21-4393

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 10.11.2021 auf Verlängerung der Einstweiligen Erlaubnis nach §20 PBefG für die Einrichtung der Bus-Sonderlinie 209 als Linienverkehr gem. §42 PBefG

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 09.12.2021 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 7.8

Sachverhalt

Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

- Anschreiben der BVM, Rechtsamt, Verkehrsgewerbeaufsicht, Omnibusverkehr (nicht-öffentlich)

- Streckeninformation des Antragstellers (nicht-öffentlich)

Lokalisation Beta

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