20-0743

Stellungnahme der Grünen zur zur Anhörung gem. § 28 BezVG betr. Erweiterung des Standorts der öffentlich-rechtlichen Unterbringung Am Aschenland im Stadtteil Neugraben-Fischbek

Mitteilungsvorlage öffentlich

Sachverhalt

Nach aktuellen Prognosen sind die Zahlen für den Unterbringungsbedarf korrigiert worden. Somit haben wir für Hamburg einen Bedarf von ca. 4000 neu zu schaffenden Unterbringungsplätzen.

 

Nach unserem humanitären, rechtlichen und moralischem Selbstverständnis ist diesen Bedarfen zu entsprechen. Harburg wird seinen Anteil dazu leisten. Das ist aber gar nicht die Frage um die es geht.

 

Immer wieder und zunehmend teilen die Vertreter und Verantwortlichen der BASFI und wir Bezirksvertreter nicht mehr dieselbe Auffassung, was die Form der Unterbringung von Flüchtlingen angeht. Derzeitige Praxis ist, dass die BASFI Flächen im Bezirk, ohne Rücksicht auf Sozialstruktur und vorhandener Einrichtungen zur Integration, auswählt und dort nach einem „pro forma“ Anhörungsverfahren der Bezirksfraktionen, Unterbringungseinrichtungen bauen lässt. Das SOG ermöglicht Ihnen diese Vorgehensweise, die sich in jeder Hinsicht als contra produktiv erweist.

 

Alle bei uns ankommenden Menschen angemessen unterzubringen ist derzeit eine große Herausforderung. Die Vertreter der BASFI gehen davon aus, ihren Anteil an dieser großen Aufgabe erfüllt zu haben, wenn die nötigen Flächen gefunden und ausgewählt sind. Der Auftrag zur Durchführung wird von fördern & wohnen übernommen. Für die Integration dieser Einrichtungen in unseren Bezirk sind neben den sozialen Einrichtungen wie Schule, Kita u.a. Einrichtungen wir Bezirkspolitik*innen auch Ansprechpartner für Unmut, z.B. wegen der Größe der Einrichtungen oder wegen der Ballung von zu vielen Unterbringungen. In einem Verfahren, in dem jeder isoliert nur seinen primären Auftrag erfüllt, kann es zu keinem guten Ergebnis kommen. Standortauswahl geht nur mit Ortskenntnis!

 

Es gibt noch offene Angebote der Harburger Verwaltung bzgl. verfügbarer Flächen oder Gebäuden in Neugraben Fischbek, südlich der B73. Diese sind in der Vergangenheit u.a. wegen zu hoher Bereitstellungkosten nicht in Anspruch genommen worden. Angesichts der explodierten Kosten bei der Schiffsunterbringung auf der Transit, scheint dieses Argument vorgeschoben.

 

 

 

Unterbringungen dürfen nicht ausschließlich aus logistischer Sichtweise geplant und bereitgestellt werden. Größe und Ballung von Einrichtungen spielt eine wesentliche Rolle, wenn die Menschen hier wirklich integriert  und wenn sie von der Bevölkerung akzeptiert werden sollen. Uns allen ist bekannt, dass dies entscheidende Indikatoren von Konflikten und mangelnder Integration sind.

 

Um dem vor Ort entgegen wirken zu können, müssen wir rechtzeitiger und intensiver in die ersten Planungen mit einbezogen werden. Um Flächen in Anspruch zu nehmen, die sozial verträglich, aber aus Kostengründen abgelehnt werden, ist mehr Geld für gute und angemessene Unterbringung, erforderlich.

 

Im Hinblick auf 

 

              -  die entstehende Gesamtgröße

-  die zur Verfügung stehenden alternativen Standorte

-  die schlechten Integrationsmöglichkeiten 

-  die zu erwartende mangelnde Akzeptanz des direkten Umfeldes,

 

lehnen wir die geplante Erweiterung von 250 Plätzen auf insgesamt 400 Plätze ab.

 

In allen bisherigen Stellungnahmen zu Standorten der öffentlich-rechtlichen Unterbringung im Bezirk Harburg hat es neben Zustimmungen, häufig auch kritische Anmerkungen mit Alternativvorschlägen gegeben, die aber nicht wie in §28 BezVG vorgesehen, Berücksichtigung gefunden haben.

 

Im Hinblick auf den eigentlichen Sinn dieses Verfahrens möchten wir nochmals anregen, Einwände der Bezirksversammlung in die weiteren Planungen mit einzubeziehen. Harburg will und wird auch in Zukunft seine Verantwortung wahrnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Harburg, 20.05.2015

 

Britta Herrmann

GRÜNE-Fraktionsvorsitzende