Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.11.2024

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

Ö 2

Science City Hamburg Bahrenfeld

Ö 2.1 - 22-0359

Geplante Beteiligungsformate in der Science City Hamburg Bahrenfeld Eingabe vom 09.10.2024

Frau Parrhrt ein, diverse Beteiligungsformate für unterschiedliche Teilgebiete und damit auch durch unterschiedliche verantwortliche Institutionen innerhalb der Science City Hamburg Bahrenfeld befänden sich in Planung oder würden fortgesetzt. Das treffe auch für die Funktionsplanung der Quartiere am Volkspark zu. Für die Funktionsplanung werde gerade ein Konzept erarbeitet. Mit weiteren Schritten in die Öffentlichkeit sei im zweiten Quartal des Jahres 2025 zu rechnen.

 

Frau Dannemann ergänzt, der im Werkstattverfahren ausgewählte Siegerentwurf für die Funktionsplanung des Innovationsparks Altona werde jetzt zum Funktionsplan ausgearbeitet. Die Stadtteildelegation sei weiterhin beteiligt. Ein erster Termin zur Sichtung folge.

 

Herr Djürken-Karnatzgt hinzu, Ende des Jahres 2025 starte ein Bebauungsplanverfahren für das Gelände der Trabrennbahn. Der Stadtentwicklungsausschuss werde im Rahmen des kooperativen Verfahrens eingebunden.

 

Herr Trede spricht sich dafür aus, in die kommenden Planungen und Wettbewerbe im Vorbehaltsgebiet Vertretungen der Fraktionen der Bezirksversammlung Altona und nicht der Hamburgischen Bürgerschaft zu entsenden.

 

Der Petent betont, für diverse Vorhaben wie dem Hamburg Fundamental Interactions Laboratory der Universität Hamburg (HAFUN) in der Science City Hamburg Bahrenfeld sei die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke federführend.

Der Ausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

Ö 2.2 - 22-0388

Bericht der Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH (Referierende: Frau Parr (Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH) und Herr Djürken-Karnatz (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen))

Frau Parrstellt den Bericht der Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH vor und betont die folgenden Themen:

 

  • Der Feststellungsbeschluss für den Bebauungsplan Bahrenfeld 71, der unter anderem das Vorhaben PETRA IV umfasse, sei für Dezember 2024 geplant.
  • Der Spatenstich und damit Baubeginn für die Innovation Factory I erfolge am 20.11.2024, für die Innovation Factory II im Jahr 2025.
  • Auch für das Center for Science and Technology (CAST) sei der Baubeginn erfolgt.
  • Im kommenden Winter 2024/ 2025 würden die Führungen durch die Science City Hamburg Bahrenfeld wetter- und nachfragebedingt nur noch einmal im Monat jeden ersten Donnerstag angeboten.
  • Die Stelle r „Q8 Sozialraumorientierung“ in Bahrenfeld werde zum Januar 2025 neu besetzt.
  • Am 20.11.2024 sei von der Quartiersinitiative urbanes Lebeneine Veranstaltung zu Inklusion und sozialer Teilhabe in Bahrenfeld durchgeführt worden.
  • Fragen zu Details wie Büro- oder Personennamen, die in der Drucksache 22-0388 geschwärzt seien, nnten bei Bedarf nicht-öffentlich nachgeliefert werden.

 

Herr Djürken-Karnatzhrt auf Nachfrage von Frau Koppke aus, zu PETRA IV habe das DeutscheElektronen-Synchrotron ein Werkstattverfahren ausgelobt. Weitere Schritte erfolgten erst, sowie der Bund die Mittel für PETRA IV freigegeben habe.

 

Herr Trede stellt klar, zum einen sei auch in den anstehenden Bebauungsplanverfahren im Vorbehaltsgebiet die Beteiligung von Vertretungen der Bezirksversammlung Altona wünschenswert, zum anderen sei im Rahmen der Öffentlichen Plandiskussion klarzustellen, dass der Senat der Plangeber sei, nicht die Bezirksversammlung.

 

Herr Hielscher ergänzt, es sei nschenswert, dass der in der Drucksache 22-0388 enthaltene Bericht zukünftige Termine und Zeitplanungen enthalte.

 

Frau Boehlich weist darauf hin, dass im Rahmen des kooperativen Verfahrens die Beschlüsse der Bezirksversammlung nach § 27 BezVG lediglich empfehlenden Charakter besäßen.

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 3 - 22-0391

Bestands- und Potentialanalyse untergenutzter Gewerbeflächen in Altona Mitteilungsdrucksache des Amtes (Referent: Herr Dietrich (Manufacturing Cities Stadtentwicklung & Beratung))

Frau Nitzl weist darauf hin, dass die in der nachfolgenden Präsentation enthaltenen Vorschläge noch nicht mit den Fachbehörden abgestimmt seien. Die Gutachtenerstellung sei zudem noch nicht abgeschlossen.

 

Herr Dietrich (Manufacturing Cities Stadtentwicklung und Beratung) erläutert die Bestands- und Potenzialanalyse ungenutzter Gewerbeflächen mithilfe einer Präsentation (Anlage) und führt auch auf Nachfragen wie folgt aus:

 

  • Zwischen den Jahren 2001 und 2023 habe der Bezirk etwa 55 Hektar Gewerbeflächen durch Umwandlung verloren. Weitere 20 Hektar Verlust seien absehbar.
  • Im Rahmen der Untersuchung seien insgesamt 29 Standorte mit un- bzw. untergenutzten Flächen ermittelt worden. Davon zeigten lediglich nf Standorte ein reales Umnutzungs- und Nachverdichtungspotential, dem im Weiteren nachgegangen werden solle. Für diese Standorte seien bei einer Umnutzung jeweils Planrechtsänderungen nötig. Für einen der nf Standorte (Bornheide) sei ein Testentwurf durchgeführt worden, um die Entwicklungspotentiale und Herausforderungen etwas genauer zu erfassen.
  • Es seien weitere neun Standorte ermittelt, die sich bereits in Planung zu Wohn- bzw. Mischgebieten befänden, elf Standorte wiesen ein Potential zur gewerblichen Nachverdichtung auf und zwei Standorte seien mittel- bis langfristig als Bauwagenplätze vermietet. Weiterhin sei bei der Untersuchung aufgefallen, dass es zwei Standorte mit einem nennenswert hohen Büroleerstand gebe.
  • Die Fläche des ehemaligen MaxBahr-Marktes sei im Testentwurf zum Standort Bornheide/ Rugenbarg lediglich nachrichtlich enthalten. Die konkreten Planungen dazu rden demnächst vorgestellt. Für die Potentialflächen an der Bornheide sei es richtig, dass die Mischnutzung auch eine Erschließung von Brandstücken aus erfordere. Als Nutzungen seien Handwerk und industrienahe Dienstleistungen denkbar. Wie in einem Handwerkerhof oder in einer Meistermeilennten vorne repräsentative Verkaufsflächen vorgesehen werden. Die Anlieferung zu den Werkstätten erfolge dann von hinten.
  • In der Stresemannstraße 364 verzeichne der von Frau Blume angesprochene Gewerbehof zwar Leerstand, besitze aber kein Umnutzungspotenzial wegen bestehender gewerblicher Nutzungen.
  • Die ökonomische Situation für die Eigentümer:innen habe sich in den letzten Jahren verändert. Diese generierten mittlerweile am Wohnungsmarkt ebenso hohe Einnahmen wie durch Gewerbevermietung. Der Erhalt von Gewerbeflächen sei jedoch für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt sehr wichtig.
  • Teilweise stehe das Bezirksamt bereits im engen Austausch mit den Eigentümer:innen der Standorte.

 

Frau Göller-Meier bestätigt auf Nachfrage von Herrn Eschenburg, dass die Deponie unter dem ehemaligen Max Bahr-Gelände bekannt sei und dass die aktuelle Planung für das Areal demnächst vorgestellt werde. Auf Nachfrage von Herrn Strate bekräftigt sie, dass am Standort Sandort Gespräche mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen geführt werden müssten. Insgesamt sei eine strategische Vorgehensweise bei sämtlichen Standorten nötig. Dabei sei offen, ob bei den beschriebenen Gewerbestandorten auch Wohnraum geschaffen werden könne.

 

Herr Batenhorst weist darauf hin, dass der Standort am Rugenbarg seit zehn Jahren leer stehe. Wohnungsbau sei nicht gestattet. Eine Entwicklung des Standorts wäre erfreulich.

 

Herr Hielscher betont, eine kompromisslose Verdrängung von Gewerbe an den Magistralen sei nicht wünschenswert. Erdgeschossflächen entlang der Stresemannstraße seien nur sehr eingeschränkt für Wohnnutzungen geeignet. Es sei zu begrüßen, dass Amt und Politik nun über ein Verzeichnis von Potenzialflächen verfügten. Die Ergebnisse der Analyse müssten in den Fraktionen beraten werden. Eine Sprecher:innensitzungnne im Anschluss Initiativen zu den Flächen entwickeln. Nicht vergessen werden dürfte, dass die Behörde für Wirtschaft und Innovation mögliche Umwandlungen kritisch sehe.

 

Herr Trede merkt an, Flächen für Schule und Gewerbe müssten weiterhin vorgehalten werden. Jede Verdichtung führe strukturell zu steigenden Gewerbemieten. Insofern sei weitere Verdrängung mit Vorsicht zu gestalten. Der Leerstand der Büroflächen sei in der Vergangenheit vom Markt reguliert worden. So hätten 2010 etwa 1,3 Mio. qm Fläche leer gestanden, die sich mittlerweile auf 350.000 qm reduziert hätten. Der Leerstand wachse aber derzeit wieder an.

 

Herr Werner schlägt vor, auch die Neuansiedlung von Gewerbe in den teilweise leerstehenden Gewerbeflächen oder sogar Neuausweisungen von Gewerbeflächen zu prüfen.

 

Eine Vertretung vom Luruper Forum betont, entlang der Luruper Hauptstraße befänden sich viele eingeschossiges Gewerbebauten, die entsprechend verdichtet werden könnten. Auch das ehemalige Gelände von Hermes Schleifmittel müsse in die Betrachtungen einfließen.

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.


Anlagen
Präsentation Bestandsanalyse Gewerbeflächen (8889 KB)

Ö 4

Bebauungspläne

Ö 4.1 - 22-0376

Bebauungsplan-Entwürfe Lurup 68 und Lurup 70; Konzeptplanungen der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende für die Luruper Hauptstraße Mitteilungsdrucksache des Amtes

Frau Frauenlob sichert zu, dass die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) an der Öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) für Lurup 68 und Lurup 70 am 04.12.2024 teilnehmen werde. Die Drucksache enthalte die bisher noch fehlende Straßenplanungr die Bebauungsplan-Entwürfe. Der sog. Multifunktionsstreifen sei ebenso in der Planung enthalten wie Radverkehrsanlagen, Parkständer zwischen den Baumscheiben und ein breiter Gehweg. Eine alternative Planung, wie sie vom Bezirksamt verfolgt worden sei, sei seitens der BVM nicht erwünscht.

 

Herr Strate bedauert, dass die BVM die Planungen nicht vor der ÖPD in einer Ausschusssitzung zur Erterung vorgestellt habe. Schließlich seien die Pläne als Maßstab und Muster für die gesamte zukünftige Gestaltung der Magistralezu verstehen. Die Gestaltungsentwürfe hätten autobahnähnliche Züge. Im Bestand sei die Straße nicht vierspurig. Der Bezirksei zwar Plangeber, könne sich aber nicht über die Planungen der BVM hinwegsetzen. Er könne sich in Zukunft kaum einen Präses an der Spitze der BVM vorstellen, der mehr Fahrspuren vorsehe als im Bestand gegeben seien.

 

Frau Hubert befürchtet, dass die Visualisierung der Planungen ernst gemeint sei und so umgesetzt werde. Die Straße sei aber zwischen den Gebäudekanten so schmal wie möglich zu definieren.

 

Herr Schmuckall moniert, dass das von der BVM als Planungsgrundlage verwendete Hamburger Regelwerk zur Planung und Gestaltung von Stadtstraßen (ReStra) bei Neubauten anzuwenden sei, es sich aber bei dieser Straßenfläche um Bestand handele. Im Übrigen seien es Hinweise und nicht etwa eine zwingend umzusetzende Gesetzesgrundlage.

 

Frau Benkert lobt die vom Luruper Forum eingebrachten Stellungnahmen (Anlagen). Es müsse der Versuch unternommen werden, mit der BVM über das Ausmaß ihrer Pläne ins Gespräch zu kommen. Es sei bedauerlich, dass der vorhandene Baumbestand nicht in die Bebauungsplan-Entwürfe Eingang fände und wünschenswert, dass die Gebäudefluchten entlang der Magistrale auch unterbrochen würden. Querungen und Wegeführungen seien einzuplanen. Die Baulinie im Entwurf entspräche nicht der tatsächlichen Bestandsgebäudelinie. Sie sei weiter zurück zu verlegen, damit keine Vorgärten entfielen.

 

Frau Boehlich macht darauf aufmerksam, dass die Bebauungsplan-Entwürfe nicht in der diskutierten Detailtiefe die Straßenfläche definierten. Die Entwürfe definierten nur Art und Maß der baulichen Nutzung. Der Bebauungsplan würde auch noch bei Feststellung keine detaillierte Flächenfestlegung vorsehen. Tatsächlich sei die Planung der BVM etwas grob gezeichnet. All das sei aber nach der ÖPD auszuwerten. Bis zur Feststellung sei es noch ein langer Weg. Vor dem Hintergrund sei zu begrüßen, dass es nicht zu einer Gründung einer Magistralen GmbH durch den Senat gekommen sei.

 

Frau Vornhagen verweist auf bisher schon zu diesem Thema geführten Diskussionen. Besagter Streifen könne sowohl grüne Mobilitätsinfrastruktur wie Busspuren als auch Straßenbegleitgrün enthalten. Ein Flächenverteilungskampf müsse an dieser Stelle gar nicht geführt werden, der Bebauungsplan-Entwurf regele es nicht. Würden die Vorbehalte der BVM nicht aufgenommen, stände zu befürchten, dass der Bezirk kein Plangeber mehr sei und der Senat ohne Ortskenntnisse die Magistralen plane.

 

Herr Hielscher kritisiert, die politische Zustimmung im Bezirk sei nicht mittelsangedrohter Evokation durch den Senat durchzusetzen. Dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gesser seien enge Grenzen im Sinne der Anwohner:innen aufzugeben. Der geplante Multifunktionsstreifen sei abzulehnen. Der Bezirk müsse in den Konflikt mit der BVM gehen, um die Straßenplanung zu verhindern.

 

Herr Trede verdeutlicht, wenn eine Verkehrswende mit Busverkehr im Hamburg-Takt und verkehrssicherer Radverkehrsinfrastruktur gewollt werde, müsse dafür auch ausreichend Platz auf der Straße geschaffen werden. Bis die S-Bahnplanungen in die Tat umgesetzt seien, würden noch 20 Jahre vergehen, die Stärkung des Busverkehrs sei also nötig. Ein Enteignungsszenario vor dem Hintergrund sei aber absurd.

 

Eine Vertretung des Luruper Forums unterstreicht, dass die bisherige Nebenflächenplanung des Bezirksamtes sich mit den Vorstellungen des Luruper Forums deckten. Die erhobenen Verkehrsdaten taugten nicht als Planungsgrundlage, weil sie im Zuge der langjährigen Baustelle auf der Bundesautobahn 7 erhoben worden seien. Es sei davon auszugehen, dass das Hochleistungsbussystem auch im Mischverkehr ohne vier Fahrspuren eine deutliche Leistungssteigerung mitsichbringe. Ein Fahrstreifen pro Richtung sei ausreichend. Auch die Grindelallee werde so geplant. Die Luruper Hauptstraße befinde sich im Modellraum 1 und damit in der Gestaltungsverantwortung des Bezirkes.

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.


Anlagen
Luruper Forum Leitbild Magistrale Lurup. (1498 KB)

Ö 4.2 - 22-0377

Bebauungsplan-Entwurf Sülldorf 23/ Iserbrook 27; Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes

Herr Trede moniert, dass in § 2 des Bebauungsplan-Entwurfes Klinkerfassaden als Gestaltung vorgesehen seien. Zwar sei nicht beabsichtigt, das Verfahren von vorne zu beginnen, aber eine etwas freiere Formulierung sei zukünftig sinnvoller.

 

Frau Frauenlob weist darauf hin, dass das Amt ausschließen wolle, dass die Fassade mit einem Verbundsystem gestaltet werde. Die Fachbehörden, aber auch Stromnetz Hamburg GmbH und die Deutsche Bahn AG hätten zum Entwurf viele Bedenken vorgebracht. Das Amt sei nach einem mühsamen Abstimmungsprozess und einer langen Bearbeitungszeit froh, den Bebauungsplan-Entwurf zur Feststellung empfehlen zu können. Die zeitlichen Folgen einer Veränderung zum jetzigen Zeitpunkt seien nicht kalkulierbar.

 

Herr Conrad ergänzt, eine entsprechende Änderung zum jetzigen Zeitpunkt würde das im Jahr 2023 intensiv diskutierte Verfahren vor die Auslegung oder vor die Öffentliche Plandiskussion zurückwerfen. Der Bezirk könne, wenn anderweitige Gestaltungsvorschläge von Bauherren vorgelegt werden, entsprechende Befreiungen beschließen. Es sei aber schwierig, dies konstruktiv textlich zu fassen, deswegen der Verweis auf die Klinkerfassade. Über zutreffendere Formulierungsvorschläge freue sich das Amt.

 

Herr Strate stimmt dem zu, Verbundfassaden seien zu vermeiden und zum Beispiel eine Holzfassade könne immer noch per Befreiung vom Bauausschuss genehmigt werden.

 

Frau Boehlich verweist auf den Bebauungsplan Blankenese 40, der eine bestimmte Dachgestaltung vorschreibe, um nicht ernschte Dachkonstruktionen zu verhindern.

 

Frau Hubert stellt anheim, die Verfahren angesichts der langen Abstimmungszeiträume zu vereinfachen.

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen von DIE LINKE und FDP, Folgendes zu beschließen:

 

Der Feststellung des Bebauungsplanes Sülldorf 23/ Iserbrook 27 wird zugestimmt.

Ö 4.3 - 22-0390

Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 35 – Änderung Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, Folgendes zu beschließen:

 

Der Feststellung des Bebauungsplanes Bahrenfeld 35 - Änderung wird zugestimmt.

Ö 4.4 - 22-0389

Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Blankenese 20 – Änderung Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, Folgendes zu beschließen:

 

Der Feststellung des Bebauungsplanes Blankenese 20 - Änderung wird zugestimmt.

Ö 4.5 - 22-0383

Bebauungsplan-Entwurf Othmarschen 19/ Ottensen 51 – Änderung Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, Folgendes zu beschließen:

 

Der Feststellung des Bebauungsplanes Othmarschen 19/ Ottensen 51 - Änderung wird zugestimmt.

Ö 4.6 - 22-0381

Bebauungsplan-Entwurf Ottensen 12 – Änderung Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, Folgendes zu beschließen:

 

Der Feststellung des Bebauungsplanes Ottensen 12 - Änderung wird zugestimmt.

Ö 4.7 - 22-0385

Bebauungsplan-Entwurf Ottensen 49 – Änderung Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, Folgendes zu beschließen:

 

Der Feststellung des Bebauungsplanes Ottensen 49 - Änderung wird zugestimmt.

Ö 4.8 - 22-0386

Bebauungsplan-Entwurf Sülldorf 7/ Iserbrook 19 – Änderung Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, Folgendes zu beschließen:

 

Der Feststellung des Bebauungsplanes lldorf 7/ Iserbrook 19 - Änderung wird zugestimmt.

Ö 4.9 - 22-0387

Bebauungsplan-Entwurf Sülldorf 9 – Änderung Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, Folgendes zu beschließen:

 

Der Feststellung des Bebauungsplanes lldorf 9 - Änderung wird zugestimmt.

Ö 5

Mitteilungen

Ö 5.1 - 22-0367

Temporäre Unterbringung von Geflüchteten - sinnvolle Zwischennutzung eines Teils des Holstenareals Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 15.08.2024

Herr Hielscher moniert die mangelnde Qualität der Antwort der Sozialbehörde, insbesondere, weil diese drei Monate auf sich habe warten lassen.

 

Herr Conrad macht deutlich, das Bezirksamt sei für die Antworten der Fachbehörde nicht verantwortlich. Die Inanspruchnahme von Privateigentum sei aber rechtlich äerst komplex und ein Fehlversuch der Verwaltung unbedingt auszuschließen.

Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.

Ö 6

Verschiedenes

Es gibt keine Wortmeldungen.

N 7

Eschelsweg Bebauungsplan-Entwurf AA62 (Beratung auf Bitten des Bauausschusses aus seiner Sitzung vom 10.09.2024)

N 8

Mitteilungen

N 8.1

Beteiligung der Bezirksversammlung am Wettbewerb für die Gestaltung der U5-Haltestelle an den Arenen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.09.2024

N 9

Verschiedenes