21-3765

Luftreiniger in den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Familienförderung Vertreter*innen der freien Träger im JHA Wandsbek Gabi Tchurz, Franziska Kraft, Marina Bielfeldt, Oliver Klädtke, Jörn Stronkowski, Burkhard vom Schemm, Hans Berling

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 25.08.2021 Jugendhilfeausschuss Ö 6.7

Sachverhalt

 

Das RKI sieht Deutschland am Beginn der vierten Welle der Corona Pandemie. Zu befürchten ist, dass besonders Kinder und Jugendliche hiervon betroffen sein werden.

 

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte weist darauf hin, dass effektivere Schutzmaßnahmen als bloßes Stoßlüften und Masken tragen nötig seien, um Kinder und Jugendliche bei steigenden Infektionszahlen zu schützen. Die Gesellschaft für Aerosolforschung sieht dabei die Bedeutung von Luftreinigern, die einen sinnvollen Beitrag leisten können, um die Partikel- und Virenkonzentration in einem Raum zu reduzieren.

 

Die Hamburger Schulbehörde trägt diesem Rechnung und stattet die Klassenräume mit entsprechenden mobilen Luftreinigern aus.

 

Gleiches ist auch für die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie die der Familienförderung in freier und kommunaler Trägerschaft erforderlich.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Familienförderung in freier und kommunaler Trägerschaft sollen die Möglichkeit haben, ihre Schutz- und Hygienekonzepte spätestens zum Herbst 2021 durch geeignete Luftreiniger zu ergänzen, um so ihren Nutzer*innen und Beschäftigten einen weitest gehenden Infektionsschutz zu bieten, sowie den Regelbetrieb der Einrichtungen aufrecht erhalten zu können.

  1. Das Fachamt SR 5 wird gebeten, kurzfristig eine Bedarfsabfrage bei den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie Familienförderung durchzuführen.

 

Da weder im Bezirk noch bei den Trägern ausreichende Mittel für die Anschaffung von geeigneten Luftreinigungsgeräten zur Verfügung stehen, bittet der Jugendhilfeausschuss Wandsbek die Fachbehörde

 

  1. Dem Bezirk mindestens 150.000 €* für die Anschaffung von geeigneten Luftreinigern bereitzustellen

*= oder entsprechend der Bedarfserhebung

 

Um eine zeitnahe Anschaffung geeigneter Luftreiniger zu erreichen, kann die Vergabe der Mittel durch das Fachamt SR 5 erfolgen. Der Jugendhilfeausschuss ist darüber zeitnah zu informieren.

 

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