Antwort auf Anfrage CDU betr. Unterbringung von Geflüchteten in der Freiluftschule Neugraben?
Letzte Beratung: 10.09.2024 Hauptausschuss Ö 3.37
Die Stadt Hamburg ist verpflichtet, Geflüchtete angemessen unterzubringen und sucht Unterkünfte im ganzen Stadtgebiet.
Vor diesem Hintergrund wird die zuständige Behörde um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Ist seitens der Stadt angedacht, Geflüchtete bei Nichtauslastung der Freiluftschule Neugraben in dieser unterzubringen?
2. Wenn ja, wann sollen die Bezirkspolitik und die Anwohner darüber informiert werden?
Hamburg, den 30.07.2024
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
23. August 2024
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:
2. Wenn ja, wann sollen die Bezirkspolitik und die Anwohner darüber informiert werden?
Die Zugangs- und Unterbringungssituation in Hamburg ist aktuell und weiterhin absehbar sehr angespannt, siehe hierzu auch Drucksache 21-3764. Darüber hinaus siehe ergänzend das Monatliche Lagebild Flüchtlinge (https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/einrichtungen/sfa/lagebild-fluechtlinge-39896) sowie die quartalsweise aktualisierte Prognose und Kapazitätsplanung (https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/einrichtungen/sfa/kapazitaetsplanung-39936).
Die Sozialbehörde, die Behörde für Inneres und Sport und F&W Fördern & Wohnen AöR (F&W) prüfen vor dem Hintergrund dieser Situation intensiv fortlaufend alle Möglichkeiten, Unterkünfte und Unterkunftsplätze neu zu errichten beziehungsweise zu erhalten. Hierbei muss grundsätzlich jede geeignete Immobilie Hamburg-weit in Anspruch genommen werden. Zum generellen Prüfprozess siehe im Übrigen Bürgerschaftsdrucksache 22/15308.
Im Zuge der Bemühungen zur fortgesetzten Akquise von dringend zu Unterbringungszwecken geeigneten Immobilien wurde nach erfolgter Abfrage möglicher Objekte und Flächen u. a. bei den Fachbehörden seitens der Behörde für Schule und Berufsbildung auch die Immobilie der Freiluftschule Neugraben benannt und seitens der Sozialbehörde und F&W hinsichtlich ihrer Eignung geprüft.
Im Ergebnis stellte sich die Immobilie aufgrund der abgeschiedenen Lage und damit verbundenen nicht optimalen Anbindung an den Sozialraum, der geringen Größe und damit verbundenen geringen Anzahl realisierbarer Plätze und der für einen Interimsstandort erforderlichen hohen Ertüchtigungsaufwände insgesamt betrieblich und wirtschaftlich als nicht geeignet dar. Somit ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht geplant, die Freiluftschule zur Unterbringung von Asyl- und/oder Schutzsuchenden zu nutzen. Die Einrichtung steht somit weiterhin uneingeschränkt dem ursprünglichen Nutzungszweck zur Verfügung.
gez. Böhm
f.d.R.
Leptien
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