22-0385.1

Bebauungsplan-Entwurf Ottensen 49 - Änderung Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 28.11.2024 Bezirksversammlung Ö 10.5

Sachverhalt

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf Ottensen 49 Änderung hat vom 10.07.2024 bis einschließlich zum 09.08.2024 stattgefunden.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen, sodass ein Arbeitskreis II-Verzicht durchgeführt wurde. Die Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden wurden mit Schreiben vom 14.08.2024 unter Fristsetzung einerStellungnahme bis zum 29.08.2024 hierüber unterrichtet. Der Rücklauf hieraus erbrachte keine gegenläufigen e.

 

Die bezirkliche Rechtsprüfung vor Feststellung hat stattgefunden, der Planfeststellung stehen keine rechtlichen Bedenken entgegen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, Folgendes zu beschließen:

 

Der Feststellung des Bebauungsplanes Ottensen 49 - Änderung wird zugestimmt.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
28.11.2024
Ö 10.5
Anhänge

Anlage 1: Verordnung, Anlage zur Verordnung, Begründung (öffentlich)

Anlage 2: Arbeitkreis II-Verzicht, Arbeitskreis II-Papier (nicht-öffentlich)

Lokalisation Beta

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