20-2310.1

Städtebauliche Erhaltungsverordnung Wandsbek I - Zustimmung zum Verordnungsentwurf Beschlussvorlage des Planungsausschusses

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

-          Ursprüngliche Beschlussvorlage (Drs. 20-2310) im Planungsausschuss am 09.02.2016.

 

-          Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der SPD-Fraktion und GRÜNEN-Fraktion, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der Liberalen Fraktionsgemeinschaft.

 

 

Gemäß Beschluss des Planungsausschusses am 14.04.2015 (TOP 6.2, Drs. 20-1054) wurde die Verwaltung beauftragt, den Erlass einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung gemäß § 172 BauGB vorzubereiten und die Ziele einer Erhaltungsverordnung für die Dauer des Verfahrens abzusichern.

 

Das Bezirksamt hatte daraufhin für das Gebiet Wandsbeker Marktstraße – Rüterstraße – Wandsbeker Zollstraße – Efftingestraße – Neumann-Reichardt-Straße – Bahngärten – Schloßstraße – Robert-Schumann-Brücke – Am Alten Posthaus die Aufstellung einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB beschlossen. Dies wurde am 21.04.2015 im Amtlichen Anzeiger ortsüblich bekannt gemacht.

 

Der Planungsausschuss hatte sich in seiner Sitzung am 14.04.2015 (TOP 6.3, Drs. 20-1040) dafür ausgesprochen, den durch die Eigentümerin der Terrassenhäuser Josephstraße 10, 10a, 10b, 12a und 12b beauftragten Gutachter zu einem Vortrag einzuladen. Dieser Vortrag ist in der Sitzung des Planungsausschusses am 05.05.2015 erfolgt (Drs. 20-1138). 

 

Die Verwaltung hat danach ein Fachgutachten an das Büro ELBBERG vergeben, das die städtebauliche Eigenart des Untersuchungsgebietes begutachtet hat. Ein Zwischenbericht ist in der Sitzung des Planungsausschusses am 22.09.2015 erfolgt (Drs. 20-1690).

Eine öffentliche Informationsveranstaltung hat am 03.11.2015 im Bürgersaal stattgefunden.

 

Vertreter des Büros ELBBERG haben in der Sitzung des Planungsausschusses am 01.12.2015 das Ergebnis ihres Gutachtens mündlich vorgestellt (Drs. 20-2007).

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.12.2015 die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende städtebauliche Erhaltungsverordnung zu erarbeiten und  das einzubeziehende Gebiet aufgrund der gutachterlichen Empfehlung zu verkleinern. Die Verwaltung empfiehlt, den zum ehemaligen Friedhof bzw. der Grünanlage gehörenden Durchgang zwischen Mausoleum und Wandsbeker Marktstraße in das Verordnungsgebiet einzubeziehen. Der Entwurf der Verordnung und der Begründung befinden sich in der Anlage.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung wird gebeten,

dem Entwurf der städtebaulichen Erhaltungsverordnung zuzustimmen.

 

Anhänge

Städtebauliche Erhaltungsverordnung Wandsbek I (Entwurf)

Begründung zur städtebaulichen Erhaltungsverordnung Wandsbek I (Entwurf)