Neuerlass der Globalrichtlinie "Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit in den Bezirken" Verfahren nach § 46 (2) BezVG
Letzte Beratung: 14.10.2026 Jugendhilfeausschuss Ö 6.3
Der Geschäftsstelle wurde die beigefügte Globalrichtlinie für eine Verfahren gem. § 46 BezVG mit folgendem Hinweis übersandt:
Alle Geschäftsstellen der Bezirksversammlungen werden gebeten,
- die Bezirksversammlungen gem. § 46 (2) BezVG zu beteiligen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und
- die Stellungnahmen der Bezirksversammlungen (bzw. Fehlanzeige) bis zum 13.11.2026 direkt an die BSFB zu senden.
Zur weiteren Beratung und ggf. Abgabe einer Stellungnahme.
Entwurf Globalrichtlinie
Synopse
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