Bebauungsplanverfahren Tonndorf 35 / Rahlstedt 139 - Zustimmung zur Feststellung
Letzte Beratung: 15.05.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 5.2
Mit dem Bebauungsplan Tonndorf 35 / Rahlstedt 139 soll eine rückwärtige Bebauung in einem vorhandenen Wohngebiet ermöglicht und zugleich eine den örtlichen Verhältnissen städtebaulich-strukturell angepasste Maßstäblichkeit im Baublock mit angemessener baulicher Entwicklungsmöglichkeit gesichert werden. Die Bezirksversammlung hatte der Feststellung des Bebauungsplanes am 30.05.2024 zugestimmt.
Auf Grund eines Büroversehens wurde der Bezirksversammlung seinerzeit ein überholter Stand der Planunterlagen der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Dies betrifft ausschließlich die textliche Festsetzung nach § 2 Nr. 5, in der nach der Veröffentlichung (öffentlichen Auslegung) des Planentwurfes zwecks Normenklarheit auf eine entbehrliche Formulierung verzichtet worden war. Der so geänderte Entwurf war anschließend Gegenstand der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB und der Abwägung. Der Bezirksversammlung hatte jedoch versehentlich die ältere Fassung vorgelegen.
Die korrekte Fassung von § 2 Nr. 5. der Planverordnung Tonndorf 35 / Rahlstedt 139 lautet:
„In den allgemeinen Wohngebieten sind auf den privaten Grundstücksflächen Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Für die erforderlichen Fahrwege sowie für ebenerdige Stellplätze kann ausnahmsweise eine Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche zugelassen werden.“
Daher ist eine erneute Feststellung des Bebauungsplanes erforderlich. Im Übrigen bleibt der Planinhalt unverändert und es wird ergänzend auf Drs. 21-8983.1 hingewiesen.
Die Bezirksversammlung wird daher erneut um Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplanes gebeten.
Beschluss:
Die Bezirksversammlung wird gebeten,
der Feststellungdes Bebauungsplan-EntwurfsTonndorf 35 / Rahlstedt 139zuzustimmen.