22-0852

Vorbefassung zum Entwurf der Globalrichtlinie "Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit in den Bezirken"

Mitteilung

Letzte Beratung: 26.05.2026 Jugendhilfeausschuss Ö 8.1

Sachverhalt

Die Bezirksämter sind aufgefordert im Rahmen der Vorbefassung zur Globalrichtlinie Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit in den Bezirken“entsprechende Stellungnahmen abzugeben und die bezirklichen Gremien hiermit zu befassen.

Der vorliegende Entwurf soll die zum 31.12.2026 außer Kraft tretenden Globalrichtlinie „GR J 1/2021 Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit in den Bezirken“ (GR KJA/JSA) vom 21.12.2021 ersetzen.

Mit der Vorabbefassung verfolgt die BSFB das Ziel, bereits vor Einleitung des förmlichen Abstimmungsverfahrens zum Senatsdrucksachenentwurfim Sommer 2026 den aktuellen Stand zur Kenntnis zu geben sowie im Rahmen einer Vorabstimmung Gelegenheit zu bieten, Anmerkungen oder Änderungswünsche einzubringen.

Die BSFB teilte darüber hinaus ergänzend zu der Verschickung Folgendes mit:

Zur Überarbeitung dieser Regelung wurde eine Arbeitsgruppe aus Fachkräften der Bezirksämter und der BSFB eingesetzt.

Nach Abschluss der Arbeit der AG zur Überarbeitung der GR wurde der anliegende Entwurf (Anlage) zur Neufassung der Senatsdrucksache erarbeitet und innerhalb der BSFB vorabgestimmt. Zur Kenntnis senden wir Ihnen anbei auch noch eine Synopse (Anlage) über die vorgenommenen Änderungen an der Entwurfsfassung gegenüber der aktuell ltigen Senatsdrucksache.

In der aktuellen Entwurfsfassung der GR sind folgende Aktualisierung ausgehend von aktuellen landes- und bundesweiten fachlichen und fachpolitischen Entwicklungen vorgesehen:

- die Angaben zur Sozialraumorientierung (Ziffern 1 und 9.4) sowie zum Bildungsverständnis der non-formalen und informellen Bildungsangebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit im Rahmen der Kooperationen mit Schulen (9.5.1) wurden geschärft;

- die erfolgte Überführung des Berichtswesens gem. GR KJA/JSA ins digitale Erfassungssystem „Berichtswesen Jugendhilfe“ (BeJu/PATE) (Ziffern 3 und 12) wurde ergänzt;

- es ist eine Harmonisierung der Angaben zu Querschnittsthemen (Inklusion (Ziffern 1 und 8.3), Partizipation (Ziffern 1, 7 und 8), Demokratiebildung (Ziffer 1), Berücksichtigung vielfältiger Belastungen (Ziffer 1), digitale Angebote (Ziffern 1, 5 und 9.2), Gender (Ziffern 1 und 8.2) und Kinderschutz (Ziffer 9.3)) mit der ebenfalls in Überarbeitung befindlichen Globalrichtlinie Familienförderung sowie des Landesförderplans „Familie und Jugend“ erfolgt;

- es ist eine Harmonisierung der Angaben zu Finanzierungs- und Fördervoraussetzungen (neu: Ziffer 4) sowie die Aufnahme eines neuen Arbeitsprinzips (Parteilichkeit) unter Ziffer 7 mit der ebenfalls in Überarbeitung befindlichen Globalrichtlinie Familienförderung erfolgt.

Hinweis: Da vorgesehen ist, das Verfahren zur Integrierten Fachplanung (Ziffer 6.2) perspektivisch in die gemeinsamen Prozesse der BSFB mit den Bezirksämtern zur (überörtlichen) Jugendhilfeplanung zu überführen und hierzu noch Abstimmungen zwischen der BSFB und den Bezirksämtern nötig sind, wird die Textpassage unter Ziffer 6.2 aus der Vorabstimmung der Senatsdrucksache ausgeklammert. Nach Abschluss dieser Abstimmungen wird der entsprechende Regelungsvorschlag gesondert vorgelegt bzw. in einem späteren Überarbeitungsschritt in die Senatsdrucksache integriert.

Vor dem Hintergrund der gesetzten Frist wird vorgeschlagen, mögliche Anmerkungen schriftlich bis zum 15.6 an die Verwaltung zu übermitteln.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der JHA nimmt die Vorlage zur Kenntnis und übersendet bei Bedarf fristgerecht Anmerkungen an die Verwaltung.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
26.05.2026
Ö 8.1
Lokalisation Beta

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