22-0387

Bebauungsplan-Entwurf Sülldorf 9 – Änderung Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
20.11.2024
Ö 4.9
Sachverhalt

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf Sülldorf 9 Änderung hat vom 10.07.2024 bis einschließlich zum 09.08.2024 stattgefunden.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen, sodass ein Arbeitskreis II-Verzicht durchgeführt wurde. Die Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden wurden mit Schreiben vom 14.08.2024 unter Fristsetzung einer Stellungnahme bis zum 29.08.2024 hierüber unterrichtet. Der Rücklauf hieraus erbrachte keine gegenläufigen e.

 

Die bezirkliche Rechtsprüfung vor Feststellung hat stattgefunden, der Planfeststellung stehen keine rechtlichen Bedenken entgegen.

 

Dem Stadtentwicklungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, der Feststellung des Bebauungsplans Sülldorf 9 Änderung zuzustimmen.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

 

Anhänge

Anlage 1: Verordnung, Anlage zur Verordnung, Begründung (öffentlich)

Anlage 2: Arbeitskreis II-Verzicht, Arbeitskreis II-Papier (nicht-öffentlich)