22-4544

Formale Abstimmung über den Entwurf der Globalrichtlinie Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit in den Bezirken und Beteiligung der Bezirksversammlung gem. § 46 (2) BezVG, mit der Gelegenheit zur Stellungnahme

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 14.10.2026 Jugendhilfeausschuss Ö 7.2

Sachverhalt

Der JHA hatte eine Stellungnahme zu dem ersten Entwurf der neuen Globalrichtlinie „Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit in den Bezirken“ in der Sitzung am 17.06.26 beschlossen, siehe Drs. 22-3791. Die Verwaltung hat im Anschluss an den JHA diese Stellungnahme an die BSFB weitergeleitet.

Nach erfolgter Vorabstimmung hat die BSFB nun den Drucksachenentwurf Globalrichtlinie „Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit in den Bezirken“ an die Bezirksämter übersandt und damit sowohl das externe Senatsdrucksachenabstimmungsverfahren als auch

die Beteiligung der Bezirksversammlungen nach § 46 (2) BezVG angestoßen.

Den Bezirksämtern wird über das FF Bezirksamt Wandsbek bis zum 09.11.26 Gelegenheit zu einer abgestimmten Stellungnahme eingeräumt, interne Frist ist der 06.11.26. Die Geschäftsstellen der Bezirksversammlungen werden gebeten die Bezirksversammlungen zu beteiligen und die Stellungnahmen bis zum 13.11.26 direkt an die BSFB zu senden.

Die bezirkliche AG §78 KJ / FamFö tagt das nächste Mal am 08.12.26., so dass eine Berücksichtigung der neuen Entwurfsfassung der Globalrichtlinie für eine Stellungnahme der AG §78 nicht fristgerecht erfolgen kann.

Die Verwaltung hat den neuen Entwurf der Globalrichtlinie mit der Stellungnahme des JHA vom 17.06.26 beschlossenen Stellungnahme abgeglichen.

Nicht berücksichtigt wurden in der neuen Entwurfsfassung die Wandsbeker Vorschläge zur Abänderung des Entwurfs zu den Punkten 1. Vorbemerkung, zu 4. Finanzierungs- und Fördervoraussetzungen, zu 4.2. Gegenstand der Finanzierung und zu 9.8 Angebotszeiten.

Zu 4.2. Gegenstand der Finanzierung hat die BSFB mündlich erläutert, dass Aufwendungen für inklusionsfördernde Maßnahmen in den vorgenannten Positionen inkludiert seien.

Berücksichtigt wurde der Änderungsvorschlag zu 9.5.1 Kooperation mit Schule. Der letzte Satz auf Seite 16 im ersten Absatz wurde mit der neuen Entwurfsfassung wie folgt geändert:

„Die Offene Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit unterstützen die jungen Menschen in ihrer Entwicklung bei der eigenständigen Lebensführung, die je nach eingebrachten Themen und Bedarfen der jungen Menschen auch schulische oder die Berufsbildung umfassen kann“.

Berücksichtigt wurde ebenfalls der Änderungsvorschlag zu 9.5.1. Kooperation mit Schule, Seite 16, letzter Satz im letzten Absatz. Es heißt nun:

„Im Rahmen von Ganztagskooperationen kann auch die (Mit-) Nutzung von geeigneten Räumlichkeiten der Schule in Betracht gezogen werden, sofern hierdurch die Akzeptanz und die Erreichbarkeit der jungen Menschen nicht gemindert wird“.

Der Wandsbeker Änderungsvorschlag zu 9.8. Angebotszeiten wurde in dem neuen Entwurf nicht vollständig berücksichtigt, jedoch wurde im letzten Satz „sind…vorzuhalten“ durch „können…vorgehalten werden“ ersetzt. In dem neuen Entwurf heißt es jetzt:

„Darüber hinaus können bei Bedarf Beratungs- und Betreuungszeiten außerhalb von Einrichtungen in Form von hinausreichender und/oder aufsuchender Angebote im öffentlichen Raum in jedem Bezirk vorgehalten werden“.

Die BSFB hat dazu mündlich erläutert, dass die OKJA- Einrichtungen und Angebote bereits im Einzelfall anlassbezogen herausreichende, aufsuchende Angebote vorhalten. Die Jugendsozialarbeit wird hier nicht ausdrücklich aufgeführt, da hamburgweit nicht alle Angebote der Jugendsozialarbeit in Form der Straßensozialarbeit aufsuchend arbeiten.

Es wird vorgeschlagen die nicht berücksichtigten Änderungsvorschläge zu den Punkten 1. Vorbemerkung, 4. Finanzen und 4.2. Gegenstand der Finanzierung in der neuen Stellungnahme des JHA aufrechtzuerhalten.

Petitum/Beschluss

Der JHA wird um Kenntnisnahme und Beschlussfassung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
14.10.2026
Ö 7.2
Anhänge

- Erste Entwurfsfassung neue Globalrichtlinie KJ

- Stellungnahme des JHA vom 17.06.26 Drs. 22-3791

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