Bebauungsplan-Entwurf Ottensen 49 Änderung Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf Ottensen 49 – Änderung hat vom 10.07.2024 bis einschließlich zum 09.08.2024 stattgefunden.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen, sodass ein Arbeitskreis II-Verzicht durchgeführt wurde. Die Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden wurden mit Schreiben vom 14.08.2024 unter Fristsetzung einer Stellungnahme bis zum 29.08.2024 hierüber unterrichtet. Der Rücklauf hieraus erbrachte keine gegenläufigen e.
Die bezirkliche Rechtsprüfung vor Feststellung hat stattgefunden, der Planfeststellung stehen keine rechtlichen Bedenken entgegen.
Dem Stadtentwicklungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, der Feststellung des Bebauungsplans Ottensen 49 - Änderung zuzustimmen.
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Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.
Anlage 1: Verordnung, Anlage zur Verordnung, Begründung (öffentlich)
Anlage 2: Arbeitkreis II-Verzicht, Arbeitskreis II-Papier (nicht-öffentlich)