21-7466

Kommunikation vor Sanktion - potentiellen Parkraum prüfen Beschluss der Bezirksversammlung vom 06.07.2023 (Drs. 21-7336.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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05.10.2023
05.10.2023
04.10.2023
04.10.2023
04.10.2023
14.09.2023
Ö 14.25
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

1. Die Verwaltung wird gebeten in Abstimmung mit dem jeweiligen zuständigen Polizeikommissariaten, mindestens in den im Sachverhalt genannten Straßenzügen zu prüfen, ob das lange nur geduldete Parken in Nebenflächen, halb- oder ganzachsig genehmigungsfähig ist unter Berücksichtigung der Mindestbreite der Gehwege und der nichtbefahrung ebendieser Gehwege,

2. bei einer negativen Prüfung von halb- oder ganzachsigen Parken die Anwohner in den Straßen, in denen in den vergangenen Jahren das rechtswidrige Gehwegparken nicht sanktioniert worden ist, vor einer Sanktionierung, mit Infoblättern darüber aufzuklären, dass das Parken auf dem Gehweg in der Straße nicht zulässig ist und künftig geahndet werden wird.

3. bei erfolgreicher Prüfung von halb- oder ganzachsigen Parken den Regionalausschuss Kerngebiet über die jeweilige Installation der Vz. 315 in der jeweils notwendigen Ausgestaltung zu berichten.

4. bei künftigen Sanktionen in Straßenzügen analog (Prüfung der Anordnung; Information über Sanktionen) zu verfahren.

 

 

Das Polizeikommissariat (PK) 37 nimmt zu der o. a. Beschlussempfehlung wie folgt Stellung:

 

Das PK 37 ist zuständig für die Straßen „Auf dem Königslande“, „Voßkulen“, „Am Husarendenkmal“Oktaviostraße“, „pps“, „Looft“, „Asmusweg“Am Schulgarten“. Diese Stellungnahme bezieht sich nur auf diese Straßenzüge.

 

Es handelt sich um Tempo 30-Zonen. Die rechtliche Situation ist eindeutig. Tempo 30-Zonen wurden in Hamburg zur Verlangsamung des Verkehrs in Wohngebieten eingerichtet. Sie sollen Kraftfahrer zu einer rücksichtsvolleren Fahrweise veranlassen und damit die Gefahren für schwächere Verkehrsteilnehmer mindern, ohne dabei die Abwicklung des Gesamtverkehres zu behindern. Seitdem sind Tempo 30-Zonen, die sich auf Wohngebiete konzentrieren, kontinuierlich ausgebaut worden und haben sich umfassend bewährt. Es ist daraus ersichtlich, dass es bei Tempo 30-Zonen vor allem um den Schutz von Umwelt und Anwohnern sowie um die Gewährleistung der Verkehrssicherheit gehen soll. Das Parken am Fahrbahnrand sorgt für die Einhaltung und bewirkt eine Reduzierung der Geschwindigkeiten.

 

Das Parken auf dem Gehweg gefährdet außerdem die Straßenbäume, deren Wurzel durch die Verdichtung des Bodens beschädigte werden.

 

Als weiteres Kriterium ist die Höhe des Hochbordes zu nennen. Fährt ein Pkw auf einen zu hohen Bordstein können die Felgen von Kraftfahrzeugen beschädigt werden. Liegt eine Anordnung zum Gehwegparken vor, dürfte jeder betroffene Pkw-Fahrer oder Halter hier Schadenersatz fordern.

 

Eine Aufklärung der Fahrer oder Halter der falsch parkenden Fahrzeuge wurde vom PK 37 durchgeführt.

 

In den Straßen „Auf dem Königslande“ und „Voßkulen“ wurde ab Ende März 2023, in den Straßen „Am Husarendenkmal“Oktaviostraße“, „pps“, „Looft“, „Asmusweg“ ab Ende April 2023 der offizielle Flyer der Polizei zur Prävention „Wir Informieren Parken auf Gehwegen“ (Herausgeber: Presse und Öffentlichkeitsarbeit (PÖA) der Polizei) an den Pkw angebracht.

 

Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch das PK 37 erfolgte erst nach fünfwöchiger, regelmäßiger Verteilung der Flyer.

 

 

Stellungnahme der PK 31 und 36:

Das PK 31 ist zuständig für die Straße Hagenau. Das PK 36 ist zuständig für die Straße Wandsbeker Schützenhof. Das PK 31 geht hiermit einvernehmlich mit dem PK 36 lediglich auf diese beiden Straßen ein.

 

Es handelt sich um Tempo 30-Zonen. Die rechtliche Situation ist eindeutig. Tempo 30-Zonen wurden in Hamburg zur Verlangsamung des Verkehrs in Wohngebieten eingerichtet. Sie sollen Kraftfahrer zu einer rücksichtsvolleren Fahrweise veranlassen und damit die Gefahren für schwächere Verkehrsteilnehmer mindern, ohne dabei die Abwicklung des Gesamtverkehres zu behindern. Seitdem sind Tempo 30-Zonen, die sich auf Wohngebiete konzentrieren, kontinuierlich ausgebaut worden und haben sich umfassend bewährt. Es ist daraus ersichtlich, dass es bei Tempo 30-Zonen vor allem um den Schutz von Umwelt und Anwohnern sowie um die Gewährleistung der Verkehrssicherheit gehen soll. Das Parken am Fahrbahnrand sorgt für die Einhaltung und bewirkt eine Reduzierung der Geschwindigkeiten.

 

Das Parken auf dem Gehweg gefährdet neben der Einengung der nutzbaren Gehwegfläche -

außerdem die Straßenbäume, deren Wurzeln durch die Verdichtung des Bodens beschädigt werden.

 

Als weiteres Kriterium ist die Höhe des Hochbordes zu nennen. Fährt ein Pkw auf einen zu hohen Bordstein können die Felgen von Kraftfahrzeugen beschädigt werden. Liegt eine Anordnung zum Gehwegparken vor, dürfte jeder betroffene Pkw-Fahrer oder Halter hier Schadenersatz fordern.

 

In der Straße Hagenau ist seit 2007 eine Zone mit eingeschränktem Haltverbot eingerichtet, wodurch das Parken nur in den markierten Flächen erlaubt ist. Eine entsprechende Beschilderung weist in Höhe Richardstraße eindeutig darauf hin, dass nur die markierten Flächen zum Parken freigegeben sind.

 

Im Jahre 2018 wurde durch Anwohner für die Straßen Blumenau und Hagenau eine Unterschriftenaktion gestartet und dem PK 31/ Straßenverkehrsbehörde übermittelt. Ziel war es auch

hier, dass Gehwegparkflächen zum Parken freigegeben/ mit Beschilderung (VZ 315) gekennzeichnet werden sollten. Anlass war auch hier, dass es zuvor zu gebührenpflichtigen Verwarnungen kam. Die damalige Prüfung hatte ergeben, dass das Freigeben von weiteren Flächen zum Gehwegparken aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht nicht möglich war.

Desweiteren kam es in der Vergangenheit wiederkehrend zu Beschwerden von Anwohnern, weil rechtswidrig abgestellte Fahrzeuge Gehwegflächen einengten.

Eine neuerliche Prüfung am 14.08.23 hat ergeben, dass in der Straße Hagenau keine weiteren

Gehwegparkflächen geschaffen werden können, da diese die nutzbare Gehwegbreite einengen

rden und sich teilweise im Bereich von Baumwurzeln befinden, wodurch die Bäume Schaden

nehmen könnten.

 

In der Straße Wandsbeker Schützenhof dient wie eingangs beschrieben das Parken am Fahrbahnrand der Verkehrsberuhigung. Eine Prüfung am PK 36 hat ergeben, dass keine weiteren

Gehwegparkstände geschaffen werden können, da auch hier Gehwege eingeengt und Bäume

geschädigt würden.

 

Durch PK 31 und PK 36 sind derzeit keine besonderen Aktionen geplant, vermehrt in den Straßen Hagenau und Wandsbeker Schützenhof Verkehrsverstöße zu ahnden. Auch ist für beide Straßen an beiden Dienststellen nicht bekannt, dass das rechtswidrige Parken auf Gehwegflächen in der Vergangenheit toleriert wurde. Ordnungswidrigkeitenanzeigen werden von jedem Mitarbeiter der Polizei Hamburg bei Prüfung eines Einzelfalls nach pflichtgemäßem Ermessen eingeleitet. Überdies kann es in beiden Straßen auch zu gebührenpflichtigen Verwarnungen durch Mitarbeiter des Landesbetriebs Verkehr kommen, auf die die Polizei Hamburg keinen Einfluss hat, weil der LBV der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und nicht der BIS angehört.

 

Die PK 31 und 36 werden auch zukünftig vor geplanten Aktionen in Wohngebieten, bei denen vermehrt Ordnungswidrigkeitenanzeigen eingeleitet werden, entsprechende Informationsflyer verteilen und erst danach mit gebührenpflichtigen Verwarnungen fortfahren (wie es auch in der Vergangenheit üblich war).

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.