21-7336.1

Kommunikation vor Sanktion - potentiellen Parkraum prüfen Beschlussvorlage des Regionalausschusses Kerngebiet Wandsbek

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 06.07.2023 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.18

Sachverhalt

-          Ursprünglicher interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD und Die Grünen (Drs. 21- 7336) im Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek am 28.06.2023

-          Punktweise Abstimmung:

  • Pkt. 1: Mehrheitlich beschlossen bei Ablehnung der Fraktion Die Linke und Enthaltung der CDU-Fraktion
  • Pkt. 2: Mehrheitlich beschlossen bei Ablehnung der AfD-Fraktion und der Fraktion Die Linke sowie Enthaltung der CDU-Fraktion
  • Pkt. 3: Mehrheitlich beschlossen bei Ablehnung der Fraktion Die Linke und Enthaltung der CDU-Fraktion
  • Pkt. 4: Mehrheitlich beschlossen bei Ablehnung der Fraktion Die Linke sowie Enthaltung der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion

 

Nicht nur wie im Wochenblatt berichtet, sorgen die neuerlich durchgesetzten Parkregeln in der Straße „Auf dem Königslande“ für Unmut und Unverständnis, sondern auch bei vor Ort Terminen in anderen Straßen im Wandsbeker Kerngebiet betrachtet werden, wie beispielsweise in der Straße „Voßkulen“, im „Wandsbeker Schützenhof“ in den Straßen „Am Husarendenkmal“, „Oktaviostraße“, „Nöpps“ und „Looft“, „Asmusweg in Marienthal, Am Schulgarten, oder Hagenau.

 

Problem ist hier, dass meist über Jahrzehnte das Parken in den Nebenflächen geduldet, jedoch nie angeordnet wurde. In den vergangenen Monaten wurde nun in den einzelnen Straßenzügen, meist nach Beschwerden aus der Bevölkerung, das Parken eben in diesen Nebenflächen sanktioniert, ohne dass vorher ein zugewandtes Verfahren gewählt wurde, welches über das Ende der Duldung in den Nebenflächen zu parken informiert hat.

 

Mit dem jüngsten Beschluss des Mobilitäts- und Wirtschaftsausschusses (Drs. 21-7312) wurde bereits ein erster Aufschlag gemacht, vor einer Sanktionierung zu informieren, dass künftig Knöllchen verteilt werden und erklärt wird, warum diese verteilt werden und das Parken in den Nebenflächen nicht erlaubt ist.

Der Unterschied zwischen dem geduldeten Parken und den ausgewiesenen Parkplätzen ist das Vz. 315.

Das Vz. 315 verfügt über verschiedene Ausgestaltungen, ob halbachsiges Gehwegparken, ganzachsiges Gehwegparken, in Fahrtrichtung links oder rechts, etc.

Zugewandte Politik bedeutet nicht nur, über die drohenden, folgenden Sanktionen zu informieren und zu begründen, warum das Parken in den Nebenflächen nicht erlaubt ist, sondern auch, vorab zu prüfen ob das meist über Jahrzehnte geduldete Parken in den Straßenzügen nicht auch mit dem Vz. 315, in der jeweiligen Ausgestaltung angeordnet werden kann.

Die Aufgabe von Politik ist es, Probleme und Missstände aus der Bevölkerung aufzunehmen, zu betrachten und versuchen Abhilfe zu schaffen um die Lebensqualität in den Quartieren zu verbessern.

 

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung folgendes beschließen:

 

 

Wochenblatt Artikel:

Auf dem Königslande: https://hamburgerwochenblatt.de/ausgabe-wandsbek/wandsbek/neue-parkregeln-sorgen-fuer-unmut/

 

Link Petition:

Looft: https://www.change.org/p/für-eine-ausnahmsweise-anordnung-für-legales-gehwegparken-in-looft-in-22043-hamburg?recruiter=49985235&recruited_by_id=8fd14980-9a36-0130-76ca-3c764e049b10&utm_source=share_petition&utm_campaign=share_for_starters_page&utm_medium=copylink

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten in Abstimmung mit dem jeweiligen zuständigen Polizeikommissariaten, mindestens in den im Sachverhalt genannten Straßenzügen zu prüfen, ob das lange nur geduldete Parken in Nebenflächen, halb- oder ganzachsig genehmigungsfähig ist unter Berücksichtigung der Mindestbreite der Gehwege und der nichtbefahrung ebendieser Gehwege,
  2. bei einer negativen Prüfung von halb- oder ganzachsigen Parken die Anwohner in den Straßen, in denen in den vergangenen Jahren das rechtswidrige Gehwegparken nicht sanktioniert worden ist, vor einer Sanktionierung, mit Infoblättern darüber aufzuklären, dass das Parken auf dem Gehweg in der Straße nicht zulässig ist und künftig geahndet werden wird.
  3. bei erfolgreicher Prüfung von halb- oder ganzachsigen Parken den Regionalausschuss Kerngebiet über die jeweilige Installation der Vz. 315 in der jeweils notwendigen Ausgestaltung zu berichten.
  4. bei künftigen Sanktionen in Straßenzügen analog (Prüfung der Anordnung; Information über Sanktionen) zu verfahren.

 

 

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Fotos

-       Voßkulen

-       Wandsbeker Schützenhof

-       Am Husarendenkmal

-       Claudiusstraße  

 

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