Soziale Erhaltungsverordnung "Eilbek" - Zustimmung zum Verordnungsentwurf Beschlussvorlage des Planungsausschusses
Ursprüngliche Beschlussvorlage des Bezirksamtes Wandsbek.
Der Planungsausschuss behandelte die Beschlussvorlage Drs. 21-0710 in seiner Sitzung am 10.12.2019.
Er stimmte dem Entwurf der Sozialen Erhaltungsverordnung „Eilbek“ mehrheitlich zu, bei Zustimmung der Fraktionen SPD, Die Grünen und Die Linke, bei Gegenstimmen der Fraktionen FDP und AfD und bei Enthaltung der CDU-Fraktion.
Zur Sitzung der Bezirksversammlung wurde die Anlage zur Begründung zur Sozialen Erhaltungsverordnung Eilbek als Tischvorlage eingebracht und ausgetauscht.
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat am 16.10.2018 beschlossen, für den Stadtteil Eilbek eine soziale Erhaltungsverordnung nach §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB aufzustellen. Ziel der Verordnung ist der Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in diesem Gebiet.
Zur Vorbereitung hatten die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und das Bezirksamt eine Plausibilitätsuntersuchung veranlasst. Diese wurde von der ARGE Kirchhoff/Jacobs durchgeführt und im April 2018 abgeschlossen. Der Ausschuss war in seiner Sitzung am 05.12.2017 über die Vergabe unterrichtet worden. Die Voruntersuchungen lieferten bereits Indizien dafür, dass Veränderungen – ein Aufwertungs- und Verdrängungsdruck – mit perspektivisch möglichen negativen städtebaulichen Folgen vorliegen. Die Ergebnisse der Voruntersuchung sind in der Sitzung des Ausschusses am 15.05.2018 vorgestellt worden.
Das Bezirksamt hat die Behörde für Stadtentwicklung für Wohnen am 17.05.2018 gebeten, einen Aufstellungsbeschluss und eine Verordnung über die Repräsentativerhebung durch den Senat vorzubereiten. Der Senatsbeschluss vom 16.10.2018 wurde am 23.10.2018 im Amtlichen Anzeiger (S. 2445f.) bekannt gemacht. Im Zuge dessen beauftragte der Senat die BSW mit der Durchführung der Repräsentativuntersuchung, durchgeführt durch die ARGE Kirchhoff/Jacobs, mittels derer die Anwendungsvoraussetzungen zum Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung nach §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB weiter vorbereitet werden sollte.
Ziel der Untersuchung war es, Aufwertungs- und Verdrängungspotentiale sowie den Verdrängungsdruck im Gebiet festzustellen und die zu erwartenden städtebaulichen Folgen von Aufwertung und Verdrängung zu ermitteln. Weiterhin war es Ziel die Erforderlichkeit einer Sozialen Erhaltungsverordnung zu prüfen und zu untersuchen, ob die Voraussetzungen für die Verordnung vorliegen.
Das erstellte Gutachten wurde von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen abgenommen. Diese hat anschließend dem Bezirksamt den Erlass der Verordnung empfohlen. Der Gutachter Arge Kirchhoff / Jacobs hat die Ergebnisse der Repräsentativerhebung in der Sitzung des Planungsausschusses am 03.09.2019 vorgestellt. Der Planungsausschuss hat in selber Sitzung die Verwaltung gebeten die Verordnung zur Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für ein Gebiet in den Stadtteilen Eilbek und Wandsbek nach §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Soziale Erhaltungsverordnung „Eilbek“) zu erarbeiten.
Der Entwurf der Verordnung und die Begründung befinden sich in der Anlage.
Die Bezirksversammlung wird gebeten, dem Entwurf der Sozialen Erhaltungsverordnung „Eilbek“ zuzustimmen.
- Soziale Erhaltungsverordnung „Eilbek“ (Entwurf)
- Begründung zur sozialen Erhaltungsverordnung „Eilbek“ (Entwurf)
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