Bestands- und Potentialanalyse untergenutzter Gewerbeflächen in Altona Mitteilungsdrucksache des Amtes
Mit dem Beschluss der Drucksache „Bezirkswohnungsbau anschieben“ (21-4707, Anlage) wurde das Bezirksamt Altona aufgefordert, un- bzw. untergenutzte Gewerbeflächen in Altona zu ermitteln, „die sich aufgrund anderer städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen nicht (mehr) primär für emittierendes Gewerbe eignen. Dazu können auch Flächen zählen, die mit höherwertigem Baurecht ausgewiesen werden könnten, um Mischnutzungen (Wohn- und emissionsfreies Gewerbe) zu genehmigen. Dazu gehören auch Restflächen in Wohnquartieren, die sich heute nicht mehr für emittierendes Gewerbe oder deren Lieferverkehre eignen“.
Aufbauend auf einer vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung erstellten ersten Sondierung der gewerblich ausgewiesenen Flächen wurde eine weitergehende Bestands- und Potentialanalyse an einen externen Dienstleister vergeben. Im Rahmen der Untersuchung wurden alle planungsrechtlich als Gewerbeflächen GE, Industrieflächen GI, I (BPVO) bzw. als Geschäftsgebiet (BPVO) ausgewiesenen Flächen untersucht. Nach Vor-Ort-Begehungen, Bestandsaufnahme und Datenauswertung wurden insgesamt 29 Standorte mit un- bzw.- untergenutzten Flächen ermittelt.
Davon zeigen fünf Standorte ein reales Umnutzungs- und Nachverdichtungspotential, dem im Weiteren nachgegangen werden sollte. Weitere neun Standorte befinden sich bereits in Planung zu Wohn- bzw. Mischgebieten, elf Standorte weisen ein Potential zur gewerblichen Nachverdichtung auf und zwei Standorte sind mittel- bis langfristig als Bauwagenplätze vermietet. Weiterhin ist bei der Untersuchung aufgefallen, dass es zwei Standorte mit einem nennenswert hohen Büroleerstand gibt.
Für einen der fünf Standorte mit Umnutzungspotential wurde ein Testentwurf durchgeführt, um die Entwicklungspotentiale und Herausforderungen etwas genauer zu erfassen.
Alle Ergebnisse werden am 20.11.2024 im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt. Eine Abstimmung mit der Behörde für Wirtschaft und Innovation soll erst im Anschluss erfolgen.
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Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.