichtungen und der Stadtteilkulturarbeit aufrecht zu erhalten.

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

 

Petitum/Beschluss

Die Fachbehörde wird gebeten schnellstmöglich 50.000 € für die Beschaffung von mobilen Luftfiltergeräten in den von der Bezirksverwaltung ermittelten Wandsbeker Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Familienförderung, der Senioreneinrichtungen und der Stadtteilkultur zur Verfügung zu stellen. Die Zuwendung erfolgt über die Bezirksverwaltung, die Beschaffung übernehmen die Träger der Einrichtungen selbstständig.

 

Anhänge

keine Anlage/n