22-0377

Bebauungsplan-Entwurf Sülldorf 23/ Iserbrook 27; Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
20.11.2024
Ö 4.2
Sachverhalt

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf Sülldorf 23/Iserbrook 27 hat vom 15.04.2024 bis einschließlich zum 17.05.2024 stattgefunden. hrend des Beteiligungszeitraums waren Stellungnahmen eingegangen, deren Anregungen in die Abwägung einflossen, jedoch keine Auswirkungen auf die Planung hatten.

 

Allerdings wurden folgende Planungsinhalte nach der Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. zum Arbeitskreis (AK) II geändert. Die Änderungen im Nachgang der Beteiligung der Öffentlichkeit erforderten gemäß § 4a Abs. 3 BauGB keine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit. Diese wurden im Wege einer Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Absatz 3 Satz 4 BauGB bzw. im AK II erörtert.

 

Planzeichnung

 

  • Ausweisung von öffentlicher Straßenverkehrsfläche inklusive Straßenbegrenzungslinie anstelle einer nachrichtlichen Übernahme von Bahnanlagen auf einem Teilbereich des Flurstücks 102 der Gemarkung Sülldorf.
  • Aufnahme der vorhandenen Eisenbahnüberführung, das heißt nachrichtliche Übernahme der Bahnanlage in Verbindung mit Festsetzung eines Brückenbauwerks, über die Sülldorfer Landstraße (Flurstück 3523 der Gemarkung Sülldorf).

 

Planverordnung

 

  • Ergänzung der Festsetzung Nr. 24 zum Umgang des von privaten Grundstücks- und Dachflächen abfließenden Niederschlagswassers, dass für bestehende Sielanschlüsse eine weitere Nutzung als Notablauf möglich ist.
  • Entfall der Benennung der Flurstücksgrenze zwischen 2021 und 2594 Gemarkung Sülldorf in Satz 2 der Festsetzung Nr. 7.1.
  • Ergänzung der Festsetzungen Nr. 27 und 28, dass die vorgeschriebene Begrünung dauerhaft zu erhalten ist.
  • Entfall der Benennung/Festsetzung des Erfordernisses der Gewährleistung einer ausreichenden Wasserversorgung der Fassadenbegrünung in Festsetzung Nr. 34.

 

Aus dem AK II ergaben sich bezüglich der (geänderten) Planinhalte keine weiteren Änderungen.

 

Darüber hinaus erfolgten klarstellende bzw. redaktionelle Änderungen und/ oder Ergänzungen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden folgende Gutachten zu den jeweils benannten Themen angefertigt. Diese können im Transparenzportal der Freien und Hansestadt Hamburg unter nachfolgenden Links eingesehen werden:

 

Gutachten zur Luftschadstoffbelastung (Juli 2019)

Gutachten zur Luftschadstoffbelastung Ergänzung zum geänderten Plankonzept (März 2020)

Gutachten zur Luftschadstoffbelastung Ergänzung zu geänderten Emissionsfaktoren (Juni/2022)

Verkehrstechnische Untersuchung (Dezember 2019)

Verkehrstechnische Untersuchung Ergänzung (Dezember 2021)

Verschattungsstudie für die Flurstücke 2021, 2594 sowie 623 Gemarkung Sülldorf (November  2020)

Verschattungsgutachten (August 2023)

Verschattungsstudie für das Flurstück 3379 Gemarkung Sülldorf (November 2023)

Erschütterungstechnische Untersuchung zur Einwirkung des Straßenverkehrs (August 2020)

Erschütterungstechnische Untersuchung des S-Bahnverkehrs (Juli 2019)

rmtechnische Untersuchung (Oktober 2019)

rmtechnische Untersuchung (Mai 2020)

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung (Mai 2022)

Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse (Juli 2018)

Biotopbewertung (Juli 2018)

Gutachten zum Gehölzbestand (Juli 2018)

 

Hinweise:

 

Der Flächennutzungsplan sowie das Landschaftsprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg werden in einem Parallelverfahren geändert berichtigt.

 

Die bezirkliche Rechtsprüfung vor Feststellung hat stattgefunden, der Planfeststellung stehen keine rechtlichen Bedenken entgegen.

 

Die EU-Richtlinie über die Luftqualität und saubere Luft für Europa wurde am 14.10.2024 vom Europäischen Umweltrat angenommen. Da diese zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Drucksache noch nicht veröffentlicht wurde, jedoch deren Veröffentlichung und Inkrafttreten noch vor der Feststellung des Bebauungsplanes erwartet wird, ist dieser geänderte rechtliche Rahmen bereits im Umweltbericht/ in der Begründung berücksichtigt bzw. mit Platzhaltern versehen.

 

Dem Stadtentwicklungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, der Feststellung des Bebauungsplans Sülldorf 23/ Iserbrook 27 zuzustimmen.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

 

Anhänge

Anlage 1: Planzeichnung, Verordnung, Begründung, Abwägungsunterlagen (Abwägungstabellen öffentlich)

Anlage 2: Abwägungsunterlagen (nicht-öffentlich)