22-3791

Überarbeitung der Globalrichtline Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit in den Bezirken

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 17.06.2026 Jugendhilfeausschuss Ö 7.2

Sachverhalt

Die Globalrichtline Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit in den Bezirken (GR J1/2021) vom 21.12.2021 wird überarbeitet.

Wie im Zeitplan der letzten Überarbeitung der Globalrichtlinie sind auch in der aktuellen Überarbeitung der Senatsdrucksache zwei Abstimmungsphasen mit den anderen Fachbehörden und Bezirksämtern vorgesehen.

Zur Überarbeitung dieser Regelung wurde eine Arbeitsgruppe aus Fachkräften der Bezirksämter und der BSFB eingesetzt.

Nach Abschluss der Arbeit der AG zur Überarbeitung der GR wurde der anliegende Entwurf zur Neufassung der Senatsdrucksache erarbeitet und innerhalb der BSFB vorabgestimmt. Anbei sind in der Synopse die vorgenommenen Änderungen an der Entwurfsfassung gegenüber der aktuell gültigen Senatsdrucksache zu sehen.

In der aktuellen Entwurfsfassung der GR sind folgende Aktualisierung ausgehend von aktuellen landes- und bundesweiten fachlichen und fachpolitischen Entwicklungen vorgesehen:

- die Angaben zur Sozialraumorientierung (Ziffern 1 und 9.4) sowie zum Bildungsverständnis der non-formalen und informellen Bildungsangebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit im Rahmen der Kooperationen mit Schulen (9.5.1) wurden geschärft;

- die erfolgte Überführung des Berichtswesens gem. GR KJA/JSA ins digitale Erfassungssystem „Berichtswesen Jugendhilfe“ (BeJu/PATE) (Ziffern 3 und 12) wurde ergänzt;

- es ist eine Harmonisierung der Angaben zu Querschnittsthemen (Inklusion (Ziffern 1 und 8.3), Partizipation (Ziffern 1, 7 und 8), Demokratiebildung (Ziffer 1), Berücksichtigung vielfältiger Belastungen (Ziffer 1), digitale Angebote (Ziffern 1, 5 und 9.2), Gender (Ziffern 1 und 8.2) und Kinderschutz (Ziffer 9.3)) mit der ebenfalls in Überarbeitung befindlichen Globalrichtlinie Familienförderung sowie des Landesrderplans „Familie und Jugend“ erfolgt;

- es ist eine Harmonisierung der Angaben zu Finanzierungs- und Fördervoraussetzungen (neu: Ziffer 4) sowie die Aufnahme eines neuen Arbeitsprinzips (Parteilichkeit) unter Ziffer 7 mit der ebenfalls in Überarbeitung befindlichen Globalrichtlinie Familienförderung erfolgt.

Da vorgesehen ist, das Verfahren zur Integrierten Fachplanung (Ziffer 6.2) perspektivisch in die gemeinsamen Prozesse der BSFB mit den Bezirksämtern zur (überörtlichen) Jugendhilfeplanung zu überführen und hierzu noch Abstimmungen zwischen der BSFB und den Bezirksämtern nötig sind, wird die Textpassage unter Ziffer 6.2 aus der Vorabstimmung der Senatsdrucksache ausgeklammert. Nach Abschluss dieser Abstimmungen wird der entsprechende Regelungsvorschlag gesondert vorgelegt bzw. in einem späteren Überarbeitungsschritt in die Senatsdrucksache integriert.

Petitum/Beschluss

Der JHA wird um Kenntnisnahme und Zustimmung zur Stellungnahme der AG § 78 gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
17.06.2026
Ö 7.2
Anhänge

- Entwurf der Globalrichtlinie Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in den Bezirken (Stand 23.04.2026)

- Synopse Überarbeitung Globalrichtlinie Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit in den Bezirken (Stand 23.04.2026)

- Aktuelle GlobalrichtlinieGR KJA JSA J1 2021

- Stellungnahme der §78 OKJA/JSA/FamFö

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