Bebauungsplan-Entwurf Ottensen 45 - Änderung Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf Ottensen 45 – Änderung hat vom 22.05.2025 bis einschließlich zum 23.06.2025 stattgefunden.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen, sodass ein Arbeitskreis II Verzicht durchgeführt wurde. Die Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden wurden mit Schreiben vom 17.07.2025 unter Fristsetzung einer Stellungnahme bis zum 31.07.2025 hierüber unterrichtet; es gingen keine Widersprüche ein.
Die bezirkliche Rechtsprüfung vor Feststellung hat stattgefunden, der Planfeststellung stehen keine rechtlichen Bedenken entgegen.
De Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, Folgendes zu beschließen:
Der Feststellung des Bebauungsplans Ottensen 45 – Änderung wird zugestimmt.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.