Städtebauliche Erhaltungsverordnung nach § 172 (1) Satz 1 Nummer 1 BauGB in Barmbek-Nord Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 07.09.17 mit o.g. Thematik
befasst und das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis
genommen. Anschließend wurde einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Der Hauptausschuss stimmt der Feststellung der städtebaulichen Erhaltungsverordnung nach
§ 172 (1) Satz 1 Nummer 1 BauBG Barmbek-Nord zu.
Historie
25.07.2016 Grobabstimmung
08.09.2016 StekA Aufstellungsinformation
13.09.2016 Aufstellungsbeschluss
20.09.2016 Amtl. Anzeiger Aufstellung
02.05.2017 - 02.06.2017 TöB-Beteiligung
Zum Entwurf der städtebaulichen Erhaltungsverordnung Barmbek-Nord sind im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sieben Stellungnahmen (s. Anlage) fristgerecht eingegangen.
Den eingegangenen Korrekturhinweisen zur Gebietsabgrenzung in Karte und Text (lfd. Nr. 01, 02 und 04) wurde gefolgt. Die Anregung der Abteilung Stadtgrün (N/MR 310; lfd. Nr. 06) bezüglich der Nennung typischer Gehölzarten und Heckenhöhen wurde unter Hinzuziehung der Gartendenkmalpflege der BUE geprüft. Der BUE lagen jedoch diesbezüglich keine Informationen vor. Der Hinweis des LIG (lfd. Nr. 04), Flurstück 6192 sei aktuell vermietet, hat auf die Inhalte der Erhaltungsverordnung keinen Einfluss.
Darüber hinaus gingen keine weiteren Bedenken oder Anregungen ein, welche Textänderun-gen der Verordnung oder der Begründung nach sich ziehen.
Weiteres Verfahren:
Auf einen Arbeitskreis konnte daraufhin verzichtet werden. Sämtliche Träger öffentlicher Belange und betroffene Dienststellen wurden mit Schreiben vom 07.07.2017 darüber informiert.
Damit ist die behördeninterne Abstimmung / Abwägung des Entwurfs der städtebaulichen Erhaltungsverordnung abgeschlossen.
Eine öffentliche Auslegung soll nicht durchgeführt werden, da diese für eigenständige Erhaltungsverordnungen nicht erforderlich ist.
Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
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