Gebietsuntersuchung für eine mögliche städtebauliche Erhaltungsverordnung in Wandsbek - Abschlussbericht des Gutachters
Gemäß Beschluss des Planungsausschusses am 14.04.2015 (TOP 6.2, Drs. 20-1054) wurde die Verwaltung beauftragt, den Erlass einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung gemäß § 172 BauGB vorzubereiten und die Ziele einer Erhaltungsverordnung für die Dauer des Verfahrens abzusichern.
Das Bezirksamt hatte daraufhin für das Gebiet Wandsbeker Marktstraße – Rüterstraße – Wandsbeker Zollstraße – Efftingestraße – Neumann-Reichardt-Straße – Bahngärten – Schloßstraße – Robert-Schumann-Brücke – Am Alten Posthaus die Aufstellung einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB beschlossen. Dies wurde am 21.04.2015 im Amtlichen Anzeiger ortsüblich bekannt gemacht.
Der Planungsausschuss hatte sich in seiner Sitzung am 14.04.2015 (TOP 6.3, Drs. 20-1040) dafür ausgesprochen, den durch die Eigentümerin der Terrassenhäuser Josephstraße 10, 10a, 10b, 12a und 12b beauftragten Gutachter zu einem Vortrag einzuladen. Dieser Vortrag ist in der Sitzung des Planungsausschusses am 05.05.2015 erfolgt (Drs. 20-1138).
Die Verwaltung hat danach ein Fachgutachten an das Büro ELBBERG vergeben, das die städtebauliche Eigenart des Untersuchungsgebietes begutachtet hat. Ein Zwischenbericht ist in der Sitzung des Planungsausschusses am 22.09.2015 erfolgt (Drs. 20-1690).
Eine öffentliche Informationsveranstaltung hat am 03.11.2015 im Bürgersaal stattgefunden.
Vertreter des Büros ELBBERG werden in der Sitzung des Planungsausschusses das Ergebnis ihres Gutachtens mündlich vorstellen. Eine Schriftfassung des Gutachtens wird noch erstellt.
Karte des Untersuchungsgebiets
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