Hitzebelastung an Schulen im Bezirk Wandsbek - Wo besteht Handlungsbedarf? Auskunftsersuchen vom 18.08.2026
Letzte Beratung: 08.10.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 15.5
Hohe Temperaturen in Unterrichtsräumen können die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern beeinträchtigen und im Extremfall dazu führen, dass der reguläre Schulbetrieb eingeschränkt werden muss. Gerade vor dem Hintergrund erheblicher Investitionen in Neubau, Sanierung und Modernisierung der Hamburger Schulen stellt sich daher die Frage, ob die Schulgebäude auch bei längeren Hitzeperioden gute Lern- und Arbeitsbedingungen gewährleisten.
Mit dem Hamburger Hitzeaktionsplan (Drs. 22/17626) hat der Senat Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Folgen zunehmender Hitzeperioden vorgelegt. Ein eigener Maßnahmenbereich befasst sich mit dem Ziel, Schulen hitzefest zu machen. Vorgesehen ist unter anderem, den Handlungsbedarf an besonders exponierten Schulen und in besonders betroffenen Räumen zu identifizieren. Darüber hinaus werden bauliche und organisatorische Maßnahmen in den Blick genommen, etwa Verschattung, geeignete Lüftungsmöglichkeiten sowie Maßnahmen auf den Schulgeländen. Damit besteht ein konkreter Handlungsrahmen, an dem sich die weitere Umsetzung des Hitzeschutzes an Hamburger Schulen messen lassen muss.
Entscheidend ist, ob und in welchem Umfang diese angekündigten Maßnahmen inzwischen an den Schulen vor Ort ankommen. Für den Bezirk Wandsbek ist daher von Interesse, an welchen Schulen eine besondere Hitzebelastung bekannt ist, welche Auswirkungen diese auf den Schulbetrieb hat und welche konkreten Maßnahmen bereits umgesetzt wurden oder geplant sind.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:
Die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) antwortet wie folgt: 16.09.2026
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) antwortet wie folgt: 01.10.2026
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
SBH | Schulbau Hamburg (SBH) liegen vereinzelt Hinweise auf Hitzebelastungen an Schulstandorten vor. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel anlassbezogen über Meldungen der Schulen und gegebenenfalls durch Maßnahmen aus Klimaplanmitteln der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB). Eine zentrale, systematische Erfassung und Auswertung nach Art der Problemlage (stark aufgeheizte Unterrichtsräume, unzureichende Verschattung, eingeschränkte Lüftungsmöglichkeiten oder stark versiegelte Schulhöfe) liegt nicht vor.
Eine zentrale Datenbank zur Erfassung und Auswertung von Raumtemperaturen an staatlichen Schulen besteht derzeit nicht. Entsprechende Messdaten liegen daher nicht regelhaft und standortübergreifend vor.
Die Beurteilung einer besonderen Hitzebelastung erfolgt derzeit insbesondere anhand von Meldungen der Schulen, Beschwerden oder Hinweisen von Schulleitungen, Lehrkräften und Elternvertretungen sowie im Rahmen von Objektbegehungen und baulichen Bewertungen einzelner Standorte.
Sofern entsprechende Daten nicht zentral erfasst werden: Ist eine solche Erfassung künftig vorgesehen? Falls nein, warum nicht?
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB):
Eine zentrale statistische Erfassung darüber, an welchen staatlichen allgemeinbildenden Schulen im Bezirk Wandsbek in den Schuljahren 2023/24, 2024/25 und 2025/26 aufgrund hoher Temperaturen der reguläre Unterricht vollständig oder teilweise vorzeitig beendet, verkürzt oder anderweitig eingeschränkt wurde, erfolgt nicht.
Für Grundschulen gilt, dass die verlässliche Betreuung der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen ist. Ein vorzeitiges vollständiges Beenden des Schultages im Sinne eines ersatzlosen „Hitzefrei“ ist dort daher grundsätzlich nicht vorgesehen. Auch bei besonderen Witterungsbedingungen bleibt die Betreuung gewährleistet. Schulen können jedoch pädagogisch und organisatorisch auf hohe Temperaturen reagieren, etwa durch Anpassungen im Tagesablauf, Verlagerung von Aktivitäten, Nutzung kühlerer Räume oder andere geeignete Maßnahmen.
An weiterführenden Schulen entscheiden die Schulleitungen im Rahmen ihrer Verantwortung und unter Berücksichtigung der konkreten Situation vor Ort über geeignete organisatorische Maßnahmen. Dies kann in Abstimmung mit der Schulaufsicht erfolgen. Maßgeblich sind insbesondere die räumlichen Bedingungen, die betroffenen Jahrgänge, die Tageszeit, die Belastungssituation sowie die Sicherstellung der Aufsicht und des Schulbetriebs.
Eine systematische zentrale Erfassung vergleichbarer kurzfristiger organisatorischer Anpassungen, etwa auch bei Ausflügen, Projekttagen, wetterbedingten Änderungen oder sonstigen tagesaktuellen schulorganisatorischen Entscheidungen, liegt nicht vor. Derartige Maßnahmen werden anlassbezogen und schulbezogen getroffen und sind regelmäßig Teil der eigenverantwortlichen Organisation des Schulbetriebs. Eine künftige zentrale Erfassung ist nicht vorgesehen.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Siehe Antwort zu 1 und 2.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Siehe Anlage.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Siehe Anlage.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Siehe Anlage.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Bei Neubauten werden die Anforderungen des sommerlichen Wärmeschutzes grundsätzlich berücksichtigt. Hierzu gehören unter anderem geeignete Verschattungskonzepte, Sonnenschutzverglasungen sowie Dach- und Begrünungsmaßnahmen. Im Gebäudebestand werden Maßnahmen bedarfsorientiert umgesetzt, insbesondere über Klimaplanmittel der BSFB.
Weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Hitzeschutzes werden fortlaufend im Rahmen von Neubau-, Sanierungs- und Instandhaltungsprojekten geprüft und umgesetzt. Darüber hinaus werden standortbezogene Bedarfe im Rahmen der verfügbaren Klimaplanmittel berücksichtigt.
Die Priorisierung erfolgt unter Berücksichtigung fachlicher und baulicher Kriterien, insbesondere des Gebäudezustands, gemeldeter Belastungen, energetischer Anforderungen, anstehender Neu- und Ersatzbaumaßnahmen, Sanierungsmaßnahmen sowie der Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit.
Im Übrigen siehe Anlage.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Soweit Hitzebelastungen oder daraus resultierende Einschränkungen des Schulbetriebs bekannt werden, fließen diese im Rahmen der Planung und Priorisierung von Sanierungs- und Baumaßnahmen in die Bewertung der jeweiligen Standorte ein. Eine systematische, datenbasierte Auswertung ist gegenwärtig aufgrund fehlender zentraler Erfassungen nicht möglich. Perspektivisch werden mit dem Aufbau einer flächendeckenden Gebäudeautomation für den Gebäudebestand der Hamburger Schulen belastbarere Daten zur Verfügung stehen.
Anlage 1 der BFB
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