Städtebauliche Erhaltungsverordnungen in Rahlstedt - Abschlussbericht der Gutachter - Zustimmung zu den Verordnungsentwürfen
Gemäß Beschluss des Planungsausschusses vom 20.02.2018 (Drs. 20-5590) wurde die Verwaltung gebeten, ein Verfahren für den Erlass einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung für Teilbereiche von Alt-Rahlstedt rund um die südliche Amtsstraße und angrenzende Bereiche einzuleiten. Das Bezirksamt hat die Aufstellung einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung gemäß §172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB für das Gebiet Buchwaldstraße – Am Ohlendorfturm – Brockdorffstraße – Heidegängerweg beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 20.04.2018 im Amtlichen Anzeiger ortsüblich bekannt gemacht.
In der Bezirksversammlung am 28.06.2018 (Drs. 20-6057.1) wurde die Verwaltung um Einleitung einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung für den Bereich des alten Ortskerns Rahlstedts gebeten. Das Bezirksamt hat die Aufstellung einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung gemäß §172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB für das Gebiet Ellerneck – Rahlstedter Straße – Pidder-Lüng-Weg – Rahlstedter Bahnhofstraße – Pfarrstraße beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 01.03.2019 im Amtlichen Anzeiger ortsüblich bekannt gemacht.
Die Verwaltung hat ein Fachgutachten an die Arbeitsgemeinschaft MOR Architekten und CO-Zukunft vergeben, die die städtebauliche Eigenart der Untersuchungsgebiete begutachtet hat. Ein Zwischenbericht ist in der Sitzung des Planungsausschusses am 18.09.2018 erfolgt (Drs. 20-6370). Eine öffentliche Informationsveranstaltung hat am 22.11.2018 im Gymnasium Rahlstedt stattgefunden.
Vertreter der Gutachterbüros werden in der Sitzung des Planungsausschusses das Ergebnis ihres Gutachtens mündlich vorstellen. Eine Schriftfassung des Gutachtens wird als Anlage beigelegt.
Die Verwaltung empfiehlt die Abgrenzung der Erhaltungsbereiche entsprechend der Empfehlung der Gutachter vorzunehmen. Der Entwurf der Verordnungen und die jeweilige Begründung befinden sich in der Anlage.
- Fachgutachten zur Gebietsuntersuchung in Alt-Rahlstedt
- Städtebauliche Erhaltungsverordnung Rahlstedt I (Entwurf)
- Begründung zur städtebaulichen Erhaltungsverordnung Rahlstedt I (Entwurf)
- Städtebauliche Erhaltungsverordnung Rahlstedt II (Entwurf)
- Begründung zur städtebaulichen Erhaltungsverordnung Rahlstedt II (Entwurf)
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.