Herr Behrens eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und legt die Tagesordnung im vorgelegten Umfang fest.
Keine Wortmeldungen.
(Angesichts des großen öffentlichen Interesses zu TOP 2.1 verständigt sich der Ausschuss darauf, Wortbeiträge von Bürger:innen außerhalb der Bürgerfragestunde, und zwar direkt zu dem Tagesordnungspunkt zuzulassen.)
Vor Beginn der Sitzung findet eine von den Initiatoren der Eingabe organisierte „Klingel-Protestaktion“ statt.
Ein Bürger, der zugleich Sprecher der „AG Verkehrswegsicherheit“ ist, stellt das Anliegen vor und betont die breite, schulübergreifende Einigkeit in der Frage. Er führt aus, dass die Wegordnung der sog. „Servicelösung“ in Volksdorf eine nicht hinnehmbare Gefahr – allen voran für radfahrende Schulkinder – darstelle, weil die jungen Menschen damit auf die Fahrbahn gezwungen würden. Dazu hätten einige Straßen, wie zum Beispiel der Ahrensburger Weg, einen unfallträchtigen Kopfsteinpflasterbelag und/oder würden auch von Linienbussen mitgenutzt werden. Viele der Eltern würden ihre Kinder aus Sorge vor Unfällen bereits mit dem Auto zur Schule bringen.
Herr Alfer ordnet ein, dass Fahrzeuge – und hierzu zählen auch Fahrräder – gemäß § 2 StVO (Straßenverkehrsordnung) grundsätzlich die Fahrbahn nutzen müssen, sofern keine Radverkehrsanlage vorhanden sei. Ausgenommen von dieser Regelung seien radfahrende Kinder, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Gehweg könne unter bestimmten Umständen für den Radverkehr in Ausnahmefällen freigegeben werden (= sog. Servicelösung). Eine Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr komme insbesondere nicht in Betracht bei starkem Fußgängerverkehr oder starkem Radverkehr. Im Ahrensburger Weg habe jedoch das Verkehrsaufkommen – mutmaßlich infolge der gestiegenen Schulanmeldungen – stark zugenommen, wie eine Verkehrsbeobachtung des Polizeikommissariats ergeben habe. Da die Voraussetzung somit nicht vorliegen würde, habe seine Behörde zum Schutz des Fußgängerverkehrs die Aufhebung der Servicelösung anordnen müssen.
Auf die Nachfrage eines Bürgers antwortet Herr Alfer, dass er durch die Wegordnung nicht mit einer Zunahme der Verkehrsunfälle vor Ort rechne. Durch das Befahren der Straße sei sogar eine bessere Sichtbarkeit gegeben, was mehr Sicherheit biete und z.B. Abbiegeunfälle vermeiden könne.
Frau Heitmann erklärt, dass sie die Entscheidung der Polizei unter den bestehenden rechtlichen Gegebenheiten nachvollziehen könne. Gleichwohl sei die Situation äußerst unbefriedigend, da Kinder ihrer Auffassung nach nicht auf die Straße gehören würden.
Herr Halpap gibt sich hinsichtlich einer Lösung im Ahrensburger Weg zuversichtlich, da der vergleichsweise breite Straßenraum Möglichkeiten eröffne. Zum Verfahren merkt er an, dass eine verzögerte Umsetzung der Anordnung für den Straßenbaulastträger hilfreich wäre, damit geeignete Maßnahmen bzw. Übergangslösungen in solchen Fällen künftig vorher eingerichtet werden können. Die Gründung der Arbeitsgruppe begrüßt er ausdrücklich und bietet einen Dialog bzw. die Mitarbeit von politischen Akteuren an.
Herr Kirschstein pflichtet seinem Vorredner bei und betont, dass ihm der Pragmatismus seitens der beteiligten Behörden in der Sache zu kurz komme.
Herr Ritter spricht sich dafür aus, bauliche Maßnahmen im Ahrensburger Weg kurzfristig mit dem Ziel eines von dem Straßenverkehr getrennten Radwegs prüfen zu lassen – auch wenn dies womöglich den Wegfall von Parkständen bedeuten würde. Zur langfristigen Lösung des grundsätzlichen Problems sei eine Änderung der Straßenverkehrsordnung nötig, was derzeit auf bundespolitischer Ebene beraten werde.
Herr Pape stellt folgenden Antrag:
„Der Regionalausschuss Walddörfer fordert das Bezirksamt in Absprache mit dem PK 35 dazu auf, schnellstmöglich einen Fahrradstreifen ggf. Zweirichtungsverkehr im Ahrensburger Weg einzurichten. Dazu müssten ggf. Parkstände und Blumenkübel entfernt werden.“
Herr Ritter regt an, den Antrag um den Zusatz „unter dem Gesichtspunkt der Schulwegsicherung“ zu ergänzen.
Herr Alfer antwortet auf die Nachfrage einer Bürgerin, dass die Umwidmung des Ahrensburger Wegs zu einer Spielstraße mutmaßlich ungeeignet sei. Verkehrsberuhigte Bereiche verfügen grundsätzlich nicht über geschützte Fuß- und Radwege und seien ausgeschlossen, wenn Linienbusse die Straße befahren. Überdies wäre diese Lösung nicht kurzfristig realisierbar, da die Einrichtung mit erheblichen Umbaumaßnahmen verbunden.
Bezüglich der von Herrn Halpap vorgeschlagenen Beschilderung „Achtung Schule“, führt Herr Alfer aus, dass dafür eine Gefahrenlage bestehen müsste, die sich jedoch aus der Verkehrsunfallstatistik (s.o.) und den Verkehrsbeobachtungen für den Ahrensburger Weg nicht herleiten ließe. In diesem Zusammenhang appelliert er, jegliche Unfälle mit Sach- oder Personenschäden immer der Polizei zu melden.
Frau Weber regt an, dass die Verwaltung das Kopfsteinpflaster im Ahrensburger Weg abschleift, um das Befahren für Radfahrende angenehmer zu machen.
Herr Leonhardt sagt zu, sich bezüglich dieser Fragestellung mit dem zuständigen Fachamt im Bezirksamt in Verbindung zu setzen.
Herr Behrens fasst zusammen, dass die heutige Diskussion lediglich ein Anfang darstelle und sagt für die Politik zu, diesen Dialog mit der Arbeitsgruppe in konstruktiver Weise fortsetzen zu wollen.
Herr Kirschstein schlägt vor, die Verwaltung um Prüfung des Anliegens zu bitten.
Herr Halpap stimmt zu und ergänzt, dass die vorhandene Sprunginsel erhalten bleiben müsse, da sie insbesondere geheingeschränkten Personen als wichtige Querungshilfe diene.
Herr Alfer erläutert, dass die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an örtliche und an verkehrliche Voraussetzungen gekoppelt sei. Insbesondere an der Erfüllung der verkehrlichen Voraussetzungen, nach der u.a. mindestens 50 Personen in der Spitzenstunde die Straße queren müssten, scheitere es erfahrungsgemäß des Öfteren. Er bittet daher um einen Hinweis, an welchem Wochentag bzw. zu welcher Tageszeit diese Querungszahlen am ehesten zu erwarten seien.
Herr Behrens fasst für den Ausschuss zusammen, dass sowohl zu Schulanfahrtszeit als auch zu Marktzeiten mit einem erhöhten Fußverkehrsaufkommen zu rechnen sei.
Der Regionalausschuss Walddörfer genehmigt die Niederschrift über die Sitzung vom 07.09.2023 einstimmig.
Herr Alfer erläutert, dass die Radfahrenden – sofern man die Gegenläufigkeit für den Radverkehr in der Straße Groten Hoff zulassen würde – in der Kurveninnenseite fahren würden, was wegen der kurzen Sichtachse eine große Gefahr darstellen würde. Darüber hinaus hätten die querparkenden Fahrzeuge keine Chance, den entgegengesetzten Radverkehr zu sehen. Um die Blickbeziehung zu verbessern, wäre ein Umbau von Schräg- zu Längsparkständen notwendig, was mit einem Wegfall von Parkständen verbunden wäre. Im Sinne der Verkehrssicherheit rate er letztlich davon ab, der Eingabe zu entsprechen.
Es liegen keine Anträge / Beschlussvorlagen / Überweisungen vor.
Herr Ritter beantragt, die zuständige Stelle entsprechend des Vorschlags der Verkehrsdirektion (VD) zu bitten, ein Verkehrsgutachten für den Bereich Saseler Weg /Farmsener Landstraße zu erstellen bzw. in Auftrag zu geben. In diesem Zusammenhang thematisiert er auch die beschlossene, aber bisher noch nicht umgesetzte Einrichtung eines Radfahrstreifens in der Farmsener Landstraße (vgl. Drs. 21-5949). Dem Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) gegenüber sollte verdeutlicht werden, dass der Vorschlag nicht mit einer aufwändigen Baumaßnahme verbunden sei, sondern dass lediglich die Wegordnung der Parkstände und eine neue Straßenmarkierung notwendig wäre.
Herr Halpap stimmt seinem Vorredner zu und unterstreicht, dass eine pragmatische Lösung für den Radverkehr in der Farmsener Landstraße gefunden werden müsse.
Herr Leonhardt bietet an, sich diesbezüglich mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nochmals in Verbindung zu setzen.
Sogenannter Schneckenweg in Duvenstedt
Herr Leonhardt teilt mit, dass Beratungen zur Nutzung der Parkanlage zwischen dem Bezirksamt Wandsbek und der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) gegenwärtig laufen würden. Anschließend sei geplant, eine Beschlussvorlage dazu in den Regionalausschuss einzubringen.
Neubauvorhaben: Stadtteilschule Walddörfer II (bzgl. Drs. 21-7631)
Herr Leonhardt berichtet aus einem Telefonat mit der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), dass die Planung für das Neubauvorhaben aktuell „auf null“ stünde und eine vorstellungsreife Planung erst im Frühjahr des kommenden Jahres zu erwarten sei.
Freibad Duvenstedt
Frau Heitmann berichtet davon, dass die Stadt Hamburg den Pachtvertrag mit dem Freibad Duvenstedt aufgekündigt habe. Sie fragt, welche Auswirkungen sich daraus für die zukünftige Freibadnutzung und die Parkplatzfläche hinter der Eisdiele ergeben würden.
Herr Leonhardt stellt klar, dass der Freibadbetrieb nicht gefährdet sei. Lediglich die nahegelegene Parkfläche würde temporär für die Einrichtung einer Baustellenzufahrt zur geplanten Flüchtlingsunterbringung benötigt werden.
Beschilderung Tempo-30 vor der Kita in der Lemsahler Landstraße
Herr Sachse merkt an, dass das Tempo-30 Schild hinter der Bushaltebucht ca. 50 Meter nach der Einmündung Kuhredder (Fahrtrichtung Norden) – und damit hinter der Kita – aufgestellt worden sei.
Herr Alfer kündigt an, die Beschilderung dahingehend überprüfen zu wollen.
Es werden keine jugendhilferelevanten Themen zur Überweisung in den Jugendhilfeausschuss festgestellt.
Es werden keine Themen zur Überweisung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz festgestellt.
Keine Wortmeldungen.