Temporäre Unterbringung von Geflüchteten - sinnvolle Zwischennutzung eines Teils des Holstenareals Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 15.08.2024
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 15.08.2024 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 22-0070B beschlossen.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 06.09.2024 wie folgt Stellung genommen:
Die Zugangs- und Unterbringungssituation in Hamburg ist aktuell und weiterhin absehbar sehr angespannt, siehe hierzu auch Drucksache 21-3764. Darüber hinaus siehe ergänzend das Monatliche Lagebild Flüchtlinge (https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/einrichtungen/sfa/lagebild-fluechtlinge-39896) sowie die quartalsweise aktualisierte Prognose und Kapazitätsplanung (https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/einrichtungen/sfa/kapazitaetsplanung-39936).
Die Sozialbehörde, die Behörde für Inneres und Sport und F&W Fördern & Wohnen AöR (F&W) prüfen vor dem Hintergrund dieser Situation intensiv fortlaufend alle Möglichkeiten, Unterkünfte und Unterkunftsplätze neu zu errichten beziehungsweise zu erhalten. Hierbei wird grundsätzlich jede geeignete Immobilie hamburgweit geprüft und, sofern die weiteren Umstände und Bedingungen es ermöglichen, auch entwickelt beziehungsweise in Anspruch genommen. Zum generellen Prüfprozess siehe im Übrigen Bürgerschaftsdrucksache 22/15308.
Im Zuge der Bemühungen zur fortgesetzten Akquise von dringend zu Unterbringungszwecken geeigneten Immobilien wird derzeit auch das Holstenareal für eine Unterbringungsnutzung geprüft. Über die Realisierungschancen lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch keine Aussagen treffen.
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.