22-0390.1

Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 35 - Änderung Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 28.11.2024 Bezirksversammlung Ö 10.9

Sachverhalt

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 35 Änderung hat vom 10.07.2024 bis einschließlich zum 09.08.2024 stattgefunden.

 

hrend der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Stellungnahme eingegangen, aus der sich kein Abstimmungsbedarf ergab, sodass ein Arbeitskreis II-Verzicht durchgeführt wurde. Die Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden wurden mit Schreiben vom 14.08.2024 unter Fristsetzung einer Stellungnahme bis zum 29.08.2024 hierüber unterrichtet. Der Rücklauf hieraus erbrachte keine gegenläufigen e.

 

Die bezirkliche Rechtsprüfung vor Feststellung hat stattgefunden, der Planfeststellung stehen keine rechtlichen Bedenken entgegen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, Folgendes zu beschließen:

 

Der Feststellung des Bebauungsplanes Bahrenfeld 35 - Änderung wird zugestimmt.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
28.11.2024
Ö 10.9
Anhänge

Anlage 1: Verordnung, Anlage zur Verordnung, Begründung (öffentlich)

Anlage 2: Arbeitskreis II-Verzicht, Arbeitskreis II-Papier (nicht-öffentlich)

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.