Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) - Linie 492
Letzte Beratung: 22.09.2021 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität Ö 6.2.2
Antrag vom 30.06.2021 auf vorrübergehende Einrichtung einer Bus-Sonderlinie als Linienverkehr gemäß §42 PBefG der Linie 492
Antragsteller: Hamburger Hochbahn AG
Aufgrund der Sperrung in der Straße Krohnstieg und der daraus entstehenden Umleitungsmaßnahmen soll für die Fahrgäste eine Bus-Sonderlinie als Ergänzung (Linien 24 u. 292) von der Haltestelle „Lademannbogen“ hinaus über „U Langenhorn Markt (Krohnstieg)“ z Die HHA beantragt die vorübergehende Einrichtung einer Bussonderlinie als Linienverkehr der Linie 492 ab 01.07.2021 bis voraussichtlich 21.07.2021.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.
Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Nord gem. § 14 PBefG dazu angehört.
Seitens MR bestehen für das Gebiet des Bezirkamtes Nord keine straßenbaulichen Bedenken.
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