Sicherung der Sportflächen für den Schul- und Breitensport in den Waldörfern Auskunftsersuchen vom 17.07.2023
Letzte Beratung: 05.10.2023 Regionalausschuss Walddörfer Ö 7.1
In dem Bebauungsplan Bergstedt 14 (Feststellungsdatum am 13.06.2006) wurden bereits die fehlenden Flächen für den Schul- und Breitensport in den Walddörfern festgestellt:
„Mit dem Bebauungsplan Bergstedt 14 soll, im Zusammenhang mit dem im Plangebiet Bergstedt 23 zu sichernden Freiflächen, der gesamte Landschaftskorridor zwischen Hainesch-Iland und dem Timmermoor langfristig gesichert – bei weitgehender Berücksichtigung und Erhalt der im Plangebiet betriebenen Landwirtschaft – landplanerisch entwickelt werden. Dadurch wird auch die Attraktivität des Gebietes für die Naherholung gesichert.
Außerdem sollen mit dem Planverfahren der Standort für ein Kindertagesheim für den örtlichen Bedarf sowie dringend benötigte Schulsport- und Tenniserweiterungsflächen gesichert werden.“
Zur Sportanlage wurde ausgeführt:
„Sportanlage (Freie und Hansestadt Hamburg)
Aufgrund des gestiegenen Bedarfs an Sportflächen der Grundschule Buckhorn und des Gymnasiums Buckhorn wird südlich der Straße Stüffel auf den nördlichen Teilflächen der Flurstücke 2227 und 2854 (Volksdorfer Scheidekoppel) eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportfläche ausgewiesen. Vorgesehen ist die Herstellung eines Rasenbolzplatzes, eines Mehrzweckspielfeldes, einer Laufbahn und einer Weitsprunganlage aus Kunststoff sowie die Errichtung eines dazu erforderlichen Gerätehauses.
Die Lage für die neue Sportanlage wurde gewählt, da die Flächen bereits heute als Rasenbolzplatz und Spielwiese extensiv genutzt werden, die fußläufig Entfernung der genannten Schulen nur wenige 100 Meter beträgt und weil östlich angrenzend (außerhalb des Plangebietes) bereits eine öffentliche Sportanlage mit zwei Hockeyplätzen vorhanden ist. Außerdem liegt der Standort am Rand des Biotopvernetzungsraumes. Dadurch werden Beeinträchtigungen des Lebensraumes und des Landschaftsbildes minimiert.“
Die Sportanlage wurde als Ausgleich- und Ersatzmaßnahme im Bebauungsplan Bergstedt 14 festgelegt (siehe §2 Nummer 19). Ebenso wurde die Erweiterung Tennisanlage als Ausgleich- und Ersatzmaßnahme im Bebauungsplan Bergstedt 14 festgelegt (siehe §2 Nummer 16).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet unter Einbeziehung der Finanzbehörde, der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft und der Behörde für Schule und Berufsbildung wie folgt: 24.08.2023
Der Raum wird als naturnaher Landschaftsraum zur Naherholung genutzt. Die Nutzung der vorhanden Wegeverbindung für Spaziergänge oder Fahrradfahrer wird durch Unterhaltungsmaßnahmen und Maßnahmen der Verkehrssicherheit durch das Bezirksamt sichergestellt.
Eine Aktivierung des im Bebauungsplan festgesetzten Standortes für ein Kindertagesheim am Bredenschredder müsste in Abstimmung insbesondere zwischen dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen sowie der/den weiteren zuständigen Fachbehörde/n erfolgen. Für die im Rahmen des Bebauungsplanes Bergstedt 14 erkannten Sportbedarfe wurden bereits durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes selbst Flächen gesichert.
Die Sportanlage wurde nicht als Ausgleichsfläche (Maßnahmenfläche) festgesetzt, vielmehr wurde ihr lediglich eine Maßnahmenfläche für den Ausgleich an anderer Stelle im Plangebiet zugeordnet. Die Maßnahme wurde privat umgesetzt, insoweit liegen der Verwaltung keine Angaben zur Finanzierung vor.
Die Tennisanlage wurde nicht als Ausgleichsfläche (Maßnahmenfläche) festgesetzt, vielmehr wurde ihr lediglich eine Maßnahmenfläche an anderer Stelle im Plangebiet für den Ausgleich zugeordnet. Die Maßnahme ist noch nicht umgesetzt; siehe auch Drucksache 21-6714. Daher sind Angaben zu einer erfolgten Finanzierung derzeit nicht möglich.
keine Anlage/n
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