22-0390

Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 35 – Änderung Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
20.11.2024
Ö 4.3
Sachverhalt

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 35 Änderung hat vom 10.07.2024 bis einschließlich zum 09.08.2024 stattgefunden.

 

hrend der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Stellungnahme eingegangen, aus der sich kein Abstimmungsbedarf ergab, sodass ein Arbeitskreis II-Verzicht durchgeführt wurde. Die Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden wurden mit Schreiben vom 14.08.2024 unter Fristsetzung einer Stellungnahme bis zum 29.08.2024 hierüber unterrichtet. Der Rücklauf hieraus erbrachte keine gegenläufigen e.

 

Die bezirkliche Rechtsprüfung vor Feststellung hat stattgefunden, der Planfeststellung stehen keine rechtlichen Bedenken entgegen.

 

Dem Stadtentwicklungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, der Feststellung des Bebauungsplans Bahrenfeld 35 Änderung zuzustimmen.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebten.

 

Anhänge

Anlage 1: Verordnung, Anlage zur Verordnung, Begründung (öffentlich)

Anlage 2: Arbeitskreis II-Verzicht, Arbeitskreis II-Papier (nicht-öffentlich)