Mobile Luftreinigungsgeräte für soziale Treffpunkte Beschluss der Bezirksversammlung vom 19.08.2021 (Drs. 21-3744.1)
Letzte Beratung: 17.01.2022 Ausschuss für Soziales Ö 7.1
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Beantwortung zu 1 und 2:
Die Ergebnisse der Bedarfsabfrage bei den Einrichtungen und Trägern liegen vor und können der Anlage entnommen werden.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration nimmt wie folgt Stellung:
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) verweist zu 3. des o. g. Beschlusses auf die Drs. 22/5583.
Die Zuständigkeit für Offene Seniorenarbeit ("Seniorentreffs") liegt bei der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB).
Stellungnahme der Behörde für Kultur und Medien:
Zu 3.: Beschaffung von Luftreinigungsgeräten für die Stadtteilkultureinrichtungen
Die Bezirke sind eigenverantwortlich in der Feinspezifikation der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur. Auf dieser Grundlage verwalten die geförderten Stadtteilkulturzentren ihre Jahresbudgets, Anschaffungen wie z.B. die hier gewünschten Luftfilter müssen entsprechend daraus finanziert werden.
Im Rahmen der ergänzenden „Förderrichtlinie 3 zum Ausgleich von Zusatzbelastungen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus“ stehen Sondermittel zur Verfügung. Es wird angeregt zu prüfen, ob die Anschaffung von Luftfiltergeräten aus diesem Ansatz noch möglich ist. Zuständig für die Antragstellung ist das Bezirksamt Wandsbek. Die für Kultur und Medien zuständige Behörde weist hierzu auf die Aktivierungsgrenze für Anschaffungen lt. Nr. 2.3.4 der VV Bilanzierung hin.
Stellungnahme der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke:
Zu 3.
Die BWFGB ist die ministeriell zuständige Fachbehörde für die offene Senior:innenarbeit. Dies beinhaltet die Aufsicht über die Bezirksämter, die ihrerseits für die kleinräumige Planung und Förderung u.a. der Senior:innentreffs (einschließlich Ausstattung) zuständig sind.
Ob und ggf. welche Luftreinigungsgeräte neben den bestehenden Schutzmaßnahmen (u.a. gilt in Senior:innentreffs die 2G-Regel) tatsächlich zu einer Verringerung des Infektionsrisikos beitragen, kann seitens G13 nicht beurteilt werden.
In der BWFGB stehen keine ausgewiesenen Finanzmittel für die Beschaffung von mobilen Luftfiltern zur Verfügung. Mit den Bezirksämtern ist besprochen worden, dass besondere Aufwendungen für Hygiene- und Schutzmaßnahmen in Senior:innentreffs während der Pandemie (wie z.B. die Beschaffung von Desinfektionsmitteln und Schnelltests) zuwendungsrechtlich anerkannt werden können. Insofern können die Träger der Senior:innentreffs Zuwendungsmittel in Absprache mit den Bezirksämtern nach örtlichen, hygiene- und arbeitsschutztechnischen Erfordernissen auch für mobile Luftfilter einsetzen oder andere hygienische Schutzmaßnahmen ergreifen (zum Beispiel CO2-Ampeln).
Wandsbek ist der einzige Bezirk, der sich bislang hinsichtlich der Beschaffung von Luftreinigungsgeräten an die BWFGB gewandt hat.
Votum
Eine Beschaffung von Luftreinigungsgeräten durch die BWFGB bzw. eine Erklärung zur Kostenübernahme wird abgelehnt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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