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Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 27.04.2022 auf Erteilung bzw. Verlängerung der Einstweiligen Erlaubnis nach §20 PBefG für die Errichtung der Bus-Sonderlinie 209 als Linienverkehr gem. §42 PBefG

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 01.09.2022 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 7.13

Sachverhalt

 

Seitens W/MR bestehen keine Bedenken.

Einzelheiten sind der beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

 

-          Anschreiben der BVM, Rechtsamt, Verkehrsgewerbeaufsicht, Omnibusverkehr
(nicht-öffentlich)

-          Streckeninformation des Antragstellers (nicht-öffentlich)

 

Lokalisation Beta

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