21-3989

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 29.09.2021 auf Verlängerung der Einstweiligen Erlaubnis nach §20 PBefG für die Errichtung der Bus-Sonderlinie 209 als Linienverkehr gem. §42 PBefG

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
21.10.2021
Sachverhalt

 

Seitens W/MR bestehen keine Bedenken.

Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

-          Anschreiben der BVM, Rechtsamt, Verkehrsgewerbeaufsicht, Omnibusverkehr

-          Streckeninformation des Antragstellers