Soziale Erhaltungsverordnung "Barmbek-Nord" hier: Zustimmung zum Verordnungsentwurf
Letzte Beratung: 22.05.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 6.2
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat am 10. Oktober 2023denBeschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für ein Gebiet im Stadtteil Barmbek-Nord gefasst, der am 17. Oktober 2023 im Amtlichen Anzeiger (Nr. 81, S. 1559) bekanntgemacht wurde.
Die Soziale Erhaltungsverordnung dient der Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat daraufhin eine Repräsentativuntersuchung beauftragt, mittels derer der Erlass der drei Sozialen Erhaltungsverordnungen „Barmbek-Nord“, „Barmbek-Süd“ und „Jarrestadt“ geprüft und ggf. weiter vorbereitet werden sollte. Die dafür erforderliche Rechtsverordnung gemäß § 2 Abs. 3 Hamburgisches Statistikgesetz vom 19. März 1991 (zuletzt geändert am 17. Februar 2009) wurde durch den Senat am 10. Oktober 2023 erlassen und am 17. Oktober 2023 im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht (Nr. 37, S. 322-325).
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat diese Untersuchung durch das Gutachterbüro 'ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH', Hamburg, durchführen lassen.
Gegenstand der Erhebung war es, Aufwertungs- und Verdrängungspotenziale sowie den Verdrängungsdruck in den drei Gebieten und die daraus zu erwartenden städtebaulichen Folgen zu ermitteln und den für den Vollzug maßgeblichen Ausstattungszustand der vorhandenen Wohnungen zu definieren. Ziel war es, auf diese Weise zu prüfen, ob die Anwendungsvoraussetzungen einer Sozialen Erhaltungsverordnung vorliegen.
Die Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass die Anwendungsvoraussetzungen für eine Soziale Erhaltungsverordnung vorliegen. Die Gutachter stellen das kombinierte Vorhandensein von Verdrängungs- und Aufwertungspotenzial sowie einen vorhandenen Verdrängungsdruck fest. Für das Untersuchungsgebiet sind negative städtebauliche Folgen zu befürchten, sollte es zukünftig zu weiteren Verdrängungsprozessen kommen. Der Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung wird empfohlen.
Das Gutachterbüro ALP hat die Ergebnisse der Repräsentativerhebung in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 05.12.2024 (Drs.-Nr. 22-0446) vorgestellt. Die Verwaltung hat in der Folge die Verordnung zur Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Soziale Erhaltungsverordnung) erarbeitet.
Der Entwurf der Verordnung sowie der Begründung und eine Karte mit der Abgrenzung des Geltungsbereichs für das Gebiet „Barmbek-Nord“ befinden sich in der Anlage.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, den Entwurf der Sozialen Erhaltungsverordnung „Barmbek-Nord“zur Kenntnis zu nehmen und eine Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung Hamburg-Nord auszusprechen.
Dr. Bettina Schomburg
Bezirksamtsleitung
BN Anlagen gesamt
- Soziale Erhaltungsverordnung „Barmbek-Nord“ (Entwurf)
- Begründung zur sozialen Erhaltungsverordnung „Barmbek-Nord“ (Entwurf)
- Plan GeltungsbereichSoziale Erhaltungsverordnung „Barmbek-Nord“
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