21-7599

Radverkehr Saseler Weg/Farmsener Landstraße (bez. Drs. 21-7002) Beschluss der Bezirksversammlung vom 06.07.2023 (Drs. 21-7361)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
05.10.2023
14.09.2023
Ö 14.40
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

1. Der Regionalausschuss Walddörfer fordert die Einrichtung einer Vollampel an der Kreuzung Saseler Weg/Farmsener Landstraße

2. Die Verwaltung wird gebeten, auf der Fläche der ehemaligen Feuerwehrzufahrt vor der Schule an den Teichwiesen Fahrradbügel zu installieren.

3. Das zuständige Polizeikommissariat wird gebeten, zu den Fragen der schriftlichen Eingabe vom 28.04.2023 Stellung zu nehmen (ausgenommen der Fragen zur Servicelösung).

 

 

Stellungnahme der Verkehrsdirektion (VD 51):

 

Punkt 1. - Einrichtung einer Vollampel an der Kreuzung Saseler Weg/Farmsener Landstraße:

Lichtzeichenanlagen (LZA) werden zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Qualität des Verkehrsablaufs eingerichtet. Die Einrichtung einer Lichtsignalanlage ist sinnvoll, wenn Unfälle zu erwarten sind oder sich ereignet haben, die durch die Lichtsignalanlage hätten vermieden werden können.

 

Eine Betrachtung der Örtlichkeit mit der elektronischen Unfallsteckkarte (EUSKA) ergab, dass die Einmündung Farmsener Landstraße/Saseler Weg in den Jahren 2020 und 2022 als Unfallhäufungsstelle erkannt wurde. Ursächlich dafür sind unter anderem Abbiege- und Einbiegeunfälle durch Kfz.

Allerdings zeigt die Auswertung auch, dass es Jahre gibt, in denen dort keine Unfallhäufung stattfindet.

Grundsätzlich muss vorausgesetzt werden, dass Verkehrsteilnehmende die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) kennen und beachten. Dennoch kommt es auf Grund individueller Fehler zu Verkehrsunfällen und Gefahrensituationen.

 

Die Kriterien für eine dauerhafte Einrichtung einer LZA liegen für die Jahre 2020 und 2022 vor, die Planung und Umsetzung einer LZA obliegt dem zuständigen Baulastträger.

 

Die VD 5 empfiehlt ein Verkehrsgutachten für den Bereich erstellen zu lassen und zu prüfen, ob auch anderen Möglichkeiten der Verkehrsführung (Kreisverkehr oder Umbau/Umgestaltung der Einmündung) in Frage kommen würden, um das gewünschte Ziel zu erreichen.

 

Punkt 3. Stellungnahme zu den Fragen der schriftlichen Eingabe vom 28.04.2023:

Die Unfallzahlen wurden durch eine Auswertung der Datenbank „Elektronische Unfalltypensteckkarte“ (Euska) vom 14. Juli 2023 ermittelt. Ausgewertet wurde der Zeitraum vom 01. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2022.

 

a. Wie viele Unfälle hat es zwischen Radfahrern und Fußngern auf Gehwegen in den vergangenen 10 Jahren pro Jahr gegeben?

 

a. Auf der Farmsener Landstraße zwischen Halenreie und Eulenkrugstraße?

keine

 

b. Auf dem Saseler Weg?

1 x Verkehrsunfall (VU) mit Schwerverletzten, 1 x VU mit Leichtverletzten

 

c. Auf anderen Gehwegen in Volksdorf?

1 x VU mit Schwerverletzten, 6 x VU mit Leichtverletzten

 

d. Wie lässt sich die Schwere der Unfälle einordnen?

Bei der Polizei erfolgt eine Unterscheidung bei der Schwere der Unfälle u.a. durch die Art der Verletzungen. Diese können von mit Todesfolge, über schwerverletzt (Person wird stationär behandelt) bis leichtverletzt (ambulante Behandlung, oder ohne Behandlung) reichen. Ansonsten siehe Antwort zu a c.

 

b. Wie viele Unfälle gab es an der Kreuzung Saseler Weg / Farmsener Landstraße in den vergangenen 10 Jahren pro Jahr?

 

a. Mit welchen Verkehrsteilnehmern?

Die Anzahl der VU, die daran beteiligten Verkehrsbeteiligungsarten sowie die Schwere des jeweiligen VU ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.

 

Jahr

Anzahl der VU

VU mit

Verkehrsbeteiligungsarten

2013

1

Leichtverletzten

Pkw

Fahrrad

3

Sachschaden

Pkw

Pkw

2014

1

Sachschaden

Lkw

Pkw

1

Sachschaden

Pkw

Pkw

2015

3

Sachschaden

Pkw

Pkw

2016

1

Schwerverletzten

Pkw

Fahrrad

3

Sachschaden

Pkw

Pkw

2017

1

Sachschaden

Lkw

Pkw

2018

1

Leichtverletzten

Pkw

Pkw

3

Sachschaden

Pkw

Pkw

2019

1

Leichtverletzten

Pkw

Fahrrad

1

Sachschaden

Pkw

Lkw

2020

1

Leichtverletzten

Pkw

Pkw

1

Leichtverletzten

Lkw

Pkw

1

Leichtverletzten

Pkw

Fahrrad

1

Sachschaden

Pkw

Lkw

2

Sachschaden

Pkw

Pkw

1

Sachschaden

Lkw

-

2021

1

Leichtverletzten

Pkw

Fahrrad

1

Sachschaden

Pkw

Pkw

2022

1

Sachschaden

Pkw

Pkw

 

b. Wie lässt sich die Schwere der Unfälle einordnen?

 Siehe Antwort zu a.

 

c. Wann wurde in den vergangenen 10 Jahren an welchen Stellen eine Geschwindigkeitskontrolle auf dem Saseler Weg / Farmsener Landstraße durchgeführt?

 

a. Wie viele Fahrzeuge wurden insgesamt kontrolliert/erfasst?

- 25.0153 Fahrzeuge wurden kontrolliert/erfasst

 

b. Wie viele Fahrzeuge waren zu schnell?

-  3.715 Fahrzeuge waren hierbei zu schnell

 

c. Wie verteilten sich die Geschwindigkeitsüberschreitungen (>40 km/h, >50 km/h)?

- Die Aufteilung in Überschreitungen von >40 km/h und >50 km/h sind nicht möglich. Eine Überschreitung von > 50 km/h inkludiert eine Überschreitung von > 40 km/h. Bei den vorliegenden Daten kann lediglich zwischen Überschreitungen bei den vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten von 30 km/h und 50 km/h unterschieden werden. Hierbei wäre dann eine Unterscheidung zwischen Verwarngeld (bis 20 km/h Überschreitung), Bußgeld ohne (ab 21 km/h bis 25 km/h Überschreitung) und mit Fahrverbot (ab 26 km/h Überschreitung) möglich.

 

r die Bereiche mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h kam es zu 2141 Überschreitungen von weniger als 21 km/h (Verwarngeld) und 839 Überschreitungen von mehr als 20 km/h (Bußgeld). Ein Fahrverbot musste dreimal ausgesprochen werden.

 

r die Bereiche mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h kam es zu 509 Überschreitungen von weniger als 21 km/h (Verwarngeld) und 226 Überschreitungen von mehr als 20 km/h (Bußgeld). Ein Fahrverbot musste einmal ausgesprochen werden.

 

Die auf den ersten Blick sehr hoch anmutenden Zahlen bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bereich von Tempo 30-Zonen, bzw. Tempo 30-Strecken begründen sich hauptsächlich auf die Tatsache, dass hier mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (mGÜA) über längere Zeiträume eingesetzt wurden. Die mGÜA sind im Volksmund auch als Blitzanhänger bekannt. So wurden beispielsweise bei einer Messung zwischen dem 16.06.2022 bis 23.06.2022 insgesamt 54.714 Fahrzeuge gemessen. Bei 858 Fahrzeugen löste die Messanlage aus. Dies entspricht einer Überschreitungsquote von 1,57 Prozent.

Fazit

Die unter Punkt 1. erbetene erneute Prüfung zum Thema Lichtzeichenanlage ergab, dass diese aufgrund der erkannten Unfallhäufungsstelle in den Jahren 2020 und 2022 begründbar ist. Die Planung dieser Anlage obliegt dem Straßenbaulastträger (LSBG).

 

Die unter Punkt 2. thematisierten Fahrradbügel liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde und können daher nicht beantwortet werden.

 

Die unter Punkt 3. erbetenen Daten wurden nicht von der Straßenverkehrsbehörde des örtlich zuständigen Polizeikommissariats 35, sondern von der dafür zuständigen Fachdienststelle der Polizei geliefert. Die erfragten Daten wurden innerhalb der Stellungnahme aufgeführt. Eine Aufteilung von Geschwindigkeitsüberschreitungen >40 km/h und >50 km/h war nicht darstellbar. Dafür wurde eine Darstellung von Höchstgeschwindigkeiten von 30 km/h und 50 km/h gewählt, die den mutmaßlichen Hintergrund der Fragestellung widerspiegelt.

 

 

Das Bezirksamt nimmt zu Punkt 2 wie folgt Stellung:

 

Die Fahrradbügel wurden im August versetzt.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n